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- Novellierung der Landesbauordnung (BauO NRW)


hier: Vorstellung der wichtigsten Neuerung der Landesbauordnung NRW durch die Verwaltung

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 26.01.2017
Wortbeitrag:
Technischer Angestellter Posdena trägt die wesentlichen Änderungen der Landesbauordnung (BauO NRW) vor. Die Ausführungen vom Technischen Angestellten Posdena werden dem Protokoll als Anlage hinzugefügt.

Stadtverordnete Fuchs erkundigt sich nach der Barrierefreiheit für das Bauvorhaben an der Bahnhofstraße / Grabenstraße. Ihrer Auffassung nach, müsse ab acht Wohneinheiten eine Rollstuhlwohnung vorhanden sein.

Technischer Angestellter Posdena führt aus, dass dies grundsätzlich korrekt sei. Da das Datum des Antrages ausschlaggebend sei und der Antrag noch im Jahr 2016 eingegangen sei, sei dieses Vorhaben noch nicht von der Regelung betroffen.

Stadtverordnete Meyer-Wilmes teilt mit, dass sie den Änderungen nicht positiv entgegen sehe. Sie sehe nur den entstehenden Mehraufwand, der auf die Verwaltung zukommt.

Stadtverordnete Meyer-Wilmes erkundigt sich, ob jeder Bauantrag von einem Behindertenbeauftragten zu prüfen sei.

Technischer Beigeordneter Rauer bestätigt dies und führt aus, dass es schwierig sei, einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten zu finden, der diese Aufgaben übernehmen werde. Man müsse dann ggf. eine verwaltungsinterne Person mit diesen Aufgaben betrauen, wobei die Ausmaße der Neuregelung derzeit weder zeitlich noch personell einzuschätzen seien.

Stadtverordneter Kumbrink teilt mit, dass er einen Newsletter für eine Schulung über die Neuregelungen der Landesbauordnung (BauO NRW) erhalten habe und schlägt vor, dass die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses an dieser teilnehmen könnten.

Technischer Beigeordneter Rauer sehe einer Teilnahme positiv entgegen und äußert, dass die Mitarbeiter ebenfalls geschult werden müssen.

Der Bau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, Angebote für (Tages-)schulungen zu den Änderungen der Landesbauordnung (BauO NRW) einzuholen.

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