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Inhalt

389/X. - Neufassung der Richtlinien für Kindertagespflege

Vorlagennummer389/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Richtlinien zur Förderung in Kindertagespflege.

Sachverhalt:


Die gesetzlichen Normen, insbesondere aus dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch sowie die landesrechtlichen Vorschriften, enthalten keine abschließenden Regelungen zur Kindertagespflege. Die Rechtsprechung fordert daher vom jeweiligen Jugendamt ein Regelwerk zu erstellen, welches insbesondere den Umfang der laufenden Geldleistung an die Tagespflegepersonen bestimmt. Die derzeitigen Richtlinien der Stadt Kleve erfüllen diese Mindestvoraussetzung. Da die Qualitätsanforderungen an die Kindertagespflege in den letzten Jahren jedoch stets gestiegen sind, wird mit dem vorliegenden Entwurf der Richtlinien für die Förderung in Kindertagespflege eine umfassende Erweiterung vorgeschlagen.

Die Richtlinien sorgen für Transparenz gegenüber den Tagespflegepersonen und den Eltern. Erstmals sind Regelungen zur Feststellung des individuellen Betreuungsbedarfes und zur Eignung der Kindertagespflegepersonen aufgenommen. Inhaltlich entsprechen die Richtlinien den aktuellen Empfehlungen u. a. des Landesjugendamtes.

Die Gewährung der Geldleistung an Tagespflegepersonen soll in zwei Punkten geändert werden. Für eine qualifizierte gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung werden finanzielle Anreize geschaffen. Daneben wird ein Zuschuss für Großtagespflegestellen eingeführt, damit der Sachkostenanteil an der laufenden Geldleistung auskömmlich ist.

Soweit Kinder mit einer festgestellten (drohenden) Behinderung im Rahmen von Kindertagespflege gefördert werden, bestehen an die Tagespflegeperson und an das Umfeld besondere Anforderungen. Tagespflegepersonen sollen daher eine zusätzliche Qualifizierung absolvieren. Um den Bedürfnissen aller Kinder gerecht zu werden, soll weiterhin der Betreuungsschlüssel verbessert werden, indem die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kinder reduziert wird. Der daraus resultierende Einnahmeverlust wird kompensiert, indem an diese Tagespflegepersonen der 3,5fache Satz der laufenden Geldleistung gewährt wird. Gleichzeitig wird ein finanzieller Anreiz für eine inklusive Betreuung gesetzt. Diese Systematik entspricht ebenfalls der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen.

In der laufenden Geldleistung ist rechnerisch ein Sachkostenanteil von monatlich 300 € bei Vollzeitbetreuung enthalten. Dieser Sachkostenanteil ist bei einer klassischen Form der Kindertagespflege in der eigenen Wohnung auskömmlich. Findet Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen statt, gelten die besonderen Anforderungen aus Nr. 5.2.2 des Richtlinienentwurfes. Außerdem fallen eigens für die Kindertagespflege Mietkosten an. Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen wird üblicherweise in Form von Großtagespflegestellen ausgeübt.

Derzeit gibt es in Kleve 5 Großtagespflegestellen, in der jeweils bis zu 9 Kinder betreut werden. Der in den Richtlinien vorgesehene pauschalierte Sachkostenzuschuss von 60 € je Monat und Kind unterstellt ca. 70 m² Nutzfläche zu einem Mietpreis von 7 € und eine durchschnittliche Belegung von 8 Kindern (70 m² x 7 € : 8 Kinder = 61,25 €, gerundet 60 €). Die Großtagespflegestellen stellen einen wichtigen Grundpfeiler des Kinderbetreuungsangebotes in der Stadt Kleve dar. Bei gleichzeitig individueller Betreuung einzelner Kinder durch die ihnen persönlich vermittelte Tagespflegeperson, können Tagespflegekinder im begrenzten Umfang in Gruppenform betreut werden und von den Vorzügen beider Betreuungsformen profitieren. Um dieses Angebot langfristig und qualitativ zu erhalten, ist eine auskömmliche Finanzierung sicher zu stellen.

Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2016 eingeplant.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 02.03.2016
Jugendhilfeausschuss, 02.03.2016
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig bei einer Enthaltung die Neufassung der Richtlinien zur Förderung in Kindertagespflege.

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