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414/X. - Korrektur zur Änderung der Gebührenordnung der Stadtbücherei

Vorlagennummer414/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt die Änderung der Gebührenordnung. Die Änderung tritt mit dem Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Sachverhalt:


Mit der DS Nr. 371/X hat der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 09.03.2016 die Änderung der Gebührenordnung für die Stadtbücherei beschlossen.

Im § 1 Ziffer 4 der Gebührenordnung lautete der Text aus der Anlage zur DS Nr. 371/X:
"Für die Ausleihe von DVDs, CD-Roms, Konsolenspiele u.ä. für Erwachsene innerhalb einer Ausleihfrist je Einheit und Ausleihperiode 1,00 €".

Es wurde versäumt, die Worte " für Erwachsene" zu streichen. Aufgrund dieser notwendigen redaktionellen Änderung wurde die Gebührenordnung noch nicht veröffentlicht.

Die anliegende Fassung ist daraufhin aktualisiert worden und wird zur Beschlussfassung empfohlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 27.04.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.05.2016
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Ausführungen von Verwaltungsdirektorin Keysers beschließt der Rat der Stadt Kleve einstimmig folgende Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kleve:

Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kleve vom ____

Präambel

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) und der §§ 1, 2, 4 u. 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in den jeweils gültigen Fassungen hat der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 11.05.2016 folgende Gebührenordnung beschlossen:




§ 1
Gebühren

Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Stadtbücherei Kleve nach Maßgabe der Haus- und Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Kleve in der jeweils geltenden Fassung werden folgende Gebühren erhoben:

1. Für die Benutzung der Stadtbücherei

a) für Erwachsene für ein Jahr/sechs Monate 16,00 /€ 10,00 €
b) für Jugendliche (14 bis 18 J. ) für ein Jahr 6,00 €
c) für Familien mit Kindern und Jugendlichen,
Ehepaare, eingetragene Lebensgemeinschaften,
bei gleicher Meldeadresse 20,00 €
d) für Schüler/innen, Studierende, Auszubildende über
18 Jahre, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II
und XII, Schwerbehinderte mit einer Behinderung von
mindestens 50 % gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises 6,00 €
Der entsprechende Nachweis ist jährlich neu vor zulegen.
e) Allinclusiv - Ausweis einschließlich aller Ausleihgebühren für
gebührenpflichtige Medien aus dem Bestand der Bücherei je
Person und Jahr 50,00 €
f) Zusatzausweise zum Familienausweis sind gebührenfrei
g) Personen mit Jugendleiter-Card sind gebührenfrei

Die Jahresgebühr wird erstmals bei Anmeldung in der Stadtbücherei fällig, nach Ablauf eines Jahres jeweils mit der ersten Ausleihe eines Mediums oder der ersten Inanspruchnahme einer Leistung der Stadtbücherei.

2. a) Für die Ersatzausstellung eines Benutzerausweises 6,00 €
2. b) Für die Ausstellung eines Tagesausweises 2,00 €
(nur gültig am Ausstellungstag)

3. Für die Ausleihe von Audio -CDs für Erwachsene einschl.
Hörbüchern innerhalb der Ausleihfrist je Einheit und
Ausleihperiode 0,50 €

4. Für die Ausleihe von DVDs, CD-ROMs, Konsolenspiele u.ä.
innerhalb der Ausleihfrist je Einheit und Ausleihperiode 1,00 €

5. Für jede Vormerkung und Reservierung einschl. postalischer oder
elektronischer Benachrichtigung 1,00 €

6. Für jede Bearbeitung im auswärtigen Leihverkehr innerhalb Deutschlands 3,50 €


7. Für die Überschreitung der Ausleihfrist je Medium, ohne dass es einer Mahnung bedarf,
1. bis 7 Tag der Fristüberschreitung je Einheit 1,00 €
8. bis 14. Tag der Fristüberschreitung je Einheit 2,00 €
15. bis 21. Tag der Fristüberschreitung je Einheit 3,50 €
vom 22. Tag der Fristüberschreitung an je Einheit 4,50 €

8. Für die schriftliche Aufforderung zur Rückgabe ausgeliehener Medieneinheiten nach Überschreiten der Ausleihrist Mahngebühren und Auslagen entsprechend der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (KostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.

9. Für die Nutzung des Internets werden folgende Gebühren erhoben:
Je angefangene 30 Minuten 1,50 €

10. Für Papierausdrucke aus dem Internet je Seite 0,15 €

Über sachlich begründete Ausnahmen von den oben genannten Bestimmungen entscheidet die Bürgermeisterin unter umfassender Würdigung des Einzelfalles nach pflichtgemäßem Ermessen.

§ 2
Fälligkeit

Die Gebühren sind mit Erfüllung des gebührenpflichtigen Tatbestandes fällig.

§ 3
Verwaltungszwangsmaßnahmen

Die zwangsweise Beitreibung der Gebühren sowie die Rückbeschaffung nicht rechtzeitig zurückgegebener Medien richten sich nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW und den dazu erlassenen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung.

§ 4
Gebührenschuldner

Gebührenschuldner/in ist die im Benutzerausweis eingetragene Person, bei Minderjährigen die gesetzliche Vertretung.

§ 5
Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt mit dem Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Zeitgleich tritt die Gebührenordnung der Stadt Kleve für die Stadtbücherei Kleve vom 16.12.2008 außer Kraft.
Wortbeitrag:
Da die Präambel zur Gebührenordnung für die Stadtbücherei nicht Bestandteil der Drucksache ist, aber zwecks rechtsicherer Veröffentlichung mit beschlossen werden muss, verliest Verwaltungsdirektorin Keysers die folgende Präambel:
"Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) und der §§ 1, 2, 4 u. 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in den jeweils gültigen Fassungen hat der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am ___ folgende Gebührenordnung beschlossen:"

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