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1119/X. - Sachstandsbericht zur Prüfung der Belange des Radverkehrs auf dem Deich zwischen Griethausen und Brienen


(Beschluss des Rates der Stadt Kleve aus der Ratssitzung vom 28.06.2018)

Vorlagennummer1119/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung vom 28.06.2018 einstimmig beschlossen, den Ratsbeschluss vom 12.04.2000 (Bau Radweg) aufgrund der Prüfergebnisse des Deichverbandes aufzuheben und die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, in welcher Form die Belange des Radverkehrs auf dem in Rede stehenden Teilstück realisiert und sichergestellt werden können. Die Ergebnisse sollten in einer Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vorgestellt werden.

Die Verwaltung hat daraufhin vom 17.07.2018, 15.42 - 24.07.2018, 6.07 Uhr eine informatorische Geschwindigkeitsmessung und Fahrzeugzählung auf der Straße "Am alten Rhein" durchgeführt. Die Messung erfolgte im Bereich der "Lüp`sche Straße". Insgesamt konnten im genannten Zeitraum 7.039 Fahrzeuge erfasst werden. Davon befuhren 1.246 Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsübertretungen im ahndungswürdigen Bereich. Dies entspricht einem prozentualen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen von 17,7 %. Von den erfassten Fahrzeugen entfielen 1.774 (25,2 %) auf einspurige Fahrzeuge, 5.089 (72,3 %) auf PKW und 176 (2,5 %) auf Großfahrzeuge. Aus den ermittelten Zahlen ist abzuleiten, dass der PKW-Verkehr derzeit die absolut vorherrschende Verkehrsart darstellt.

In der Sitzung des Rates der Stadt Kleve am 28.06.2018 wurde von der Verwaltung bereits mitgeteilt, dass derzeit auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen Prüfungen zur Berücksichtigung der Belange des Radverkehrs durchgeführt würden. Weiterhin teilte die Verwaltung in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 06.09.2018 mit, dass die Führung der Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften mit Schutzstreifen derzeit nicht in Betracht käme. Ein durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) durchgeführter Modellversuch sei im Rahmen der wissenschaftlichen Auswertung bisher noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben worden. Sobald die Freigabe der Ergebnisse des Modellversuchs zur Führung von Radfahrern außerhalb geschlossener Ortschaften durch die Bundesregierung erfolge, werde die Sachlage anhand dessen erneut geprüft.

Zunächst wurde nunmehr die Einrichtung einer Fahrradstraße geprüft. Die NIAG hat mit Schreiben vom 21.01.2019 bereits unter Berücksichtigung der Herausnahme des Linienverkehrs von der Deichanalge wie folgt Stellung bezogen:

"Über die Straße „Am alten Rhein“ verlaufen die Buslinien 50 und 52. Im Einmündungsbereich "Am alten Rhein / Lüps’sche Straße" befindet sich auf der Straße „Am alten Rhein“ beidseitig die Haltestelle „Lüps’sche Straße“ der Linien 50 und 52.
 
Die Linie 50 der Niederrheinische Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft NIAG befindet sich in Aufgabenträgerschaft des Kreises Kleve und verläuft von Brienen über Griethausen, Kellen, Kleve Bahnhof, Materborn und Reichswalde nach Nierswalde, wobei der Abschnitt Reichswalde – Nierswalde ausschließlich im TaxiBus-Verkehr bedient wird. Die Linie 50 stellt die ÖPNV-Grundversorgung in den Stadtteilen Brienen und Griethausen sicher. Die hier zur Diskussion stehende Verlagerung dieser Linie von der Straße „Am alten Rhein“ auf die Nordumgehung Kleve hätte zur Folge, dass nicht nur Brienen in Form einer Schleife über die Straßen „Briener Straße“, „Hooger Geest“ und „Querstraße“ befahren werden müsste, sondern anschließend auch Griethausen in Form einer Stich- bzw. Schleifenfahrt bedient werden müsste. Diese müsste dann über die Straßen „Postdeich“, „Beginnenkamp“ und „Friedhofsweg“ erfolgen. Die Haltestelle „Griethausen Ortsmitte“, die unlängst barrierefrei ausgebaut wurde und somit einer Zweckbindung bezüglich der Fördergelder unterliegt, könnte in der Folge nicht mehr durch den ÖPNV bedient werden. Außerdem ist die Befahrung der Straßen „Beginnenkamp“ und „Friedhofsweg“ mit Standardlinienbussen auf Grund der beengten Platzverhältnisse problematisch, aber möglich. Mit Gelenkbussen, wie sie auf der Linie 50 regelmäßig zum Einsatz kommen, ist diese allerdings ausgeschlossen. Durch die Anpassung der Linienführung im Bereich Brienen und Griethausen würde sich außerdem in beiden Fahrtrichtungen die Fahrzeit der Linie 50 erhöhen. Dies hätte in jedem Fall eine Kostensteigerung für den Aufgabenträger bezüglich der fahrtabhängigen Kosten zur Folge. Möglicherweise würden sogar Fixkosten für ein zusätzliches Fahrzeug anfallen, falls die Fahrzeitmehrung je Fahrtrichtung mehr als 3 Minuten beträgt, da in diesem Fall der Wechsel von Hin- auf Rückfahrt in Brienen mit demselben Fahrzeug unter Beibehaltung der Anschlüsse am Bahnhof Kleve nicht mehr möglich wäre. Ich sehe hier daher große Hürden für eine Verlegung des Linienwegs von der Straße „Am alten Rhein“ auf die Nordumgehung Kleve. Insbesondere die fehlende Wendemöglichkeit in Griethausen ist hier als schwerwiegendes Hindernis zu sehen. Sollte die Überlegung zur Verlegung des Linienwegs dennoch weiter verfolgt werden, so ist hierzu zwingend der Kreis Kleve als für die Linie 50 zuständiger Aufgabenträger zu hören.
 
Die Linie 52 der LOOK Busreisen GmbH befindet sich in Aufgabenträgerschaft der Stadt Kleve und dient der Schülerbeförderung zwischen der Klever Innenstadt, Kellen, Brienen, Griethausen und Warbeyen sowie der Montessorischule in Griethausen, der Willibrordschule in Kellen und dem Förderzentrum Grunewald an der Frankenstraße in der Klever Oberstadt. Diese Linie nutzt wie die Linie 50 die Straße „Am alten Rhein“ für einige Fahrten zwischen Brienen und Griethausen. Analog zur Linie 50 müsste auch bei der Linie 52 der Linienweg entsprechend angepasst werden. Aufgrund der geringeren Fahrtenanzahl auf diesem Abschnitt ggü. der Linie 50 wären die Auswirkungen für die Linie 52 nicht so ausgeprägt wie bei der Linie 50, aber dennoch ist ein finanzieller Mehraufwand für den Aufgabenträger zu erwarten. Außerdem würde hier eine Mehrbelastung der Straßen in Brienen durch die zusätzlich die dortige Schleife fahrenden Busse entstehen.
 
Aus Sicht der betroffenen Verkehrsunternehmen NIAG und LOOK Busreisen GmbH ist daher von einer Herausnahme des Linienverkehrs mit den Linien 50 und 52 aus der Straße „Am alten Rhein“ abzusehen, da diese zu einer Verlagerung des Busverkehrs auf die eine sehr geringer Durchfahrtsbreite aufweisenden Straßen in Brienen und Griethausen führen, gleichzeitig die Angebotsqualität für die Fahrgäste der Linien 50 und 52 senken und die finanzielle Belastung für die Aufgabenträger Kreis Kleve und Stadt Kleve erhöhen würde."

Im Januar 2019 wurde anschließend der Bericht des beauftragten Büros "AB Stadtverkehr" für die "Führung des Radverkehrs entlang des Deichs "Am alten Rhein" zwischen Brienen und Griethausen" vorgelegt. Unter Brücksichtigung der Belange des ÖPNV und der Radfahrer wurden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

Bauliche Optionen:

Reduzierung der Fahrbahnbreite und Ausgestaltung eines Gehweges
Anlage punktueller Fahrbahneinengungen
Einrichtung von Fahrbahnmarkierungen

Straßenverkehrsrechtliche Optionen:

Ausweisung als Radweg mit Freigabe Linineverkehr, landwirtschaftlichen Verkehr und Anlieger
Ausweisung als Fahrradstraße (mit der Option unterschiedliche Verkehrsarten zuzulassen)
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h

Empfohlen wurden seinerzeit zwei Varianten:

1. Variante: Die Ausgestaltung eines zwei Meter breiten Gehweges mit einer Fahrbahnmarkierung für Radfahren und einer insgesamt fünf Meter breiten Straße.

2. Variante: Die Ausgestaltung einer Fahrradstraße.

Von den Beteiligten wurde die Ausgestaltung einer Fahrradstraße mit Zulassung von Linienverkehr, Anliegern und landwirtschaftlichem Verkehr als Option präferiert.

Daraufhin wurden die beteiligten Stellen erneut um eine Stellungnahme aus der jeweiligen Sicht gebeten.

Die Kreisbauerschaft Kleve e. V. hat mit Schreiben vom 16.04.2019 wie folgt mitgeteilt:

"Grundsätzlich hat die Kreisbauernschaft Kleve e. V. als Berufsvertretung der Landwirte im Nordkreis Kleve keine Bedenken, was die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h anbelangt. Die meisten landwirtschaftlichen Kraftfahrzeuge sind, jedenfalls im vollbeladenen Zustand, meist sowieso nicht in der Lage eine höhere Geschwindigkeit zu erzielen.

Im Zuge der Umsetzung wäre es wünschenswert, dass auf der Straße und zusätzlich durchgängig auf dem gesamten Stück von Griethausen bis Düffelward eine Freigabe der Tonnage für landwirtschaftlichen Verkehr bis 40 t erfolgt, so dass dieser die Straße auch adäquat nutzen kann. Eine Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichtes ist dort für die Landwirtschaft nicht sinnvoll, da die Strecke durchaus genutzt werden muss."

Der Deichverband übermittelte seine Stellungnahme mit folgendem Inhalt am 13.05.2019:

"Der Vorstand des Deichverbandes hat die übermittelten Vorschläge für die künftige Verkehrsführung der Straße Am Alten Rhein am vergangenen Freitag beraten.

Mit einer Ausweisung des Teilstücks von Griethausen bis Brienen als Fahrradstraße ist der Deichverband nicht einverstanden. Es wird angeregt, einen höhengleichen, einseitigen Fuß- und Radweg auf der Basis der Variante 1 anzulegen und auf einen Gehweg mit Hochbordabgrenzung zu verzichten."

Durch die Kreispolizeibehörde Kleve wurde mit Schreiben vom 14.05.2019 ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben:

"Die Straße „Am alten Rhein“ verbindet die Ortschaften Griethausen mit Brienen und Wardhausen im Stadtgebiet Kleve. Sie ist eine Gemeindestraße und soll auch nach dem Umbau eine Straßenbreite von 6,00 Metern erhalten.

Zur Einrichtung einer Fahrradstraße muss laut den Verwaltungsvorschriften zu § 41 StVO (Zeichen 244.1 und 244.2) der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart sein oder werden.

Durch die Stadt Kleve wurde vom 17.07.2018 bis 24.07.2018 eine Verkehrszählung mit verdeckter Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 1774 einspurige Fahrzeuge aufgezeichnet, welches einem Anteil von 25,2 % der Verkehrsteilnehmer entspricht. Aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten wurde hier nicht nur Radfahrer, sondern auch motorisierte Zweiräder erfasst. Die PKW Belastung lag bei 5089 Fahrzeugen, welches einem Anteil von 72,3 % entspricht. Der restliche Verkehr LKW ist zu vernachlässigen.

Nach Auswertung der Zahlen kommt man zum Schluss, dass hier nicht der Fahrradfahrer die vorherrschende Verkehrsart ist.

Durch die Einrichtung einer Fahrradstraße entstehen viele Nachteile.

Die Straße soll nur noch für die Anlieger, den Linien- und landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben werden. Dies würde bedeuten, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen würden. Der kurzwegige Verkehr zwischen den angesprochenen Ortsteilen müsste komplett über den Tweestom (Nordtangente) erfolgen, welches für die Bewohner aller Ortschaften mit Umwegen behaftet ist.

Außerdem müsste die Wegweisung im Ortsteil Griethausen entfernt werden.

Zur Zeit besteht eine Geschwindigkeitschränkung von 70 km/h auf dieser Strecke. Die verdeckte Geschwindigkeitsmessung hat jetzt schon eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gezeigt.
Die V 85 liegt für den Bereich PKW bei 86 km/h. Die Überschreitungsquote im ahndungswürdigen Bereich bei 17,70 %.

Bei Einrichtung einer Fahrradstraße würde die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Aufgrund der jetzigen Verkehrszahlen ist davon auszugehen, dass sich die Masse der Verkehrsteilnehmer nicht an das Durchfahrtsverbot sowie an die neue Geschwindigkeitsbeschränkung halten wird.

In den letzten drei Jahren haben sich auf der Strecke lediglich 6 Unfälle ereignet. Die Unfalllage ist als unauffällig einzustufen.

Nach Beurteilung der Gesamtumstände und der Auswertung der Zahlen kommt auch nach Rücksprache mit dem zuständigen Bezirksdienst die Einrichtung einer Fahrradstraße aus polizeilicher Sicht nicht in Betracht."

Die NIAG wurde unter Berücksichtigung der Belange des ÖPNV ebenfalls mit der Bitte um erneute Stellungnahme kontaktiert. Die folgende Stellungnahme der NIAG lautet:

"Mit unserer Stellungnahme vom 21.01.2019 hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass sich die Sicherstellung der dauerhaften Befahrbarkeit der Straße „Am Alten Rhein“ zwischen Griethausen und Brienen für unseren Linienverkehr aus verschiedenen Gründen dringend empfiehlt. Die nun von Ihnen vorgesehene Ausweisung als Fahrradstraße mit Freigabe für den Linienverkehr ist aus unserer Sicht vertretbar. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass sich durch die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h die Fahrzeit unserer Busse je Fahrtrichtung um 2-3 Minuten verlängern wird. Hierdurch sinkt die Attraktivität der Busverbindung von und nach Brienen. Gleichzeitig sind durch die verlängerte Fahrzeit leicht erhöhte Personalkosten zu erwarten, die durch den Aufgabenträger zu tragen sein werden. Weitere Maßnahmen zur Herabsetzung der Geschwindigkeit auf dem betroffenen Teilstück sind aus unserer Sicht zu vermeiden, da dann die jetzige Verknüpfung zwischen Hin- und Rückfahrt der Linie 50 in Brienen unter Beibehaltung der Anschlusssituation am Bahnhof Kleve nicht mehr praktizierbar wäre und somit für die Durchführung des Betriebes auf der Linie 50 ein zusätzliches Fahrzeug erforderlich wäre. Die Kosten hierfür sowie die nochmal zusätzlich steigenden Personalkosten wären ebenfalls durch den Aufgabenträger zu tragen."
 
Abschließend wurde schlussendlich der Kreis Kleve mit der Bitte um Vorlage einer Stellungnahme angeschrieben. Der Kreis Kleve hat am 05.08.2019 folgendermaßen geantwortet:

"Die Linie 50 (Goch Nierswald - Brienen) ist Bestandteil des Vergabeverfahrens K-KLEVE-2019-0001 und wird aktuell durch die NIAG bedient. Aus diesem Grund habe ich die NIAG um Stellungnahme zur Verlagerung der Linie 50 gebeten. Diese Stellungnahme liegt mir nunmehr vor.

Nach Einschätzung der NIAG stellt die Linie 50 die ÖPNV-Grundversorgung in den Ortsteilen Brienen und Griethausen sicher. Die Verlagerung von der Straße "Am am alten Rhein" auf die Straße "Oraniendeich" hätte zur Folge, dass nicht nur Brienen, sondern auch Griethausen in Form einer Stich- bzw. Schleifenfahrt bedient werden müsste. Die unlängst barrierefrei ausgebaute Haltestelle "Griethausen Ortsmitte" könnte durch die Verlagerung nicht mehr angefahren werden. Außerdem ist die Befahrung der Straßen "Beginnenkamp" und "Friedhofsweg" mit Standartgelekbussen - die auf der Linie 50 regelmäßig zum Einsatz kommen - aufgrund geringer Platzverhältnisse ausgeschlossen. Durch die Anpassungen der Linienführung würde sich außerdem in beiden Fahrtrichtungen die Fahrtzeit erhöhen.

Die NIAG stellt zusammenfassend fest, dass die Verlagerung des Linienverkehrs auf die Straße "Oraniendeich" nicht im Sinne eines attraktiven und wirtschaftlichen ÖPNV-Angebotes ist.

Dieser Auffassung schließe ich mich als zuständiger Aufgabenträger für den regionalen straßengebundenen ÖPNV im Kreis Kleve an.

Darüber hinaus baten Sie mich um Stellungnahme zu den möglichen Auswirkungen der Einrichtung einer Fahrradstraße unter Freigabe des Linienverkehrs auf der Straße "Am alten Rhein" im Rahmen des Deichneubaus.

Nach Auskunft der NIAG verlängert die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in einer Fahrradstraße auf 30 km/h die Fahrtzeit je Fahrtrichtung um rund zwei bis drei Minuten. Dadurch steigen die Personalkosten beim Verkehrsunternehmen. Die sich durch die Veränderungen im ÖPNV-Leistungsangebot auf der Linie 50 ergebenden finanziellen Auswirkungen werden kommunenscharf auf die betroffenen Kommunen aufgeteilt.

Ich bitte um Verständnis, dass vor dem Hintergrund des aktuellen wettbewerblichen Verfahrens zur Vergabe der ÖPNV-Verkehrsleistungen die von der NIAG für den Zeitraum vom 01.01.2020 - 31.12.2020 vorgelegte Vorkalkulation über die Veränderungen im Leistungsangebot der Linie 50 bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens ledigliche als Planungsgrundlage verwendet werden kann. Eine genauere Betrachtung ist erst nach Vergabe der ÖPNV-Leistungen im September diesen Jahres möglich.

Ich bitte dennoch um Mitteilung, ob Sie den finanziellen Auswirkungen grundsätzlich zustimmen."

Der Deckungsfehlbetrag für die Linie 50 beträgt laut Vorkalkulation 12.720 €. Dieser wäre von den Stadt Kleve zu tragen. Ebenso ist für die städtische Linie 52 mit einem ähnlichen Deckungsfehlbetrag zu rechnen. Die jährlichen Mehrkosten bei Einrichtung einer Fahrradstraße für den ÖPNV würden sich somit auf ca. 20.000 € belaufen.

Mittlerweile wurde der Modellversuch der Bundesregierung "Fahrradschutzstreifen außerorts" mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass Fahrradschutzstreifen außerorts nicht angeordnet werden dürfen. Mit der Vorlage des Schlussberichts ist keine unmittelbare Änderung der StVO verbunden. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass die im Zuge der Untersuchung ausnahmsweise markierten Schutzstreifen Bestand haben werden. Vielmehr werden die Untersuchungsstrecken "abmarkiert". Daher scheidet eine Schutzstreifenlösung definitiv aus.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die NIAG der Maßnahme grundsätzlich zustimmt. Auch die Vertretung der Landwirtschaft hat keine Bedenken gegen die Einrichtung einer Fahrradstraße, sofern der landwirtschaftliche Verkehr weiterhin zugelassen bleibt. Der Deichverband sieht die Einrichtung kritisch. Die Polizei hat eine ablehnende Stellungnahme zur Einrichtung einer Fahrradstraße abgegeben.

Unter der aktuell geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen konnte von der Kreispolizeibehörde Kleve keine positive Stellungnahme abgegeben werden, da der Radverkehr nicht vorherrschende Verkehrsart ist. Der Anteil der einspurigen Fahrzeuge beläuft sich auf 25,2 %. Diese 25.2 % teilen sich aber auf Fahrräder und Kraftfahrzeuge auf. Wenn eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wird, erhält man eine große Zahl von Messwerten, oft mehrere tausend. Aus diesen umfangreichen Daten muss nun eine griffige Zahl ermittelt werden, um das Geschwindigkeitsniveau zu beurteilen. Dazu ist die „85%- Geschwindigkeit“ (V85) einer Straße aufschlussreich. Diese Kennzahl wird von Verkehrsingenieuren verwendet als die Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrer eingehalten und von 15% überschritten wird. Bei der o. a. Messung liegt die V85 der einspurigen Fahrzeuge in Fahrtrichtung Brienen bei 74 km/h und in Fahrtrichtung Griethausen bei 57 km/h. Dies sind deutliche Anzeichen dafür, dass der Großteil der gemessenen einspurigen Fahrzeuge zu den Kraftfahrzeugen zu zählen ist. Somit scheidet unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen tatsächlich die Einrichtung einer Fahrradstraße aus.

Die Verwaltung hat daraufhin mit der Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH in Berlin Kontakt aufgenommen. Die Gesellschaft betreibt das Fahrradportal und die Internetseite "https://nationaler-radverkehrsplan.de". Gefördert wird die Gesellschaft vom BMVI aufgrund eines Beschlusses des Bundestages. Mit dem Institut hat ein umfangreicher Austausch zu den Möglichkeiten für Radverkehrsführungen auf der Straße "Am alten Rhein" stattgefunden. Ergebnis des Austausches war, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße wohl die sinnvollste Maßnahme darstellt, jedoch aufgrund der aktuellen StVO nicht gesetzeskonform eingerichtet werden kann. Da nunmehr aber die StVO geändert und die Belange des Radverkehrs deutlich mehr Berücksichtigung finden sollen, ist davon auszugehen, dass zukünftig die Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtert wird. Nach Rücksprache mit dem Institut sollen zukünftig Fahrradstraßen wesentlich leichter eingerichtet werden können, wenn auf diesen Straßen der Radverkehr gefördert werden soll. Die Voraussetzung vorherrschende Verkehrsart soll entfallen.
Das BMVI hat die Änderungsverordnung zur StVO am 19.08.2019 in die Ressortabstimmung gegeben. Anschließend findet die Länder- und Verbändeanhörung statt, sodass die Verordnung baldmöglichst in Kraft treten kann. Die Länder müssen im Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen. In einem zweiten Schritt sind auch Änderungen in der begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO sowie im übergeordneten Straßenverkehrsgesetz geplant. Bundesminister Andreas Scheuer hat die Änderungsverordnung wie folgt kommentiert: "Wer die Mobilität der Zukunft will, muss jetzt notwendige Anpassungen vornehmen. Es gibt einiges zu tun, um unsere Straßen noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen! Wir machen Radfahren sicherer."
Das Gesetzgebungsverfahren sollte aufgrund der positiven geplanten Änderungen abgewartet werden. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens könnte die Thematik unter den dann neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen erneut geprüft werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 05.09.2019
Wortbeitrag:
Städtischer Oberverwaltungsrat van Hoof erläutert die Drucksache. Unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen sei die Einrichtung einer Fahrradstraße nicht möglich. Das Bundesministerium habe jedoch eine Gesetzesänderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) initiiert, welche die Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtern solle.

StV. Gietemann teilt mit, dass die Gesetzesänderung der StVO zunächst abgewartet werden solle. Die Maßnahme dürfe nicht zum Nachteil der Bewohner von Griethausen und Brienen durchgeführt werden.

StV. Verhoeven bedankt sich für die umfangreiche Drucksache. Eine Fahrradstraße, so sie denn rechtlich umsetzbar sei, solle mit dem Deichverband gemeinsam eingerichtet werden.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Wortbeitrag:
StV. Dr. Meyer-Wilmes äußert, dass sie auf eine baldige Änderung der gesetzlichen Grundlage hoffe und sie die Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen überrascht habe.

StV. Gebing schließt sich dem an und äußert, dass auch die hohe Anzahl an Pkws bemerkenswert sei.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Rat, 09.10.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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