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603/X. - Neubau einer Lagerhalle


hier: Ausnahme von einer Veränderungssperre

Vorlagennummer603/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt gemäß § 3 der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Delfter Straße, in Verbindung mit § 14 Baugesetzbuch, die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle, zu erteilen.

Sachverhalt:


Für das Grundstück Huissener Straße 7,9 wurde am 20.12.2016 ein Bauantrag für die Errichtung einer Lagerhalle gestellt.
Am 29.06.2016 hat der Rat einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Nr. 4-025-4 für den Bereich Delfter Straße im Ortsteil Materborn beschlossen, eine Veränderungssperre soll am 08.02.2017 mit dem gleichen Geltungsbereich beschlossen werden. Das Vorhaben entspricht den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans und ist damit genehmigungsfähig.

Sofern überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann eine Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 3 der Satzung der Stadt Kleve für den Bereich Delfter Straße in Verbindung mit § 14 Baugesetzbuch erteilt werden. Eine Genehmigung des beantragten Bauvorhabens wäre städtebaulich sinnvoll und nachhaltig, da das beantragte Vorhaben für die weitere Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzungen unschädlich ist. Um weitere Verzögerungen und ggf. wirtschaftliche Schäden für den Bauherrn zu vermeiden wird empfohlen, die Ausnahme von der Veränderungssperre zu beschließen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 26.01.2017
Wortbeitrag:
Die Drucksachen 602/X. und 603/X. werden zusammen beraten.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksachen.

Stadtverordneter Ricken und Stadtverordnete Fuchs beantragen Fraktionsberatung. Die Drucksachen werden ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 01.02.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig bei zwei Enthaltungen, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 08.02.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme gemäß § 3 der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Delfter Straße, in Verbindung mit § 14 Baugesetzbuch, die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle, zu erteilen.

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