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1178/X. - Quartiersentwicklung Interessenbekundung für ein Vorhaben im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Stiftung Anna-Stift

Vorlagennummer1178/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, das Vorhaben der Stiftung Anna-Stift im Rahmen der Quartiersentwicklung zu unterstützen und vorbehaltlich einer Finanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds den kommunalen Eigenanteil der Stadt Kleve für die Jahre 2020 – 2022 zu finanzieren.

Sachverhalt:


Die Stiftung Anna-Stift hat sich an einem Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zum Projekt AKTI(F) unter dem Projektnamen "Zukunft gestalten – gemeinsam im Quartier" beteiligt.

Das ESF-Projekt AKTI(F) ("Aktiv für Familien und ihre Kinder") zielt darauf ab, die Lebenssituation und die gesellschaftliche Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, zu verbessern. Dem erhöhten individuellen Unterstützungsbedarf von Familien und Kindern soll unter Berücksichtigung der konkreten kommunalen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus soll die Förderung einen Beitrag zur Verbesserung der strukturellen und rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit (z.B. SGB II, SGB III, SGB VIII) leisten. Besonders zu beachten ist, dass das Förderkonzept die bestehenden Leistungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters ergänzt und damit eine eigenverantwortliche Alltagsbewältigung, die Inanspruchnahme von zusätzlichen Hilfeleistungen und die Verbesserung des Aufwachsens sowie der Bildungschancen erreicht wird.
Die EU-Förderrichtlinie definiert dabei zwei Einzelziele.

1) Ergänzende Unterstützung der Eltern bei der Aufnahme und/oder Ausweitung einer Beschäftigung.
2) Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien

Der Projektantrag der Stiftung Anna-Stift sieht zur Erreichung dieser Ziele die Wahrnehmung folgender Aufgaben vor:
Individuelle und aufsuchende Beratung
Coaching für arbeitssuchende Eltern
Initiierung und Begleitung von Kleingruppen im Quartier
Unterstützung erwerbstätiger Eltern, die Arbeit beizubehalten und ggf. auszuweiten
Eltern mit Behinderung sollen insbesondere bei der Inanspruchnahme unterschiedlicher Fördermöglichkeiten unterstützt werden
Struktureller Beitrag zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit (Kooperation von Trägern der Jugendhilfe, des Jobcenters, der Agentur für Arbeit, der Eingliederungshilfe, der Familienkasse, Schulen, des Quartiersmanagements, u.a.)

Das Fördervolumen dieses Projektes muss insgesamt mindestens 500.000 € betragen. Um dies zu realisieren, wird die Stiftung Anna-Stift das Projekt an drei Standorten im Kreis Kleve (Stadt Kleve, Stadt Emmerich am Rhein, Wallfahrtsstadt Kevelaer) durchführen. An jedem Standort werden zwei Personen (=1,5 VZÄ) als sozialpädagogische Fachkraft das Projekt betreuen, wobei sichergestellt ist, dass eine Person nicht je zur Hälfte für zwei Standorte zuständig ist. Die Teams werden jeweils eine Fachkraft mit dem Schwerpunkt des Familiencoachings (1 VZÄ) und den damit verbundenen Aufgaben und eine Fachkraft mit dem Schwerpunkt Quartiers- und Stadtteilarbeit (0,5 VZÄ) haben. Die Aufteilung ermöglicht, in konkreten Arbeitszusammenhängen eine Rollendifferenzierung zwischen familienbezogener Unterstützung und Moderation von Besprechungen etc.
Die Gesamtsteuerung des Projekts erfolgt durch eine Projektkoordination. Hauptaufgabe ist hier die Steuerung und Verantwortung der Projektdurchführung sowie die Erarbeitung und Umsetzung der notwenden Kooperationsvereinbarungen und die laufende Abstimmung mit den Kooperationspartnern.
Die Umsetzung des Projekts ist in drei Phasen geplant:
Phase I ist die Start- und Orientierungsphase mit einer angenommenen Dauer von 5 Monaten. Aufgabestellung in dieser Phase ist Erkundung des Quartiers, die Aktualisierung der Datenanalyse mit den beteiligten Kommunen und das Kennenlernen der Beteiligten aus anderen Organisationen und Rechtskreisen. Vorgesehen ist auch eine Hospitation im jeweiligen Jobcenter, um dortige Arbeitsabläufe und Verfahrensweisen kennenzulernen. Zum Ende der Phase I sind die vorgesehenen Kooperationsvereinbarungen vor Ort erarbeitet und vereinbart. Sie bilden damit die Grundlage für die Aktivitäten in Phase II.
Phase II ist die Umsetzungsphase des Familiencoachings und die konkrete Strukturbildung im Quartier. Hier wird eine Dauer von 24 Monaten angenommen.
Phase III des Projekts steht unter der Überschrift der Nachhaltigkeit und der Verstetigung. Für die bestehenden Kontakte zu einzelnen Familien im Rahmen des Familiencoachings wird in dieser Phase nach Möglichkeiten der Fortführung der Unterstützung gesucht, wenn dies angezeigt ist. Auf der Ebene der Kooperationspartner wird ein Konzept zur Verstetigung der entwickelten.

Die Projektlaufzeit beginnt am 01.02.2020 und endet am 31.12.2022.

Das Fördervolumen beträgt insgesamt ca. 1,15 Millionen €. Über den europäischen Sozialfond werden hiervon 90 % finanziert. Der Eigenanteil in Höhe von 115.488 € (10 %) wird je zur Hälfte von der Stiftung Anna-Stift sowie den drei Kommunen getragen.

Der kommunale Eigenanteil (5 %) für das Projekt beträgt für die einzelnen Jahre:
2020 18.864 € davon 1/3 für die Stadt Kleve = 6.288 €
2021 19.254 € davon 1/3 für die Stadt Kleve = 6.418 €
2022 19.626 € davon 1/3 für die Stadt Kleve = 6.542 €

Für das Jahr 2020 sind Haushaltsmittel für die Quartiersentwicklung eingeplant. Hieraus kann der Eigenanteil finanziert werden. Für die Folgejahre wäre der entsprechende Betrag im Haushalt zu berücksichtigen.

Das Projekt der Stiftung Anna-Stift setzt an die bisherigen Erkenntnisse und Empfehlungen aus der Quartiersentwicklung an. Die Arbeit der Fachkräfte wird sich in dem bekannten Quartier konzentrieren. Insbesondere die Arbeit der Fachkraft mit dem Schwerpunkt Quartiers- und Stadtteilarbeit kann damit einen entscheidenden Beitrag zu weiteren Quartiersarbeit leisten.
Das Projekt der Stiftung Anna-Stift befindet sich derzeit noch im Interessenbekundungsverfahren. Mit einer Rückmeldung zum Antrag ist im Dezember 2019 zu rechnen. Der eigentliche Projektantrag inklusive der Kofinanzierungserklärungen der Kommunen ist dann zeitnah dem Fördermittelgeber, in der Regel binnen zwei Wochen, einzureichen. Um dies realisieren zu können, ist bereits jetzt ein Ratsbeschluss, vorbehaltlich der Finanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds, zu fassen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sozialausschuss, 07.11.2019
Wortbeitrag:
Interessenbekundung für ein Vorhaben im Rahmen des europäischen Sozialfonds ESF der Stiftung Annastift – Drucksache Nummer 1178/X

Fachbereichsleiter Erps erläutert den Anwesenden den Inhalt der vorgenannten Drucksache.

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, das Vorhaben der Stiftung Anna-Stift im Rahmen der Quartiersentwicklung zu unterstützen und vorbehaltlich einer Finanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds den kommunalen Eigenanteil der Stadt Kleve für die Jahre 2020 – 2022 zu finanzieren.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.12.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, das Vorhaben der Stiftung Anna-Stift im Rahmen der Quartiersentwicklung zu unterstützen und vorbehaltlich einer Finanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds den kommunalen Eigenanteil der Stadt Kleve für die Jahre 2020 – 2022 zu finanzieren.

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