Inhalt
960/X. - Kooperationsvertrag mit dem Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum Kleve e. V. zur Durchführung von Angeboten der Jugendsozialarbeit
Vorlagennummer | 960/X. |
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Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
- 2018-10-22 Übersicht TBH Jugendwerkstatt und Beratungsstelle 2015 - 2019_1.pdf
- Kooperationsvertrag zwischen der Stadt K.pdf
- 2018-09-19 - Kooperationsvertrag Stadt Kleve - TBH.pdf
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Kooperationsvertrag zu.
Sachverhalt:
Der Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum Kleve e. V. bietet im Rahmen der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII die Angebote Beratungsstelle Check In (Beratung im Übergang von der Schule in den Beruf) und die Jugendwerkstatt an.
Die Kooperation zwischen dem Theodor-Brauer-Haus und dem Fachbereich Jugend und Familie besteht seit vielen Jahren. Mit dem Kooperationsvertrag soll die bestehende Kooperation in eine verbindliche Form gefasst werden.
Die kommunale Kofinanzierung der beiden Angebote wird geregelt und eine Vertragsgrundlage für die zukünftige Förderung geschaffen. Die Angebote der Beratungsstelle Check In und Jugendwerkstatt werden durch den Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Der Kooperationsvertrag beschreibt die bisherigen Fördermodalitäten. Diesbezüglich erfolgen auch keine Veränderungen, so dass keine Mehr- oder Minderaufwendungen durch diesen Vertrag verursacht werden.
Der Kooperationsvertrag ist als Anlage beigefügt. Ebenso die Förderhöhen und Verteilungsgrundlagen der vergangenen Jahre.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Jugendhilfeausschuss, 14.11.2018
Beschluss: | Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Kooperationsvertrag einstimmig zu. |
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Wortbeitrag: | Jugendhilfeplanerin Hunting stellt die Drucksache vor. In der Tabelle der letzten Seite weist sie auf ein Versehen hin und bittet, die Zeilenbeschriftung "Förderung je Teilnehmertag" in "Förderung je Teilnehmer" zu ändern. Auf die Frage der StV. Kanders teilt Jugendhilfeplanerin Hunting mit, dass die Zielgruppe der jungen Menschen grundsätzlich Personen beschreibe, die noch nicht 27 Jahre alt seien. Vor der Abstimmung erklärt sich sachkundige Bürgerin Kamps als befangen und nimmt nicht an der Beschlussfassung teil. |
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