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1160/X. - Sanierung der Außenfassade des Schützenhauses in Keeken;


Antrag des Keekener Schützenvereins vom 07.10.2018 sowie Antrag auf Gewährung des vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginns vom 07.10.2018

Vorlagennummer1160/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Keekener Schützenverein erhält, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung durch den Rat für das Haushaltsjahr 2020, einen Zuschuss zu den Kosten für die Sanierung der Außenfassade des Schützenhauses in Keeken in Höhe von 4.400 €. Die Mittelbewilligung erfolgt analog der Richtlinien zur Förderung des Sports.

Sachverhalt:


Die Außenfassade des Schützenhauses in Keeken (Baujahr 1910) ist aufgrund erheblicher Schäden dringend sanierungsbedürftig. Es wurde festgestellt, dass das Mauerwerk Risse aufweist und sich einzelne Steine bereits gelöst haben. Die Maueranker der Fensterläden sind derart durchgerostet, dass sie sich bereits gelöst haben und nun die Fensterläden herunterzufallen drohen.

Im Rahmen des Antragsprüfverfahrens hat der Verein Angebote von Fachfirmen vorlegt. Der Fachbereich Gebäudemanagement stellt hierzu fest, dass diese nicht vergleichbar sind, da sie zu pauschaliert gehalten sind. Nach einer Besichtigung vor Ort am 27.11.2018 hat der Fachbereich GSK nunmehr eine eigene Massenzusammenstellung und Kostenschätzung erarbeitet. Diese schließt mit förderfähigen Kosten in Höhe von von 11.000 € ab.

Lt. Beschluss des Rates sind bei derartigen Anträgen die Richtlinien der Stadt Kleve zur Förderung des Sports analog anzuwenden. Nach Ziffer 3.6 der Richtlinien gewährt die Stadt Kleve Vereinen zum Bau und zu größeren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen Beihilfen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Analog dieser Bestimmung errechnet sich eine Beihilfe in Höhe von 4.400 €.

Die Finanzierung der Gesamtausgaben soll wie folgt sichergestellt werden:

6.600 € Eigenmittel
4.400 € Zuschuss Stadt Kleve

Dem Schützenverein wurde mit Schreiben vom 01.04.2019 der vorzeitig förderunschädliche Maßnahmebeginn zugestanden.

Vorbehaltlich einer Mittelbewilligung in 2020 bestehen aus sportfachlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Bezuschussung der Maßnahme.

Der Antrag des Schützenvereins ist der Drucksache beigefügt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 19.09.2019
Wortbeitrag:
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Keekener Schützenverein, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung durch den Rat für das Haushaltsjahr 2020, einen Zuschuss zu den Kosten für die Sanierung der Außenfassade des Schützenhauses in Keeken in Höhe von 4.400 € zu gewähren. Die Mittelbewilligung erfolgt analog der Richtlinien zur Förderung des Sports.

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