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726/X. - Neugestaltung der Spyckstraße


hier: geänderte Ausführungsplanung

Vorlagennummer726/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Die Umsetzung der Kanal- und Straßenbaumaßnahme Spyckstraße erfolgt auf der Grundlage der durch den Beschluss des Naturschutzbeirats vom 30.05.2017 erforderlichen Änderungen. Kleinere Anpassungen können im Rahmen der Durchführung dieser Maßnahme noch vorgenommen werden.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 21.12.2016 mehrheitlich bei einer Gegenstimme beschlossen, dass die Umsetzung der Straßen- und Kanalbaumaßnahme Spyckstraße im Wesentlichen unverändert bleibt. Kleinere Anpassungen, so die Beschlussfassung, können im Rahmen der Durchführung dieser Maßnahme noch vorgenommen werden.

Die Bauleistungen zur Spyckstraße wurden gem. VOB/A öffentlich ausgeschrieben, der Eröffnungstermin war der 17.11.2016.

In einem Gespräch beim Kreis am 14.12.2016 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass die Baumstandorte an der Spyckstraße als Allee anzusehen sind. Bei Eingriffen in die Allee, wie bei der geplanten Kanal- und Straßenbaumaßnahme an der Spyckstraße, ist ein Antrag auf Befreiung nach § 75 Landesnaturschutzgesetz NRW in Verbindung mit § 67 Bundesnaturschutzgesetz zu stellen. Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes war nun eine Beteiligung der Naturschutzverbände verbunden.
Aufgrund dieser neuen Situation hat der FB 66 am 16.12.2016 dem Kreis Kleve einen Entwurf des Antrages per Email mit der Bitte um kritische Durchsicht und Rücksprache übersandt. Am 13.01.2017 hat der Kreis Kleve weitere Bearbeitungshinweise für die Antragstellung per Email gegeben. Diese wurden in den Antrag, der am 26.01.2017 in Schriftform dem Kreis zugestellt wurde, eingearbeitet.
Der Kreis hat im Anschluss die Naturschutzverbände formal beteiligt. Die nächste Naturschutzbeiratssitzung (vormals Landschaftsbeirat) fand im Mai 2017 statt.
Darüber hinaus war der Zeitraum für die Fällung der Bäume unter Berücksichtigung des Artenschutzes bereits verstrichen.
Hieraus ergaben sich Änderungen der Randbedingung zur ursprünglichen Ausschreibung bzw. Kalkulationsgrundlage. Somit war die Erfüllung der ausgeschriebenen Bauleistungen auf der damaligen Leistungsbeschreibung derzeit nicht möglich. Die Ausschreibung wurde daher gem. §17 VOB/A wegen schwerwiegender Gründe aufgehoben.

Der Naturschutzbeirat des Kreises Kleve hat die Verwaltungsvorlage der Naturschutzbehörde in seiner Sitzung am 30.05.2017 beschlossen.
Dieser Beschluss sieht folgendes dreistufige Verfahren für den Umgang mit den Baumstandorten vor:

Befreiung für die Beseitigung von 18 Bäumen (krank und mittelbar betroffen)
Befreiung für weitere geschätzte 10-15 Bäume, wenn sich die Notwendigkeit der Baumfällung in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ergibt
Eine Befreiung für übrige Bäume wird nur erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass die genannten Arbeitsflächen für die Baumaßnahme zwingend notwendig sind. Die Allee ist dann insgesamt durch standortgerechte Bäume nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme wiederherzustellen. (Ausgleich 1:1 ist anzustreben)


Zusatz 1:
Die Baumscheiben der Bäume, die erhalten werden dürfen nicht mit schwerem Gerät befahren werden

Zusatz 2:
Die vorhandenen Baumstandorte sind zu optimieren (z.B. durch Vergrößerung der Pflanzbeete).

Der Beschluss des Naturschutzbeirates hat zur Folge, dass die ursprüngliche Planung der Spyckstraße nicht umgesetzt werden kann. Insbesondere der zweite Zusatz wirkt sich erheblich auf die Größe der neu anzulegenden Baumscheiben für die vorhandenen Baumstandorte und somit auf die Querschnittsgestaltung aus. Die ursprünglich geplanten 68 Stellplätze in beidseitiger Längsaufstellung zwischen den Baumstandorten sind nun nicht mehr realisierbar.
Unter Berücksichtigung des Beschlusses des Naturschutzbeirats hat die Tiefbauverwaltung nun einen entsprechenden Entwurf erarbeitet. Dieser Entwurf sieht nun ein alternierendes Parken in Längsaufstellung vor. Die Stellplatzanzahl wird jedoch auf ca. 38 Stck. reduziert. Der Ausgleich der Baumstandorte im Verhältnis 1:1 wird angestrebt. Aufgrund der fehlenden Angaben zu der exakten Lage der Hausanschlüsse, kann hierzu allerdings noch keine endgültige Anzahl angegeben werden. Die Baumfällungen erfolgen in enger Abstimmung mit der zuständigen Behörde im Kreis Kleve.
Trotz der Reduzierung der Querschnittsbreiten ist der Gehweg auf beiden Seiten barrierefrei realisierbar.
Aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen ist vorgesehen, den Kanalbau- und den Straßenbau zusammen in einem Vergabeverfahren zu vergeben. Hierzu findet ebenfalls auf der Grundlage der Ausführungsplanung eine Abstimmung mit dem Kreis statt.

Der Beginn des Vergabeverfahrens ist für November 2017 vorgesehen. Mit dem Kanalbau soll voraussichtlich im Februar 2018 begonnen werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 27.09.2017
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigter Klockhaus erläutert die Planungen und geht auf Nachfrage von StV. Dr. Meyer-Wilmes noch einmal detailliert auf die Planung der Baumstandorte, der Parkplätze sowie die Schwierigkeiten bei der Lokalisierung der Hausanschlüsse ein.

StV. Bay fragt nach dem Spielraum zur Sanierung der maroden Kanäle, der daraufhin vom Technischen Beigeordneten Rauer, anders als bei der Straßengestaltung, als nicht vorhanden eingestuft wird. Er sowie Erster Beigeordneter Haas führen zudem zu den Konsequenzen einer Trennung der beiden Maßnahmen aus.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.10.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, diesen Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in den Umwelt- und Verkehrsausschuss zurückzuverweisen und möglichst in der kommenden Woche eine Sondersitzung anzuberaumen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer und Tariflich Beschäftigter Klockhaus machen den dringenden Handlungsbedarf deutlich.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus führt zudem zu den Vorschlägen und Anregungen der Anlieger aus, die sie in ihrem jüngsten Schreiben, welches auch den Ratsmitgliedern zugeleitet worden sei, unterbreitet hätten. Abschließend stellt er heraus, dass die Planungen in Gänze den durch den Naturschutzbeirat formulierten Anforderungen entsprächen.

Erster Beigeordneter Haas wirbt ergänzend für eine Zusammenlegung der Kanal- und Straßenbaumaßnahme.

Da die neuen Anregungen der Anlieger erst kurz vor der Sitzung vorgetragen worden seien, einigen sich die Fraktionen darauf, die Angelegenheit in den Umwelt- und Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung zurückzuverweisen.
Umwelt- und Verkehrsausschuss, 18.10.2017
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigter Klockhaus erläutert die Drucksache Nr. 726 /X. erneut anhand einer PowerPoint-Präsentation. Weiterhin geht er auf das Schreiben der Anlieger der Spyckstraße vom 05.10.2017 ein und führt zu den genannten Punkten aus:

So sei die Spyckstraße nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) eine Sammelstraße. In einer Tempo-30-Zone sei die Einrichtung von Anlagen für Radfahrer nicht zulässig. Die neue Planung sehe alternierendes Parken vor. Dieses erhöhe auch die Verkehrssicherheit, da die Durchsicht gebrochen werde und somit das Geschwindigkeitsniveau abgesenkt werde. Der Kanal sei aus den 30 er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, liege auf teerhaltigen Bereichen und sei sehr stark beschädigt und das Schutzwasser könne ins Grundwasser gelangen. Dies könne zu Problemen bei der Trinkwasserbereitung führen. Auf Grund der einzuhaltenden Standards für die Barrierefreiheit müssten gewisse Abstandsbereiche für Gehwege, Baumscheiben und den Fahrbahnbereich eingehalten werden. Da die Baumstandorte nach Beschluss des Naturschutzbeirates zu optimieren seien, könnten aktuell nur noch 38 Stellplätze für Kraftfahrzeuge errichtet werden. Eine Verschiebung der Baumscheiben in Richtung Fahrbahn oder Gehweg sei nicht möglich. Im Rahmen der Bauausführung werde aber geprüft, ob weitere Stellplätze geschaffen werden können. Die Gesamtmaßnahme ermögliche aus technischen Gründen keinen weiteren Aufschub.

StV. Verhoeven teilt mit, dass die Planungen den technischen Regelungen entsprechen würden. Bei Neuanlagen von Straßen müssten die aktuellen Richtlinien ebenso eingehalten werden wie der Beschluss des Naturschutzbeirates. Weiterhin merkt er an, dass die Planungskosten für den 1. Planentwurf den Bürgern nicht auferlegt werden könnten. Abschließend fragt er an, ob die geplante Straßenbreite für Rettungsfahrzeuge ausreichend dimensioniert sei und bei der hohen Nutzung durch Radfahrer eine Fahrradstraße eingerichtet werden könne.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus antwortet, dass bezüglich des Radverkehrs zunächst die Entwicklung nach Fertigstellung der Straße abgewartet werden solle. Die Straßenbreite belaufe sich mindestens auf 4,75 Meter und die Zufahrtsbereiche seien dementsprechend ausgestaltet, dass Rettungsfahrzeuge alle Bereiche der Spyckstraße anfahren könnten.

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Haas teilt zu der Angemessenheit der Kosten mit, dass eine Umlage dieser auf die Anlieger nur ausscheide, wenn die Verwaltung nicht vernünftig und wirtschaftlich gearbeitet habe. Es sei nicht ersichtlich, dass die Verwaltung nicht korrekt gearbeitet habe.

StV. Teigelkötter fragt an, ob die Baumeinfassungen beispielsweise in die Länge gezogen und die Granulate unterirdisch eingebracht werden könnten, um weitere Stellplätze zu schaffen.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus führt aus, dass dies auf Grund des Mindestabstands zum Fahrverkehr von einem Meter und unterschiedlichen Breiten der Gehwege bis zu den Hauskanten nicht möglich sei.

StV. Fuchs erklärt, dass die Mitglieder des Umwelt- und Verkehrsausschusses "nicht hier sitzen würden, um sich Richtlinien anzuhören." Sie seien gewählte Vertreter der Bürger, die die Bürger bei Entscheidungen einbinden müssen. Die Offenen Klever trügen einen Teil der Verantwortung und plädieren für ein Mitspracherecht der Bürger. Es werde ignorant mit den Bürgern umgegangen.

Bürgermeisterin Northing antwortet, dass StV. Fuchs recht habe, dass sie von den Bürgern gewählt worden sei. Auch sie habe aber die Verpflichtungsformel unterschrieben und habe nach Recht und Gesetz zu handeln. Die Verwaltung sei die Exekutive und könne nicht jeden Bürgerwillen umsetzen. Bei der Neugestaltung der Spyckstraße habe sich die Verwaltung an die gültigen Normen zu halten.

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Haas teilt mit, dass der Fachbereich Tiefbau sich intensiv mit den Anregungen der Bürger beschäftigt habe. Die Qualität der Mitarbeiter sei gut. Nicht nachvollziehen könne er persönlich, dass die Straße als Allee eingestuft werde. Aber auf Grund der Einstufung der Straße als Allee sei die Verwaltung verpflichtet, das geplante Konzept umzusetzen. Die Verwaltung erwarte nun eine Entscheidung, um mit der Ausschreibung der Maßnahme beginnen zu können.

StV. Kumbrink verwahrt sich im Namen aller anwesenden Stadtverordneten gegen die Aufforderung der StV. Fuchs, gegen bestehende Gesetze und Richtlinien zu verstoßen. Die SPD habe sich die Anregungen der Bürger angehört und StV. Verhoeven habe diese schon aufgeführt. Hierzu habe tariflich Beschäftigter Klockhaus gut geantwortet. Er dankt der Verwaltung, die gut und rechtssicher arbeite. Die politisch gewählten Vertreter seien für die gesamte Stadt und nicht nur für eine Straße verantwortlich.

StV. Verhoeven teilt mit, dass die Polemik der StV. Fuchs nicht sachdienlich sei. Die politischen Vertreter müssten ihrer Verantwortung gerecht werden. Die CDU habe die Anregungen der Bürger wahrgenommen. Die Straße werde nach der Umgestaltung schöner sein als aktuell. Möglicherweise könnte im Rahmen der Bauausführung weiterer Parkraum geschaffen werden. Er beantragt eine kurze Unterbrechung zur Beratung.

StV. Rütter führt aus, dass der Unmut der Anwohner aus der Handlungsbindung entstehe. Die politischen Vertreter könnten nicht viel gestalten und müssten der Verwaltungsvorlage zustimmen. Wenn wie vorgelegt beschlossen werde, könne es zu Parkproblemen für die Anwohner im innerstädtischen Bereich führen. Weiterhin fragt er an, ob die Möglichkeit bestehe, nur den Kanal zu sanieren.

Bürgermeisterin Northing antwortet, dass tariflich Beschäftigter Klockhaus alle Normen aufgeführt habe, die einzuhalten seien. Die Anwohner wurden beteiligt und es sei mehrfach mit den Anwohnern gesprochen worden. Diese hätten aber den Kreis Kleve beteiligt. Dies habe dazu geführt, dass die Spyckstraße nunmehr als Allee eingestuft werde und die Stellplatzmöglichkeiten von weit über 60 auf 38 geschrumpft seien.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, dass der Alleenschutz bei der Spyckstraße ein bedeutsamer Punkt sei. In vielen anderen Straßen sei der Alleenschutz nicht zu beachten. Dies führe dazu, dass dort gestalterisch in einem anderen Rahmen geplant werden könne. Jede Straße werde individuell und situativ anders beurteilt. Die Gestaltung sei nur in den gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich. Von derzeit über 90 Stellplätzen habe die erste Planung der Verwaltung noch über 60 vorgesehen. Erst die Einstufung der Spyckstraße als Allee habe zu einer Reduzierung der Stellplätze auf 38 geführt. Alle Spielräume seien von der Verwaltung diskutiert worden. Die Belastung der Nebenstraßen durch Parkdruck sei nicht zu verneinen. Wenn die vorgelegte Planung abgelehnt würde, würde die Verwaltung die Kanalbaumaßnahme ausschreiben. Die würde dazu führen, dass sich die Bauphase deutlich in die Länge zöge und die Kosten steigen würden.

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Haas teilt mit, dass die neue Landesregierung aufgefordert habe, Deregulierungsvorschläge zu unterbreiten. Die politischen Vertreter könnten Gebrauch davon machen. Zukünftig könne nicht jede Neugestaltung einer Straße so ausführlich mit Anwohnerbeteiligung diskutiert und beraten werden wie die der Spyckstraße. Die Verwaltung sei an die gültigen Normen gebunden.

StV. Dr. Meyer-Wilmes teilt mit, dass die Anwohner den Erhalt der Bäume geschafft hätten und fragt an, ob die Baumscheiben in die Gehwege verschoben werden könnten.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus antwortet, dass dies nicht möglich sei, da die erforderlichen Breiten der Gehwege und Fahrbahn ansonsten nicht eingehalten werden könnten.

Ausschussvorsitzender Bay unterbricht auf Wunsch der Vertreter der CDU die Sitzung um 16.35 Uhr für 5 Minuten. Die Sitzung wird um 16.40 nach erfolgter Beratung fortgesetzt.

Ausschussvorsitzender StV. Bay plädiert für die Zustimmung zur vorgelegten Verwaltungsvorlage und lässt darüber abstimmen.

Bei zwei Gegenstimmen befürwortet der Ausschuss für Umwelt und Verkehr die Drucksache Nr. 726 /X.
Rat, 08.11.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei drei Gegenstimmen, dass die Umsetzung der Kanal- und Straßenbaumaßnahme Spyckstraße auf der Grundlage der durch den Beschluss des Naturschutzbeirats vom 30.05.2017 erforderlichen Änderungen erfolgt. Kleinere Anpassungen können im Rahmen der Durchführung dieser Maßnahme noch vorgenommen werden.
Wortbeitrag:
Auf Nachfrage von StV. Dr. Meyer-Wilmes erläutert Tariflich Beschäftigter Klockhaus noch einmal den zeitlichen Ablauf der Maßnahme, die als Gesamtmaßnahme von Kanal- und Straßenbau durchgeführt werde.

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