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872/X. - Lärmaktionsplan der Stufe 3 für die Stadt Kleve


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer872/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt den Lärmaktionsplan der Stufe 3 als Lärmminderungsplan gem. Bundesimmissionsschutzgesetz einen Monat öffentlich auszulegen.

Sachverhalt:


Die Lärmaktionsplanung ist in den §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) rechtlich als Lärmminderungsplan verankert. Ursprung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG), welche durch die Änderung des Immissionsschutzgesetzes in deutsches Recht übernommen wurde. Ziel ist es, Konzepte zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.

Die Lärmaktionsplanung der Stufe 1 ist im Jahr 2010 erstellt worden. Im Jahr 2016 hat der Rat der Stadt Kleve den Lärmaktionsplan der Stufe 2 als Luftreinhalteplan beschlossen. Neben Lärmkarten und Maßnahmen zur Lärmminderung enthält der Lärmaktionsplan der Stufe 2 eine langfristige Strategie zum Schutz vor Umgebungslärm.

Die Stufe 3 stellt eine Fortschreibung der Stufe 2 dar, gleichzeitig kann aufgrund der aktuellen Lärmkartierung eine Überprüfung der Lärmsituation im Vergleich zum Jahr 2012 erfolgen. Da sich die Stufe 3 methodisch nicht von der Stufe 2 unterscheidet und die Inhalte des Lärmaktionsplans der Stufe 2 für die Stadt Kleve weiterhin in großen Teilen Gültigkeit besitzen, wird dieser als Grundlage für die Ausführungen der Stufe 3 herangezogen. Der Aktionsplan der Stufe 3 ist daher nicht als eigenständiges Gutachten, sondern nur in Verbindung mit dem Gutachten der Stufe 2 zu betrachten. Viele Kriterien zur Erfüllung der Mindestanforderung sind bereits im Lärmaktionsplan der Stufe 2 enthalten. Um eine Doppelung zu vermeiden wird, wenn erforderlich, auf die entsprechenden Seiten verwiesen.

Die Lärmkartierung, als Grundlage für die Lärmaktionsplanung, wurde durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW, durchgeführt und zur Verfügung gestellt. Wie auch schon in Stufe 2 waren für die Stadt Kleve Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. KfZ/Jahr bei der Lärmkartierung zu berücksichtigen. Die errechnete Anzahl betroffener Personen hat sich insgesamt nicht verschlechtert, zudem hat sich das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen auf den am meisten bewohnten Straßenabschnitten nicht erhöht, abschnittsweise haben sich die Werte sogar verringert.
Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW werden dargelegt und bewertet. Geplante, bereits durchgeführte Maßnahmen und die langfristige Strategie, sowie Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete werden in ihrem aktuellen Sachstand dargestellt. Eine Berechnung von 3 Maßnahmen wurde bereits in der Stufe 2 durch die TÜV Rheinland Energy GmbH vorgenommen, Ergebnisse über die Anzahl der verringerten Betroffenen bei Umsetzung der Maßnahmen sowie Differenzlärmkarten liegen hierzu vor. Die geprüften Maßnahmen werden erneut erörtert und auf aktuelle Umsetzungsmöglichkeiten überprüft.

Die Stadt Kleve setzt auch in der Stufe 3 zur Minderung des Umgebungslärms langfristig auf Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs sowie auf Maßnahmen zur Änderung der Fortbewegungsgewohnheiten der Bevölkerung. Weiterhin wird eine Reduzierung des Umgebungslärms etwa bereits durch die Umsetzung von verschiedenen Konzepten der Stadt Kleve berücksichtigt.

Die im Lärmaktionsplan genannten Maßnahmen stehen in Abhängigkeit weiterer Planungen und Verfahren. Vor möglichen Umsetzungen sind die aktuellen Entwicklungen zu prüfen und die Verfahrensstände zu berücksichtigen, wodurch eine Umsetzbarkeit der einzelnen Maßnahmen gegebenenfalls neu zu bewerten ist. Um die Öffentlichkeit über die Planungen zu informieren, empfiehlt die Verwaltung den Lärmminderungsplan öffentlich auszulegen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 17.05.2018
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigter Posdena erläutert die Drucksache Nr. 872/X.

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.06.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 28.06.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig den Lärmaktionsplan der Stufe 3 als Lärmminderungsplan gem. Bundesimmissionsschutzgesetz einen Monat öffentlich auszulegen.

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