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348/X. - Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen


hier: Stellungnahme der Stadt Kleve zum überarbeiteten Entwurf "Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen"

Vorlagennummer348/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Kleve zum überarbeiteten Entwurf "Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen" gegenüber der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben.

Sachverhalt:


Die Staatskanzlei hat mit Schreiben vom 8.Oktober 2015 den überarbeiteten Entwurf für die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Das zweite Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 und 2 ROG findet zu den geänderten Zielen und Grundsätzen, welche sich infolge der ersten Beteiligung in der Zeit vom 30. August 2013 bis zum 28. Februar 2014 ergeben haben, statt. Eine Stellungnahme zu den vorgenommenen Änderungen ist bis zum 15. Januar 2016 abzugeben.

Die Stellungnahme der Stadt Kleve wurde beim Kreis Kleve bis zum 20. November 2015 erwünscht, damit eine gemeinschaftliche Stellungnahme der Städte und Gemeinden des Kreises Kleve angefertigt werden kann. Die Stadt Kleve hat um eine Fristverlängerung bis zum 17.12.2015 gebeten.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalens abzugeben. Die Verwaltung hat die vorgenommenen Änderungen im überarbeiteten Entwurf geprüft und mit den Entwicklungszielen der Stadt Kleve abgeglichen.

Es kann festgehalten werden, dass gegen die vorgenommenen Änderungen größtenteils keine Bedenken bestehen. Im Folgenden sind wesentliche Punkte des überarbeiteten Entwurfes aufgeführt:

Grundsatz Europäischer Metropolraum Nordrhein-Westfalen: Es wird weiterhin an dem Grundsatz Europäischer Metropolraum Nordrhein-Westfalen festgehalten. Da die verschiedenen Regionen in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Voraussetzungen und damit verbunden unterschiedliche Entwicklungsziele aufweisen, ist dieser Grundsatz nicht nachvollziehbar. Insbesondere ist zu befürchten, dass die ländlichen Regionen in diesem Zusammenhang nachrangig behandelt werden, auch wenn erläutert wird, dass sich Metropolregionen nicht nur auf Verdichtungsräume, sondern auch auf Partnerschaften zwischen Stadt und Land beziehen.

Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung: Im überarbeiteten Entwurf werden die zuvor getrennten Ziele zur Ausrichtung der Siedlungsentwicklung, zur Rücknahme von Siedlungsflächenreserven, zum Flächentausch und zur flächensparenden Siedlungsflächenentwicklung in einem Ziel zusammengefasst. Diese Zusammenfassung ist nachvollziehbar. Zudem wird der in den Erläuterungen angeführte Zusatz, dass eine Rücknahme von Siedlungsflächenreserven im Benehmen mit der Kommune erfolgen soll, begrüßt.

Grundsatz Vorrang der Innenentwicklung: Das Ziel Vorrang der Innenentwicklung wurde im überarbeiteten Entwurf in einen Grundsatz überführt. Diese Abstufung kann aus Sicht der Stadt Kleve nicht nachvollzogen werden. Gemäß des Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Kleve ist die Innenentwicklung vorrangig zu realisieren. Dies sollte auch auf höherer Planungsebene als Ziel verfolgt werden.

Grundsatz Ausrichtung auf zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche: Das Ziel Ausrichtung auf zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche wurde in einen Grundsatz überführt. Diese Abstufung kann aus Sicht der Stadt Kleve nicht nachvollzogen werden, da die Stadt Kleve das Ziel verfolgt, die Siedlungsentwicklung auf zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche auszurichten.

Grundsatz Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile: Im überarbeiteten Entwurf wird dieser Grundsatz nicht weiter aufgeführt. Gegen diese Streichung werden Bedenken geäußert, da die Stadt Kleve das Ziel verfolgt, untergeordnete Ortsteile auf ihre Eigenentwicklung zu beschränken.

Ziel Walderhaltung und Waldinanspruchnahme: Die zuvor getrennten Ziele Walderhaltung und Waldinanspruchnahme werden gemäß des Regel-Ausnahme-Schemas (Zusammenhang von Zielfestlegung und deren Ausnahme) zusammengefasst. Als Teilziel wird weiterhin die Errichtung von Windenergieanlagen, sofern wesentliche Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden, angeführt. Gegen die vorgenommenen Änderungen bestehen keine Bedenken.

Ziel Vorranggebiete für die Windenergienutzung und Grundsatz Umfang der Flächenfestlegungen für die Windenergienutzung: Im überarbeiteten Entwurf werden die zuvor in einem Ziel verbindlich festgelegten Flächenvorgaben in einen Grundsatz überführt. Diese Änderung ist zu begrüßen.

Ziel Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten: Im überarbeiteten Entwurf wird das Ziel zum Ausschluss der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten neu aufgenommen. Diese Änderungen wird aus Sicht der Stadt Kleve begrüßt.

Neben diesen wesentlichen Punkten, sind die weiteren vorgenommenen Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen und die dazugehörigen Stellungnahmen der Stadt Kleve der Anlage zu entnehmen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 02.12.2015
Wortbeitrag:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berücksichtigung der unten aufgeführten Änderungen, so wie in der Drucksache Nr. 348/X. zu beschließen.

1. Die Stellungnahme auf Seite 12 zu 7.3-1 Ziel Walderhaltung und Waldinanspruchnahme soll dahingehend geändert werden, dass der Verzicht auf den Zusatz "auf forstwirtschaftlichen Waldflächen" im Teilziel "Die Errichtung von Windenergieanlagen ist möglich, sofern wesentliche Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden", als bedenklich erachtet wird.

2. Die Stellungnahme auf Seite 8 zu 6.3-4 Grundsatz interkommunale Zusammenarbeit soll dahingehend geändert werden, dass die Stadt Kleve anregt, den sich wiederholenden Passus" ... für gewerbliche und industrielle Nutzungen" um die Bereiche schulische und windenergetische Nutzungen zu erweitern.
Haupt- und Finanzausschuss, 09.12.2015
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing weist auf die in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgetragenen Änderungen hin.

StV. Dr. Merges meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 16.12.2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die der Drucksache Nr. 348/X. als Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Kleve zum überarbeiteten Entwurf "Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen" unter Berücksichtigung folgender Änderungen gegenüber der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben:

1. Die Stellungnahme auf Seite 12 zu 7.3-1 Ziel Walderhaltung und Waldinanspruchnahme soll dahingehend geändert werden, dass der Verzicht auf den Zusatz "auf forstwirtschaftlichen Waldflächen" im Teilziel "Die Errichtung von Windenergieanlagen ist möglich, sofern wesentliche Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden", als bedenklich erachtet wird.

2. Die Stellungnahme auf Seite 8 zu 6.3-4 Grundsatz interkommunale Zusammenarbeit soll dahingehend geändert werden, dass die Stadt Kleve anregt, den sich wiederholenden Passus "... für gewerbliche und industrielle Nutzungen" um die Bereiche schulische und windenergetische Nutzungen zu erweitern.
Wortbeitrag:
StV. Bay bezieht sich auf die Aufnahme des Ziels zum Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten, zu dem der Rat eine einstimmige Resolution verabschiedet habe. Die bisherige Firma habe ihre Konzession zum Fracking in West Saxon I zurückgegeben, so dass sich jeder andere Interessent um diese Gebiete bewerben könne und somit die Gefahr, dass Fracking durchgeführt werde und Kleve davon betroffen sei, keineswegs gebannt sei.

Technischer Beigeordneter Rauer macht deutlich, dass die weiteren Änderungen bereits eingearbeitet worden seien und sich die Verwaltung mit der Stellungnahme ausdrücklich gegen Fracking ausspreche. Es sei richtig, dass die Konzessionen für die Aufsuchungsgebiete Saxon I und II nicht verlängert und zurückgegeben worden seien. Bei Neuanträgen sei neu zu beraten. Die Stadt Kleve spreche sich gegen Fracking aus. Die Entscheidung liege aber beim Land.

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