Login

Passwort vergessen?

Inhalt

465/X. - Lärmaktionsplan Stufe 2 für die Stadt Kleve


hier: Beschluss als Luftreinhalteplan gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Vorlagennummer465/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt den Lärmaktionsplan der 2. Stufe als Luftreinhalteplan gemäß § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz.

Sachverhalt:


Am 11.05.2016 hat der Rat der Stadt Kleve die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe beschlossen, welche vom 25.05.2016 bis 28.06.2016 einschließlich stattgefunden hat. Die Ablauffrist für das Einreichen von Anregungen und Stellungnahmen endete am 13.07.2016. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Anregungen oder Einwendungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans bei der Stadt Kleve eingegangen.

Neben strategischen Lärmkarten und bereits erfolgten Maßnahmen zur Lärmminderung enthält der Lärmaktionsplan der 2. Stufe geplante Maßnahmen und eine langfristige Strategie, sowie die Festlegung eines „Ruhigen Gebietes“ und Maßnahmen zum Schutz dieses Gebiets.

Die Stadt Kleve setzt zur Minderung des Umgebungslärms langfristig auf Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs (z.B. Umgehungsstraßen) sowie auf Maßnahmen zur Änderung der Fortbewegungsgewohnheiten der Bevölkerung (z.B. Umsetzung Radverkehrskonzept, Förderung klimafreundlicher Mobilität). Weiterhin wird eine Reduzierung des Umgebungslärms etwa bereits durch die Umsetzung des Stadtentwicklungskonzepts der Stadt Kleve berücksichtigt.

Um die Ziele des Lärmaktionsplans der 2. Stufe in den Planungen und Entwicklungen der Stadt Kleve zu verstetigen, empfiehlt die Verwaltung den Lärmaktionsplan als Luftreinhalteplan gem. Bundesimmissionsschutzgesetz zu beschließen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 08.09.2016
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, dass der Lärmaktionsplan Stufe 2 bereits im Umwelt- und Verkehrsausschuss vorgestellt worden sei. Hier müsse jetzt der förmliche Beschluss gefasst werden.

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 21.09.2016
Wortbeitrag:
StV. Dr. Meyer-Wilmes fragt, welches Gebiet in Abschnitt 2 als ruhiges Gebiet festgelegt werden solle.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass es sich um die historischen Gartenanlagen sowie die weiteren im südlichen Bereich angrenzenden historischen Anlagen handele.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 28.09.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig den Lärmaktionsplan der 2. Stufe als Luftreinhalteplan gemäß § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz.

nach oben