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936/X. - Sanierung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums


hier: Auslagerung der Oberstufe

Vorlagennummer936/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt gem. § 81 Abs. 2 und § 83 Abs. 6 Schulgesetz NRW , die Oberstufe ( Jahrgänge 10 -12) des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums ( Schulnummer 165931),Römerstraße 9, für die Zeit vom 06.02.2019 - 31.12.2020 zu dem ehemaligen Grundschulstandort Hagsche Poort 33 in 47533 Kleve auszulagern.

Sachverhalt:


Der Altbau des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums soll in zwei Bauabschnitten saniert werden. Zunächst wird der Gebäudeteil der Oberstufe komplett saniert. Die in dem Gebäudeteil befindlichen neun Klassen müssen für die Dauer der Sanierungsarbeiten ausgelagert werden.
Im Anschluss daran werden die Verwaltungsräume, Büros, Lehrerzimmer und Lehrerarbeitsraum saniert.

Mit dem Schulleiter wurden die freien Räume an der Hoffmannallee und das zu diesem Zeitpunkt freie Gebäude an der Hagschen Poort besichtigt. Insbesondere die fußläufige Entfernung von der Römerstraße zur Hagschen Poort( 450m ) hat den Schulleiter dazu bewogen, dieses Gebäude als Dependance nutzen zu wollen.

Die Räume an der Hagschen Poort werden in Absprache mit der Schulleitung - soweit notwendig - für die künftige Beschulung hergerichtet.

Gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz bedarf der Beschluss des Rates der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde.

Die für den Umzug anfallenden Kosten werden zum Etat 2019 angemeldet.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Schulausschuss, 20.09.2018
Wortbeitrag:
Herr Bleisteiner erläutert die Entscheidung für die Räumlichkeiten des Gebäudes an der Hagschen Poort. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 26.09.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 10.10.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig gem. § 81 Abs. 2 und § 83 Abs. 6 Schulgesetz NRW, die Oberstufe (Jahrgänge 10 -12) des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums (Schulnummer 165931), Römerstraße 9, für die Zeit vom 06.02.2019 - 31.12.2020 zu dem ehemaligen Grundschulstandort Hagsche Poort 33 in 47533 Kleve auszulagern.

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