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1020/X. - Neuausrichtung der schulischen Inklusion


hier: Festlegung der Schulen des Gemeinsamen Lernens

Vorlagennummer1020/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, dem Antrag der Bezirksregierung auf Einrichtung der Gesamtschule am Forstgarten und der Joseph Beuys Gesamtschule als Schule des gemeinsamen Lernen zuzustimmen und der Einrichtung der Karl Kisters Realschule als Schule des Gemeinsamen Lernens nicht zuzustimmen.

Sachverhalt:


Mit Wirkung vom 15.10.2018 ist der Erlass zur Neuausrichtung der schulischen Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Kraft.
Gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW soll ab dem 01.08.2019 vom Grundsatz her Gemeinsames Lernen nur an solchen Schulen eingerichtet werden, die von der Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers zu "Schulen des Gemeinsamen Lernens" bestimmt werden.

Gemäß den Ausführungen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW müssen die Schulen des Gemeinsamen Lernens folgende Qualitätsstandards erfüllen:

1. die Schule muss über ein Konzept zur Inklusion verfügen oder ein solches Konzept wird mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde erarbeitet;
2. der Einsatz von Lehrkräften für Sonderpädagogik und die pädagogische Kontinuität muss gewährleistet sein;
3. die systematische Fortbildung des Kollegiums im Themenfeld Inklusion wurde oder wird gewährleistet;
4. die Räumlichkeiten der Schule müssen ein Gemeinsamens Lernen ermöglichen, das bedeutet z.B. bei einer notwendigen äußeren Differenzierung müssen zusätzliche Räumlichkeiten vorhanden sein.

Mit Schreiben vom 04.12.2018 (Eingang am 12.12.2018) beantragt die Bezirksregierung Düsseldorf die Zustimmung der Stadt Kleve ab dem 01.08.2019 folgende Schulen als Schulen des Gemeinsamen Lernens festzulegen:

- Gesamtschule am Forstgarten
- Joseph Beuys Gesamtschule und
- Karl Kisters Realschule

Ein Antwortschreiben seitens der Stadt mit Datum vom 20.12.2018 wurde am 02.01.2019 (vorab per Mail) verschickt. Mit diesem Schreiben erklärt sich die Stadt Kleve mit der Einrichtung der Gesamtschulen, nicht aber mit der Einrichtung der Karl Kisters Realschule als Schulen des Gemeinsamen Lernens einverstanden.
Die Bezirksregierung antwortet daraufhin mit Datum vom 21.01.2019 (siehe Anlage 1) und bittet um Mitteilung bis zum 28.01.2019, ob die Zustimmung weiterhin versagt wird.
Gemeinsam mit den Städten Rees und Goch, die ähnlich gelagerte Sachverhalte haben, wird nun am 31.01.2019 ein Termin bei der Bezirksregierung stattfinden.

Zum Begriff der "Zustimmung" sei erwähnt, dass die Bezirksregierung diesen Begriff nur als "bloße Anhörung" auslegt, während der Städte- und Gemeindebund diesen Begriff als "mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt" auslegt. Sollte eine Einigung nicht erzielt werden und die Bezirksregierung trotzdem die Schüler und Schülerinnen zuweisen, so müsste die Stadt Kleve gegen diesen Zuweisungsbescheid ggf. Klage erheben.

Die beiden Gesamtschulen haben sich schon mit ihrer Gründung der Inklusion gewidmet und dies im Schulkonzept verankert. Die Verwaltung empfiehlt, der Einrichtung dieser beiden Schulen zu Schulen des Gemeinsamen Lernens ab dem 01.08.2019 zuzustimmen.

Die Zügigkeit der Karl Kisters Realschule ist auf drei Züge festgeschrieben. Die Bildung einer vierten Klasse wäre ausnahmsweise möglich, wenn daraus kein zusätzlicher Raumbedarf resultiert. Im aktuellen Schuljahr sind die Jahrgangsstufen 6-10 jeweils vierzügig; im Jahrgang fünf konnten nur drei Eingangsklassen gebildet werden. Auch die künftigen voraussichtlichen Anmeldungen (zu erkennen an dem Andrang am Informationsnachmittag an der Schule) lassen den Bedarf einer Vierzügigkeit erwarten. Zum 01.08.2019 könnte der Rat der Stadt Kleve über die Bildung einer vierten Eingangsklasse beschließen.
Die Schule ist bereits jetzt an ihre Kapazitätsgrenze gelangt und die räumlichen Voraussetzungen für die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens sind nicht gegeben und müssten zusätzlich geschaffen werden.

Sollte die Karl Kisters Realschule eine Schule des Gemeinsamen Lernens werden, so würde u.a. auch dies voraussichtlich zu Anmeldeüberhängen führen. Das bedeutet, je mehr Kinder mit Förderbedarf zugewiesen werden, desto weniger Regel-Schulplätze stehen zur Verfügung. Die Kinder, die mit einem Förderbedarf zugewiesen werden, haben den Platz an der Realschule sicher; ebenso die Kinder, die als Sprach-Seiteneinsteiger zugewiesen werden. Hierbei bleibt der Wohnsitzort der Schüler und Schülerinnen unberücksichtigt; das bedeutet, dass der Schulträger Kleve auch Schüler und Schülerinnen z.B. aus Emmerich aufnehmen muss.
Derzeit werden an der Karl Kisters Realschule 30 Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarfen zielgleich unterrichtet. Zielgleich bedeutet, dass die Kinder die Empfehlung für die Schulform der Realschule haben, währenddessen zieldifferent zu unterrichtende Kinder diese Schulformempfehlung nicht haben.

Würde die Schule eine Schule des gemeinsamen Lernens werden, so könnten je Klasse drei Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf zugewiesen werden; bei einer Dreizügigkeit also neun Schüler und Schülerinnen pro Jahrgang, auf sechs Jahrgänge insgesamt 54 Schüler und Schülerinnen. Bei diesen Zuweisungen werden voraussichtlich auch zieldifferent zu fördernde Kinder sein, für die die derzeit fehlenden Differenzierungsräume notwendig sind.

Zum 01.08.2019 sollen sechs Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf der Karl Kisters Realschule zugewiesen werden, davon müssen fünf zieldifferent unterrichtet werden. Von den sechs Kindern sind jeweils zwei aus Kleve, Kranenburg und Bedburg-Hau.
Außerdem werden der Schule drei Sprachen-Seiteneinsteiger zugewiesen.

Darüber hinaus kann der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulträger gem. § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW die Zahl der aufzunehmenden Schüler und Schülerinnen in Klasse 5 begrenzen, wenn er u.a. rechnerisch pro Klasse mindestens zwei Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf aufgenommen hat. Diese Regelung fördert sicherlich die intensivere Beschulung der Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf, senkt aber gleichzeitig insgesamt die Zahl der aufzunehmenden Schüler und Schülerinnen, was die Anmeldsituation an der Karl Kisters Realschule weiter erschwert. Die Zahl der abzuweisenden Schüler und Schülerinnen wird dadurch größer.

In Anbetracht der vorgenannten Ausführungen wird vorgeschlagen, der Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Gesamtschule am Forstgarten und an der Joseph Beuys Gesamtschule zuzustimmen; den Antrag auf Einrichtung von Gemeinsamen Lernen an der Karl Kisters Realschule aus den genannten Gründen abzulehnen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 30.01.2019
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing erläutert die Drucksache. Da am morgigen Tag ein Termin bei der Bezirksregierung in dieser Angelegenheit stattfinde, bitte sie um ein Meinungsbild.

StV. Cosar teilt mit, dass seine Fraktion der Drucksache aufgrund der Dringlichkeit folgen könne. Er merkt an, dass sich die Städte Goch und Rees bereits viel frühzeitiger mit dieser Angelegenheit befasst hätten, es im letzten Absatz auf Seite 2 der Drucksache heißen müsse "im Jahrgang fünf "durften" nur drei Eingangsklassen gebildet werden" und dass die zieldifferente Beschulung eine Vierzügigkeit aufgrund des Raumangebots nicht mehr zulassen würde.

Bürgermeisterin Northing weist darauf hin, dass eine Information in der Schulausschusssitzung am 05.12.2018 und die konkrete Anfrage der Bezirksregierung erst später erfolgt sei.

StV. Dr. Meyer-Wilmes erklärt, dass sie sich zunächst mit ihrer Fraktion besprechen wolle. Sie gibt zu bedenken, dass für die Vierzügigkeit der Karl Kisters Realschule mit den vorhandenen Räumlichkeiten argumentiert worden sei aufgrund derer eine inklusive Beschulung aber abgelehnt werde. Darüber hinaus sei es problematisch, die gesamte zieldifferente Beschulung den Gesamtschulen aufzuerlegen, wenn diese bereits mit den Schwierigkeiten der räumlichen Situationen zu kämpfen hätten.

StV. Tekath meldet für ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Sie bittet darum, den Beschlussvorschlag in 1. und 2. zu unterteilen, um eine getrennte Abstimmung vornehmen zu können.

StV. Rütter teilt seine Zustimmung zur Drucksache mit. Den Ausführungen von StV. Dr. Meyer-Wilmes hält er entgegen, dass die zieldifferente Beschulung das Profil der Gesamtschulen stärke und keine Benachteiligung darstelle. Das schulpolitische Vorgehen der Bezirksregierung könne er nach wie vor nicht nachvollziehen.

StV. Dr. Merges äußert, dass eine zieldifferente Beschulung an der Karl Kisters Realschule nur möglich sei, wenn die Rahmenbedingungen diese zuließen.

Bürgermeisterin Northing macht deutlich, dass es keine politische Diskussion sei, sondern dass die Eltern einen gesetzlichen Anspruch hätten. Die Karl Kisters Realschule sei aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht geeignet. Auf Nachfrage von StV. Dr. Merges zum Einzugsbereich nennt sie auch die Städte Emmerich und Kalkar.

StV. Cosar stellt klar, dass die Karl Kisters Realschule eine zieldifferente Beschulung nicht ablehne. Es gehe vielmehr darum, dass die Bezirksregierung auch die erforderlichen Rahmenbedingungen sicherstellen müsse, wenn sie diese Form der Beschulung einfordere.

StV. Dr. Meyer-Wilmes weist darauf hin, dass alle Schulen diesbezüglich in der Verantwortung seien. Da diese Verantwortung aber nicht von allen wahrgenommen werde, müssten Schwerpunktschulen gebildet werden. Die Gründe für die Ablehnung der Karl Kisters Realschule müssten klar benannt werden, um einen falschen Eindruck zu vermeiden. Darüber hinaus dürfe nicht mit Aspekten argumentiert werden, die nicht mehr zuträfen.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 06.02.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve lehnt den Antrag von StV. Fuchs mehrheitlich bei einer Ja-Stimme und einer Enthaltung ab.

Bürgermeisterin Northing lässt sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung und zwar, wie von StV. Tekath in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2019 beantragt, nacheinander getrennt nach Gesamtschulen und Karl Kisters Realschule und die von StV. Dr. Meyer-Wilmes nun beantragte Ergänzung zur Karl Kisters Realschule um den Passus "zurzeit" abstimmen.

Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme, dem Antrag der Bezirksregierung auf Einrichtung der Gesamtschule am Forstgarten und der Joseph Beuys Gesamtschule als Schule des Gemeinsamen Lernens zuzustimmen.

Beschluss:
2. Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei drei Gegenstimmen, dem Antrag der Bezirksregierung auf Einrichtung der Karl Kisters Realschule als Schule des Gemeinsamen Lernens zurzeit nicht zuzustimmen.

StV. Tekath gibt im Namen der SPD-Fraktion eine persönliche Erklärung ab und teilt mit, dass der von StV. Fuchs formulierte Antrag Sympathien aufweise, dem Antrag aber aus rechtlichen Gründen nicht habe zugestimmt werden können und ein solcher Beschluss rechtswidrig gewesen wäre. Sie hoffe, dass die Entwicklungen in Zukunft so weit vorangingen, dass inklusive Beschulung an allen Schulen durchgeführt werden könne.
Wortbeitrag:
Oberverwaltungsrätin Wier erläutert den Sachverhalt und berichtet über das Erörterungsgespräch mit der Bezirksregierung am 31.01.2019. Die Karl Kisters Realschule könne aufgrund der räumlichen Situation nicht als Schule des Gemeinsamen Lernens eingerichtet werden. Die fünf zieldifferent zu unterrichtenden Kinder würden im Rahmen einer Einzelintegration zugewiesen. Die Verwaltung habe bereits deutlich gemacht, dass eine kreisweite Lösung anzustreben sei.

Ausweislich des Erlasses, aus dem er Passagen verliest, seien alle Schulen zur inklusiven Beschulung verpflichtet, so StV. Bay. Er meine daher, dass der von Verwaltung vorgeschlagene Beschluss keinen Bestand habe und stellt auch klar, dass die Bezirksregierung die Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung schaffen müsse.

Bürgermeisterin Northing äußert, dass die Bezirksregierung eine nicht gerechte Sondierung von Schulen vornehme und deshalb eine kreisweite Lösung anzustreben sei. Die Einrichtung von Schulen des Gemeinsamen Lernens sei nach Gesetzeslage nur mit Zustimmung des Schulträgers möglich.

StV. Rütter teilt die Zustimmung seiner Fraktion zum Beschlussvorschlag der Drucksache mit und meint, dass die Inklusion nicht ausgeschlossen werde, sondern Schwerpunktschulen gebildet würden.

StV. Fuchs beantragt, den Beschluss wie folgt zu fassen: "Alle Schulen des Sekundarbereichs I in Kleve - die Joseph Beuys Gesamtschule, die Karl Kisters Realschule, das Freiherr-vom-Stein Gymnasium, die Gesamtschule am Forstgarten und das Konrad-Adenauer Gymnasium - sind Schulen des Gemeinsamen Lernen und nehmen Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen der Inklusion auf. Das schließt ausdrücklich den zieldifferenten Unterricht ein.". Im Folgenden begründet sie ihren Antrag.

Oberverwaltungsrätin Wier stellt klar, dass zielgleiche Inklusion an allen Schulen praktiziert werde und es in der Drucksache um die zieldifferente Inklusion, die nur durch die Schulaufsichtsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen eingerichtet werden könne, gehe.

Erster Beigeordneter Haas ergänzt, dass es auch um eine pragmatische Lösung gehe. Um eine Sicherstellung in der Qualität der Beschulung zu erreichen, sollten vorrangig die beiden Gesamtschulen als Schulen des Gemeinsamen Lernens eingerichtet werden und die fünf weiteren zieldifferent zu beschulenden Kinder im Rahmen der Einzelintegration der Karl Kisters Realschule zugewiesen werden.

StV. Dr. Meyer-Wilmes äußert, dass für die Eltern Klarheit herrschen müsse. Nach Gesetzeslage seien auch die zieldifferent zu beschulenden Kinder einer Schule zuzuweisen. Voraussetzung sei allerdings die Zustimmung der Schulleitung. Sie halte es nach wie vor für bedenklich, die Einrichtung der Karl Kisters Realschule als Schule des Gemeinsamen Lernens unter Verweis auf die Raumsituation abzulehnen und andererseits mit der Raumsituation den vierten Zug zu fordern. Die Konzentration von Sozialpädagogen an den beiden Gesamtschulen sehe sie positiv. Sie merkt weiter an, dass zwei der fünf zieldifferent zu beschulenden Kinder eine Realschulempfehlung hätten.

Bürgermeisterin Northing stellt klar, dass sich die Verwaltung aufgrund der räumlichen Situation immer gegen die Einrichtung des vierten Zuges ausgesprochen habe und die Bezirksregierung einer dauerhaften Vierzügigkeit unter den derzeitigen Gegebenheiten nicht zustimmen werde.

Oberverwaltungsrätin Wier macht ergänzend dazu deutlich, dass der von StV. Dr. Meyer-Wilmes formulierte Widerspruch zwischen inklusiver Beschulung und dem vierten Zug nicht bestehe, da eine Zustimmung zur Einrichtung als Schule des Gemeinsamen Lernens auf Dauer Bestand habe und dazu der in diesem Jahr vorhandene zusätzliche Raum nicht ausreiche. Sie stellt weiter richtig, dass nur die zielgleich zu beschulenden Kinder eine Realschulempfehlung hätten.

StV. Gebing verweist auf § 20 Abs. 5 des Schulgesetzes aufgrund dessen nur dieser Beschluss gefasst werden könne.

StV. Cosar macht deutlich, dass eine zieldifferente Beschulung nur dann möglich sei, wenn das erforderliche Personal, das Raumangebot sowie die entsprehende Ausstattung vorhanden seien.

Auch StV. Tekath äußert, dass die Eltern Planungssicherheit benötigten. Sie befürworte die mit der Bezirksregierung abgestimmte Lösung für die inklusiv zu beschulenden sechs Kinder, plädiert auch deutlich für eine kreisweite Lösung, die den Eltern und Kindern zugutekomme und die Beteiligung möglichst aller Klever Schulen. Dem Beschlussvorschlag werde ihre Fraktion aufgrund der genannten Bedingungen ausnahmsweise zustimmen.

Bürgermeisterin Northing sagt zu, dass sich die Verwaltung bei der Bezirksregierung entsprechend einsetzen werde.

StV. Dr. Merges teilt mit, dass Schulen des Gemeinsamen Lernens nur dann eingerichtet werden könnten, wenn die Rahmenbedingungen dies zuließen.

StV. Rütter meint auch, dass keine Verknüpfung zur Vierzügigkeit der Karl Kisters Realschule hergestellt werden solle. Er bittet um Gegenüberstellung der vorhandenen Kapazitäten und der erforderlichen Kapazitäten als Schule des Gemeinsamen Lernens, die aber von Seiten der Verwaltung nicht vorgelegt werden könne, da die künftigen Entwicklungen nicht bekannt seien, so Bürgermeisterin Northing.

StV. Fuchs hält dem entgegen, dass gemäß dem Garbe-Gutachten pro Schuljahr 100 Kinder zu erwarten seien und daher alle Schulen, auch die Karl Kisters Realschule, inklusiv zu beschulende Kinder aufnehmen müsse.

Auf Nachfrage von StV. Dr. Meyer-Wilmes erläutert Bürgermeisterin Northing den Sachverhalt und den zu fassenden Beschluss.

StV. Bay bezieht sich erneut auf den Erlass, verliest die Kriterien zur Einrichtung von Schulen des Gemeinsamen Lernens (Punkt 2) und möchte wissen, was der Bezirksregierung zu den in Rede stehenden Schulen mitgeteilt und in wieweit nach den aufgeführten Kriterien gefragt worden sei.

Erster Beigeordneter Haas und Bürgermeisterin Northing erläutern in Ergänzung zueinander, was mit der Bezirksregierung besprochen worden sei und welche Zuständigkeiten beim Schulträger lägen.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kündigt Bürgermeisterin Northing an, über den von StV. Fuchs vorgetragenen weitergehenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen.

StV. Tekath beantragt eine Sitzungsunterbrechung, um sich zu dem Beschlussvorschlag mit der Fraktion beraten zu können.



Die Sitzung wird um 18.13 Uhr unterbrochen. Fortsetzung um 18.25 Uhr.



Bürgermeisterin Northing lässt über den Beschlussvorschlag von StV. Fuchs abstimmen.

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