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772/X. - Parkraumbewirtschaftung

Vorlagennummer772/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, entsprechend der Drucksache zu verfahren und die Änderung der Parkgebührenordnung gemäß der beiliegenden Anlage.

Sachverhalt:


Die Parkbereiche "Ludwig-Jahn-Straße" und "Spoykanal" werden durch Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Beide Parkbereiche sind i.d.R. nicht voll ausgelastet. Es besteht die Möglichkeit, Tagestickets zu ziehen. Die Gebühr hierfür beträgt 5 €.

Bis zum Jahre 2016 stand der Parkbereich an der Ludwig-Jahn-Straße den Dauerparkern (Langzeitbesucher und Beschäftigte in der Innenstadt) zur Verfügung. Durch die Bewirtschaftung ist dies nicht mehr möglich.
Mit der Bewirtschaftung des Parkbereiches an der Ludwig-Jahn-Straße wurden zwar im Bereich der van-den-Bergh-Straße Ersatzparkraum für "Dauerparker" geschaffen, jedoch reicht der Parkraum nicht immer aus. Zudem ist eine nicht unerhebliche Anzahl von Gewerbetreibenden und Beschäftigten auf die tägliche mehrmalige Nutzung des Kraftfahrzeuges angewiesen. Der Zeitverlust für die tägliche Arbeitszeit ist hierbei nicht unerheblich.

In zahlreichen Gesprächen, die die Verwaltung mit Bürgern geführt hat, wurde der Wunsch geäußert, Parkvergünstigungen für Beschäftigte und Langzeitbesucher einzurichten.

Seitens der Verwaltung wurde zudem festgestellt, dass seit der Bewirtschaftung des Parkbereiches "Ludwig-Jahn-Straße" und Einrichtung der Parkscheibenregelung auf dem Parkbereich vor dem EDEKA-Markt an der Ludwig-Jahn-Straße Dauerparker nicht nur auf den dafür vorgesehenen Bereichen an der van-den-Bergh-Straße, sondern insbesondere auch auf umliegende Straßen, z.B. Kermisdahlstraße, Weberstraße, Spyckstraße und Tiergartenstraße ausweichen.

Die Verwaltung schlägt vor, für die Parkbereiche "Ludwig-Jahn-Straße" und "Spoykanal" die Möglichkeit einzurichten, Wochentickets (7 Tage) zu ziehen. Die Gebühr für ein Wochenticket soll 10 € betragen. Unter Berücksichtigung dessen, dass für ein Tagesticket eine Gebühr von 5 € zu entrichten ist, ist die Gebühr für ein Wochenticket angemessen.

Gleichzeitig sollen die Parkscheinautomaten auf den Parkbereichen "Ludwig-Jahn-Straße" und "Spoykanal" auf Debit- und Kreditkartenzahlung aufgerüstet werden. Die Bargeldzahlung bleibt bestehen.

Hierdurch haben die Nutzer der Parkbereiche die Möglichkeit, mit den vorgenannten Karten die Parkgebühren zu entrichten, was im Hinblick auf die Zahlung der Gebühr für die Tages- und Wochentickets zweckmäßig ist.

Nur die neuesten Parkscheinautomaten vom Typ "Strada" können in dieser Form umgerüstet werden. Die Stadt Kleve verfügt über vier solcher Automaten, und zwar zwei auf dem Parkbereich an der Ludwig-Jahn-Straße, einen am Bahnhof und einen auf dem Parkbereich an der Albersallee. Die beiden Parkscheinautomaten am Bahnhof und an der Albersallee müssen zum Parkbereich "Spoykanal" versetzt werden. Die auf dem Parkbereich "Spoykanal" vorhandenen zwei Parkscheinautomaten werden entsprechend zum Parkbereich am Bahnhof und an der Albersallee umgesetzt.

Von Bürgern und der Politik wurde an die Verwaltung der Wunsch herangetragen, auf den stadtnahen Parkbereichen, auf denen die Parkzeit auf ein und zwei Stunden beschränkt ist, die zu entrichtende Gebühr so einzurichten, dass volle Beträge (1 € und 2 €) eingeworfen werden können.
Hierzu kämen die Parkbereiche an der Hagschen Straße (eine Stunde), Kleiner Markt (zwei Stunden) und Rathaus (zwei Stunden) in Frage.
Die Parkgebührenordnung der Stadt Kleve vom 08.10.2001 in der derzeit geltenden Fassung, sieht für die drei vorgenannten Parkbereiche vor, dass für die ersten 18 Minuten 0,20 €, für je weitere 6 Minuten 0,10 €, zu entrichten sind.
Unter Berücksichtigung der höchstzulässigen Parkzeit sind für die Parkbereiche Hagsche Straße (eine Stunde) 0,90 € sowie Kleiner Markt und Rathaus (zwei Stunden) 1,90 € zu entrichten. Dies ist für den Nutzer teilweise schwierig zu handhaben, da eine Überzahlung technisch nicht möglich ist und auch nicht eingerichtet werden kann.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Höchstbeträge für die drei vorgenannten Parkbereiche "zu glätten". Die Gebühr würde somit je 6 Minuten 0,10 € betragen. Dies bedeutet eine geringfügige Gebührenerhebung von 0,10 € für die erste Stunde Parkzeit.
Allerdings wird zu der höchstzulässigen Parkzeit von ein bzw. zwei Stunden eine Wegezeit von 6 Minuten kostenfrei gewährt, so dass die höchstzulässige Parkzeit 1 Stunde und 6 Minuten bzw. 2 Stunden und 6 Minuten beträgt.

Die auf den Parkbereichen Hagsche Straße, Kleiner Markt und Rathaus installierten Parkscheinautomaten (jeweils einer) müssten umgerüstet werden. Die Kosten hierfür betragen 1.450 €.
Die Kosten für das Aufrüsten der Parkscheinautomaten Typ "Strada" auf Debit- und Kreditkartenzahlung und der Möglichkeit, Wochentickets zu ziehen, auf den Parkbereichen "Ludwig-Jahn-Straße" und "Spoykanal" (4 Automaten) betragen 9.400 €.

Durch den Ausbau der Spyckstraße werden sich die Parkmöglichkeiten in diesem Bereich verringern. Zur Verbesserung der Parksituation für die Anwohner schlägt die Verwaltung vor, die Parkzeit durch Einrichtung einer Parkscheibenregelung werktags, 09.00 - 19.00 Uhr, 2 Stunden, zu beschränken. Die Anwohner sollen Parkvergünstigungen erhalten. Die Gebühr hierfür soll analog zu der derzeitig bestehenden Regelung für Parkvergünstigungen in der Innenstadt 25 € jährlich betragen.

Mit Einrichtung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes im Jahre 1992 wurden für die Anwohner der Innenstadt auch Parkvergünstigungen für bestimmte Straßen und Parkbereiche gewährt. Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt nach der bestehenden Parkgebührenordnung 25 € im Jahr und ist seit der Einführung, von der Glättung aufgrund der Euroumstellung abgesehen, unverändert.

Die Höhe der Gebühr ist nach nunmehr 25 Jahren unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten (z.B. Personalkosten) für das Ausstellen der Ausnahmegenehmigung (Parkvergünstigung) und der Anhebung der Parkgebühren in diesem Zeitraum nicht mehr zeitgemäß und wirtschaftlich.
Unter Berücksichtigung dessen, dass die Inhaber von Parkvergünstigungen über die zulässige Parkzeit hinaus unbeschränkt parken können und zudem Parkgebühren nicht zu entrichten sind, schlägt die Verwaltung vor, die Jahresgebühr auf 50 € anzuheben. Hiervon ausgenommen ist die vorgesehene Regelung für den Bereich der Spyckstraße, da hier lediglich Parkvergünstigungen von einer Parkscheibenregelung gewährt werden, ein wirtschaftlicher Vorteil (Entrichten von Parkgebühren) nicht besteht.

Durch die Veränderung der Höhe der Parkgebühren ist eine Änderung der Parkgebührenordnung vom 08.10.2001 in der derzeit geltenden Fassung erforderlich, und zwar wie folgt:


Durch die Einrichtung einer Parkscheibenregelung auf der Spyckstraße ist ein neuer Bereich "C" (Parkvergünstigung für Anwohner) einzurichten.
Änderungen in den Parkbereichen "A" und "B" mit den Vergünstigungen auf Parkbereichen sind nicht erforderlich, da durch diese Maßnahme die Bereiche nicht betroffen sind.
Im Übrigen soll die bisherige Verfahrensweise für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Parkvergünstigung), von der Höhe der Gebühr abgesehen, nicht verändert werden.

Auswirkungen:


Für die Aufrüstung der Parkscheinautomaten auf den Parkbereichen "Ludwig-Jahn-Straße" und "Spoykanal" auf Debit- und Kreditkartenzahlung sowie das Einrichten/ der Programmierung zum Ziehen von Wochentickets und der Umrüstung der Parkscheinautomaten auf den Parkbereichen Hagsche Straße, Kleiner Markt und Rathaus (Anpassung der Gebühren) entstehen Kosten in Höhe von 11.000 €. Die Ausführung der Gesamtmaßnahme erfolgt durch Dritte. Die Umsetzung der Parkscheinautomaten von den Parkbereichen "Bahnhof" und "Albersallee" zum Parkbereich "Spoykanal" und umgekehrt erfolgt durch die Umweltbetriebe der Stadt Kleve im Rahmen der Unterhaltung.
Die Mittel können außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 30.11.2017
Wortbeitrag:
Städtischer Oberverwaltungsrat van Hoof erläutert die Drucksache.

StV. Schnütgen führt aus, dass es bisher die Parkbereiche A und B gebe. Nunmehr werde der Parkbereich C eingeführt. Sie bittet, dies zu erläutern.

Städtischer Oberverwaltungsrat van Hoof antwortet, dass die bisherigen Parkbereiche in Ober- und Unterstadt aufgeteilt seien. Der Parkbereich A sei für die Oberstadt und der Parkbereich B für die Unterstadt eingerichtet worden. Auf diesen Bereich erhalten Anwohner mit sogenannten Anwohnerparkausweisen Parkvergünstigungen bzw. können ihre Kraftfahrzeuge auch auf bestimmten kostenpflichtigen Parkbereichen abstellen. Mit dem Parkbereich C ist ein zusätzlicher Bezirk zu bilden, wo auf Grund der wegfallenden Parkplätze durch die Umbaumaßnahme nur Parkvergünstigungen für die Anwohner der Spyckstraße gewährt werden.

StV. Verhoeven bedankt sich für die Berücksichtigung von Wochentickets und regt erneut an, vielleicht auch auf dem Parkbereich hinter der Stadthalle hierfür Raum zur Verfügung zu stellen.

Bürgermeisterin Northing dankt für die Ausführungen und Anregungen. Die Drucksache stelle zunächst ein Versuchsmodell dar. Die Umsetzung solle zunächst evaluiert werden. Im Rahmen der Umgestaltung des Stadthallenumfeldes könnten die bis dahin gemachten Erfahrungen eingebracht werden.

StV. Schnütgen hebt die gute Vorlage der Verwaltung hervor. Dennoch beantragt sie Fraktionsberatungen, da der neu zu schaffende Parkbereich C noch erörtert werden müsse.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. StV. Cosar übernimmt den Vorsitz.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 20.12.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, entsprechend der Drucksache Nr. 772/X. zu verfahren und die Änderung der Parkgebührenordnung gemäß der der Drucksache beiliegenden Anlage. Die Änderung der Parkgebührenordnung ist der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. StV. Schmidt erklärt, warum er nicht befangen sei und übernimmt dann den Vorsitz.

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