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971/X. - Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen


- zur Aufwertung privater Fassaden und Hofflächen im innerstädtischen Bereich
- aus dem Verfügungsfonds im innerstädtischen Bereich

Vorlagennummer971/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf,
a) die in Anlage 2 aufgeführten Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung privater Fassaden und Hofflächen im innerstädtischen Bereich.
b) die in Anlage 4 aufgeführten Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im innerstädtischen Bereich.

Sachverhalt:


In seiner Sitzung am 10.07.2013 hat der Rat der Stadt Kleve das Integrierte Handlungskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Das Integrierte Handlungskonzept enthält eine Vielzahl von Maßnahmen für das ebenfalls beschlossene Stadtumbaugebiet der Innenstadt Kleve.

Mit Ratsbeschluss vom 08.02.2017 wurde das Integrierte Handlungskonzept fortgeschrieben und das Stadtumbaugebiet erweitert. Der Förderantrag für das Jahr 2018 wurde fristgerecht gestellt, ein Zuwendungsbescheid steht jedoch noch aus. Vorbehaltlich des Eingangs des Zuwendungsbescheids, empfiehlt die Verwaltung, die vom Rat beschlossenen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung privater Fassaden und Hoffflächen im innerstädtischen Bereich und die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds zum 01.01.2019 anzupassen, damit die Förderprogramme nach Eingang des Zuwendungsbescheids fortgeführt werden können. Beide Richtlinien sind so zu ändern, dass das erweiterte Stadtumbaugebiet den räumlichen Geltungsbereich für die Förderprogramme darstellt. Fördergelder können für Maßnahmen in diesem Bereich beantragt werden.
Außerdem ist der Förderzeitraum anzupassen.

Zudem hat sich in der Umsetzung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung privater Fassaden und Hoffflächen gezeigt, dass die festgelegte Anforderung, bei Antragstellung für die notwendigen Arbeiten zwei vergleichbare Angebote einzuholen, Schwierigkeiten bereitet. Aufgrund der guten Auftragslage im Baugewerbe ist es einigen Eigentümern nicht gelungen innerhalb einer annehmbaren Frist ausreichend Angebote einzuholen, so dass Anträge nicht gestellt werden konnten. Es wird daher vorgeschlagen, den Passus aufzunehmen, dass in begründeten Ausnahmefällen auf ein vergleichbares Angebot verzichtet werden kann. Über die Ausnahme entscheidet die Stadt Kleve nach Prüfung aufgrund von Erfahrungswerten.

Eine Übersicht der Änderungen der jeweiligen Richtlinien ist den Synopsen in Anlage 1 und 3 zu entnehmen. Die Anlagen 2 und 4 beinhalten den gesamten Text der Richtlinien.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung, 20.11.2018
Wortbeitrag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf, die in Anlage 2 aufgeführten Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung privater Fassaden und Hofflächen im innerstädtischen Bereich und die in der Anlage 4 aufgeführten Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im innerstädtischen Bereich zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 12.12.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass der Zuwendungsbescheid zwischenzeitlich vorliege und der Passus im Beschlussvorschlag „vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf“ entfallen könne. Darüber hinaus sei das Datum 01.01.2019 in der Überschrift der Richtlinien (Anlagen 2 und 4 der Drucksache) zu streichen, da das Datum der Unterschrift der Bekanntmachungsanordnung einzusetzen sei.

Der Haupt- und Finanzausschusses empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve unter Berücksichtigung der Ausführungen des Technischen Beigeordneten Rauer einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 18.12.2018
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses durch den Technischen Beigeordneten Rauer vorgetragenen Änderungen beschließt der Rat der Stadt Kleve einstimmig,
a) die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung privater Fassaden und Hofflächen im innerstädtischen Bereich.
b) die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im innerstädtischen Bereich.
Die Richtlinien sind der Niederschrift als Anlagen 3 und 4 beigefügt.
Wortbeitrag:
Erster stellv. Bürgermeister Schmidt weist auf die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses durch den Technischen Beigeordneten Rauer vorgetragenen Änderungen hin.

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