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1034/X. - Landesmittel zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion, sog. Förderkorb 2

Vorlagennummer1034/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Seit dem Haushaltsjahr 2015 stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen im Rahmen des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion Mittel zur Verfügung.
Unterschieden wird der mit Mitteln nach diesem Gesetz erstattete Aufwand zwischen
- Schulträgerkosten (im Wesentlichen Investitionsaufwand, für den das Land die Konnexität anerkannt hat), für die Mittel des so genannten „Förderkorbes 1“ bereitgestellt werden und
- Aufwendungen für sonstiges nichtlehrendes Personal für deren Erstattung die Mittel aus dem Förderkorb 2 als freiwillige Selbstverpflichtung des Landes verteilt werden.

Die Mittel des Förderkorbes 2 verteilen sich zur einen Hälfte auf die Kreise und kreisfreien Städte, zur anderen Hälfte auf die Gebietskörperschaften mit eigenem Jugendamt. Für die Verteilung wird die Wohnbevölkerung im Alter von 6 bis 18 Jahren in der Kommune ins Verhältnis zur entsprechenden landesweiten Grundgesamtheit gesetzt. Maßgeblich sind hier die Zahlen am 31. Dezember des jeweils vorvorletzten Jahres.
Die Stadt Kleve erhält folglich aufgrund des Umstandes, dass ein eigenes Jugendamt besteht, Mittel aus dem Förderkorb 2, die im Haushalt des Fachbereiches Jugend und Familie vereinnahmt werden.

In der Zwischenzeit hat sich die Höhe der Zahlung wie folgt entwickelt:

2015 13.212,56 Euro
2016 13.363,75 Euro
2017 27.199,64 Euro
2018 54.016,62 Euro
2019 54.458,27 Euro

Hintergrund der Erhöhung sind Erhebungen des Landes zur Entwicklung der kommunalen Aufwendungen für Integrationshelfer an Schulen des gemeinsamen Lernens im Verhältnis zu kommunalen Aufwendungen für Integrationshelfer an Förderschulen. In den Folgejahren ist daher voraussichtlich mit entsprechenden Mitteln zu rechnen.

Im Zuge der politischen Beratung des Haushaltes für 2017 wurde im Jugendhilfeausschuss am 16.11.2016 über den Hintergrund des vereinnahmten Zuschusses berichtet. Mit dieser Drucksache wird vor dem Hintergrund der Entwicklung der Zuschusshöhe im Detail darüber informiert, in welcher Weise im Wirkungsbereich des Fachbereiches Jugend und Familie nichtlehrendes Personal im schulischen Umfeld zum Einsatz kommt, um zu verdeutlichen, welche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der schulischen Inklusion entstehen, daher anteilig mit dem Zuschuss refinanziert werden.

1. Durch die Jugendpflege werden regelmäßig pädagogische Angebote (präventive Trainings und andere Projekte) für Schulklassen umgesetzt. Hintergrund dieser in den Schulen stattfindenden Trainings sind die soziale Kompetenzerweiterung der Schülerinnen und Schüler, die Entwicklung der Gruppendynamik in Schulklassen sowie die Beratung und Qualifizierung der Lehrkräfte. Der gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigungen kommt in diesen Trainings eine besondere Bedeutung zu. Das soziale Gefüge innerhalb der Klassen verändert sich aufgrund der verschiedenen Bedürfnisse, sodass es eine besondere Herausforderung darstellt, eine Klassengemeinschaft zu bilden. An dieser Stelle setzen die Trainings der Jugendpflege an. In der Zusammenarbeit mit den Lehrern werden während der Trainings neue Handlungsansätze aufgezeigt und erprobt. In der Regel handelt es sich um mehrtägige Projekte, die häufig in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit umgesetzt werden. Im Jahr 2017 fanden neun Trainings an insgesamt 33 Trainingstagen statt, in 2018 erfolgten 14 Trainings an insgesamt 39 Trainingstagen. Der personelle Aufwand in der Jugendpflege beträgt ca. ein Viertel einer Vollzeitstelle.

2. Seit dem Jahr 2011 wird von den Trägern SOS und TBH gemeinsam ein Präventionsprojekt am Förderzentrum umgesetzt. Die vom TBH in das Projekt eingebrachte Stelle wird inzwischen aus Mitteln der Schulsozialarbeit gefördert. Die bei SOS beschäftigte Fachkraft (50 % BU) wird aus kommunalen Mitteln gefördert. Seit dem HH-Jahr 2018 beträgt die Fördersumme 26.250 Euro jährlich. Zudem werden Sachkosten aus kommunalen Mitteln gefördert. Hintergrund des Projektes ist es, Schülern und Familien, die von Benachteiligungen betroffen sind, niedrigschwellig Hilfestellungen innerhalb des Systems Schule anzubieten. Dabei kommen verschiedene Arbeitsweisen zum Einsatz, die sich u.a in Form von Einzelfallhilfe, Elternangeboten und individueller Netzwerkarbeit darstellen.

3. Aufgrund von vielfältigen Belastungslagen und Verhaltensauffälligkeiten der Schüler, denen ein engerer Betreuungsrahmen zu gewähren ist, erfolgt seit dem Schuljahr 2015/2016 die Förderung einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Rahmen des Offenen Ganztags der Grundschule An den Linden (Schule des gemeinsamen Lernens). Bis einschließlich zum Schuljahr 2017/2018 betrug die Förderung 25.000 Euro jährlich für eine Stelle im hälftigen Beschäftigungsumfang. Seit dem Beginn des laufenden Schuljahrs wurde die Förderung auf 12.500 Euro jährlich reduziert (Förderung einer Stelle in einem Beschäftigungsumfang von 25 %). Hintergrund der Reduzierung ist die sukzessive Einführung des Rhytmisierten Ganztages. Dieses Betreuungsmodell ist personalintensiver als das Modell der "Offenen Ganztagsschule". Nach der vollständigen Einführung kann der Zuschuss in Gänze entfallen.

4. Neben der aus anderen Förderprogrammen geförderten Schulsozialarbeit wird eine Teamleitung für Schulsozialarbeit, die beim Theodor-Brauer-Hauses eingerichtet ist (Beschäftigungsumfang 25 %) mit 12.500 Euro jährlich gefördert. Diese Förderung erfolgt seit dem Ausbau der Schulsozialarbeit im Jahr 2011 und ist auf das Ziel gerichtet, den Einsatz der Schulsozialarbeit an allen Klever Schulen zu koordinieren, Synergieeffekte zu schaffen (beispielsweise durch den Schulübergreifenden Einsatz von besonderen Kompetenzen des Schulsozialarbeit-Teams) und die Qualität der Schulsozialarbeit nachhaltig zu sichern.

5. Im Zuge der übergangsweisen Fortführung der Förderung des im Jugendzentrum Kalle eingesetzten Personals der Katholischen Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt (insgesamt 277 % Beschäftigungsumfang aus vormals zwei Jugendheimen) wurde in den Jahren 2017 und 2018 ein Mitarbeiter neben weiteren zwischen Verwaltung und Träger vereinbarten Schwerpunkten verstärkt für die Zusammenarbeit mit Schulen eingesetzt. Es gibt Vorüberlegungen zwischen dem Träger und der Verwaltung diesen Einsatz von Jugendarbeit an Schule zukünftig weiter zu intensivieren. Die Förderung beträgt gemäß den Regelungen des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Kleve 80 % der anfallenden Personalkosten.

6. Innerhalb des Fachbereiches Jugend und Familie kommt es im Zuge der Koordinierung der Leistungsgewährung gem. § 35a SGB VIII zu einem erhöhten Personalaufwand. Die o.g. Landesmittel sind ausdrücklich nicht einzusetzen, um die Leistungsgewährung zu refinanzieren. Im Fachbereich Jugend und Familie ist jedoch das Verfahren des Antragsprüfungs- und Bewilligungsverfahren seit 2013 durch zusätzlichen Personaleinsatz qualitativ auf deutlich fundiertere Füße gestellt worden. Die Anforderung, Hilfen für Kinder mit (drohenden) seelischen Behinderungen im Kontext von Schule zu planen und zielgerichtet zu steuern und damit die Teilhabe am Leben – konkret in Form von Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - zu sichern, steht ebenfalls im Kontext der Inklusion. Der hierauf gerichtete Personaleinsatz stellt eine zweckentsprechende Verwendung der o.g. Landesmittel dar und ist daher in diesem Zusammenhang mit zu benennen. Inzwischen sind vier Mitarbeiter/innen des Fachbereiches Jugend und Familie anteilig in diesem Aufgabenbereich tätig. Im Zuge der Prüfung, welche Hilfe für einen Schüler geeignet und notwendig ist, finden im schulischen Kontext u.a. Hospitationen in Unterrichtsstunden durch die spezialisierten Fachkräfte statt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stadt Kleve an unterschiedlichen Stellen Personaleinsätze finanziert, die die Mittel des vom Land gewährten Belastungsausgleiches in Summe deutlich übersteigen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 25.02.2019
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiter Traeder erläutert die Drucksache.

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