Login

Passwort vergessen?

Inhalt

910/X. - Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung im Bereich der Zahlungsabwicklung der Stadt Kleve im Jahr 2018

Vorlagennummer910/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


a) Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt: Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt von dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung im Bereich der Zahlungsabwicklung der Stadt Kleve im Jahr 2018 Kenntnis und unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts und das Ergebnis seiner Beratung.

b) Der Rat nimmt den Prüfungsbericht zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Im Zeitraum vom 16.04.2018 bis zum 14.05.2018 hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW die überörtliche Prüfung im Bereich der Zahlungsabwicklung der Stadt Kleve im Jahr 2018 durchgeführt. Nach § 105 (5) GO NRW ist der Bericht (Anlage) über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorzulegen. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über die wesentlichen Inhalte des Prüfberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratung.
Die Verwaltung wird in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu den Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW Stellung nehmen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rechnungsprüfungsausschuss, 11.09.2018
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt einstimmig,
1. den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung im Bereich der Zahlungsabwicklung der Stadt Kleve im Jahr 2018 zur Kenntnis zu nehmen und den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes und das Ergebnis seiner Beratung zu unterrichten,
2. dem Rat die Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis:einstimmig
Wortbeitrag:
Der Vorsitzende erteilt dem Ersten Beigeordneten Haas das Wort.

Erster Beigeordneter Haas erläutert die Drucksache und nimmt zu den wesentlichen Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (im folgenden GPA) im Einzelnen wie folgt Stellung:

Die GPA habe festgestellt, dass die Bestände an Hand- und Wechselgeldstellen nicht im Tagesabschluss berücksichtigt seien. Die Verwaltung beabsichtige jedoch auch künftig nicht, diese Gelder gesondert im Tagesabschluss auszuweisen.

Die GPA habe eine Reduzierung der Girokonten empfohlen. Die Verwaltung werde die Anzahl der Girokonten aus Gründen von Zinsvorteilen und des Bürgerservice jedoch nicht reduzieren.

Desweitern habe die GPA empfohlen, Regelungen über die Möglichkeit der Aufrechnung von gegenseitigen Forderungen nach §§ 387 ff BGB in die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung aufzunehmen. Dies werde geprüft.

Darüber hinaus halte die GPA eine Regelung in der Dienstanweisung bezüglich einer Wertgrenze für die Beteiligung an Insolvenzverfahren für sinnvoll. Auch dies werde geprüft.

Hinsichtlich der Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse von offenen Forderungen habe die GPA eine Zentralisierung der Bearbeitung durch die Stadtkasse empfohlen. Die Verwaltung beabsichtige jedoch nicht, das bestehende Verfahren zu ändern. Man wolle wie bisher auf die besonderen Kenntnisse in den betreffenden Fachbereichen zurückgreifen können.

Es ergeben sich keine weiteren Wortbeiträge.
Haupt- und Finanzausschuss, 26.09.2018
Wortbeitrag:
StV. Dr. Meyer-Wilmes bittet um Erläuterung des folgenden Satzes auf Seite 18 des Berichtes: "Die ungeklärten Zahlungseingänge und -ausgänge stammen alle aus dem Jahr 2018."

Antwort zur Niederschrift:
Unter ungeklärten Zahlungsein- und -ausgängen sind Zahlungsein- und -ausgänge zu verstehen, die auf Grund fehlender Sollstellung und/oder Anweisung der Fachbereiche/Fachabteilungen nicht direkt verbucht werden können. Nach einem ungeklärten Zahlungsein- und -ausgang verschickt die Stadtkasse an die/den zuständige/n Fachabteilung/Fachbereich eine Anforderung zur Erstellung einer Anweisung oder Sollstellung. Unterjährig werden alle ungeklärten Zahlungsein- und -ausgänge durch die Stadtkasse bearbeitet und abschließend geklärt. Aus dem Jahr 2017 gibt es keine ungeklärten Zahlungseingänge und -ausgänge.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 10.10.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis.

nach oben