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974/X. - Lärmaktionsplan der Stufe 3 für die Stadt Kleve


hier: Beschluss als Luftreinhalteplan gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Vorlagennummer974/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt den Lärmaktionsplan der 3. Stufe als Luftreinhalteplan gemäß § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Sachverhalt:


Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie nach § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen Städte und Gemeinden regionale Konzepte zur Verhinderung, Vorbeugung oder Verminderung schädlicher Auswirkungen und Belästigungen durch den Umgebungslärm erarbeiten und realisieren.

Die Stufe 1 der Lärmaktionsplanung wurde am 29.09.2010 vom Rat der Stadt Kleve beschlossen. Am 28.09.2016 ist die Stufe 2 der Lärmaktionsplanung als Luftreinhalteplan vom Rat beschlossen worden.
Neben strategischen Lärmkarten und bereits erfolgten Maßnahmen zur Lärmminderung enthält der Lärmaktionsplan der 2. Stufe geplante Maßnahmen und eine langfristige Strategie, sowie die Festlegung eines „Ruhigen Gebietes“ und Maßnahmen zum Schutz dieses Gebiets. Es wurden Maßnahmen zur Minderung des Umgebungslärms sowie zur Verringerung der Anzahl Betroffener untersucht. Hinsichtlich der Umsetzung eines Großteils möglicher Maßnahmen ist jedoch der Straßenbaulastträger (hier StraßenbauNRW) zuständig.

Die Stufe 3 stellt eine Fortschreibung der Stufe 2 dar, gleichzeitig erfolgt aufgrund der aktuellen Lärmkartierung eine Überprüfung der Lärmsituation im Vergleich zum Jahr 2012. Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung für den Bereich B 220 (Emmericher Straße) / B 9, sowie der L 484 (Ringstraße/ Gruftstraße) / B 9 werden dargelegt und bewertet. Geplante, bereits durchgeführte Maßnahmen und die langfristige Strategie, sowie Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete werden in ihrem aktuellen Sachstand dargestellt. Zusätzlich wurden die in Stufe 2 geprüften Maßnahmen erneut erörtert und auf aktuelle Umsetzungsmöglichkeiten überprüft. Die Stadt Kleve setzt auch in der Stufe 3 zur Minderung des Umgebungslärms langfristig auf Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs sowie auf Maßnahmen zur Änderung der Fortbewegungsgewohnheiten der Bevölkerung. Weiterhin wird eine Reduzierung des Umgebungslärms etwa bereits durch die Umsetzung des Stadtentwicklungskonzepts der Stadt Kleve berücksichtigt.

Die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes der 3. Stufe wurde am 28.06.2018 vom Rat der Stadt Kleve beschlossen, welche vom 23.07.2018 bis 27.08.2018 einschließlich stattgefunden hat. Die Ablauffrist für das Einreichen von Anregungen und Stellungnahmen endete am 10.09.2018. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Anregungen oder Einwendungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans bei der Stadt Kleve eingegangen.
Um die Ziele des Lärmaktionsplans der 3. Stufe weiterhin in den Planungen und Entwicklungen der Stadt Kleve zu verstetigen, schlägt die Verwaltung vor, den Lärmaktionsplan als Städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen zu lassen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 21.11.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Sachkundiger Bürger Koken erklärt, dass eine hohe Anzahl an BürgerInnen der Stadt Kleve einen Schallpegel (Lärmbelästigungen) hinnehmen müssten, welcher oberhalb der Richtlinie für Immissionswerte in dem jeweiligen Gebiet liege. Er bittet um Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger, sodass dem entgegen gewirkt werde.

Tariflich Beschäftigte Rohwer führt aus, dass bereits Gespräche mit den Straßenbaulastträgern geführt wurden, um einen Konsens zu finden.

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig bei einer Enthaltung, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 12.12.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschusses empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 18.12.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig den Lärmaktionsplan der 3. Stufe als Luftreinhalteplan gemäß § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz.



StV. Ricken stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf 15-minütige Sitzungsunterbrechung.

Die Sitzung wird um 16.54 Uhr unterbrochen. Fortsetzung um 17.11 Uhr.

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