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602/X. - Satzung für eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 4-025-4 für den Bereich Delfter Straße im Ortsteil Materborn


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer602/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, die Satzung für eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-025-4 für den Bereich Delfter Straße im Ortsteil Materborn zu beschließen.

Sachverhalt:


Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-025-4 für den Bereich Delfter Straße im Ortsteil Materborn liegt am Rande der Klever Oberstadt. An der Delfter Straße beabsichtigt ein privater Investor Wohnraum zu schaffen. Dieses Vorhaben ist nicht konform mit dem für diesen Bereich am 25.04.1984 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 4-025-1.
Der Bebauungsplan Nr. 4-025-1 weist für dieses Grundstück sowie für die östlich und südlich angrenzende Bebauung entlang der Delfter Straße bzw. Genneper Straße ein Mischgebiet aus. Laut Festsetzung sind die grundsätzlich in einem Mischgebiet zulässigen Wohnnutzungen im betroffenen Nutzungsgebiet 2 unlässig, ausnahmsweise sind hier nur sog. Betriebsleiterwohnungen zulässig.

Die Verwaltung hat den Antrag zum Anlass genommen, den gesamten Bereich des Bebauungsplans Nr. 4-025-1 hinsichtlich verträglicher Wohnnutzungen zu überprüfen. Bei der Überprüfung ist herausgekommen, dass die ansässigen Gewerbebetriebe zufrieden sind und es auch Erweiterungswünsche vorhanden sind. Daher ist es Ziel des Bebauungsplans, das Gewerbegebiet und seine ansässigen Betriebe zu schützen und den Bebauungsplan an die aktuelle rechtliche Situation anzupassen. Deshalb wird das Mischgebiet im Nutzungsgebiet 2 in ein eingeschränktes Gewerbegebiet geändert. Mit dieser Festsetzung werden die vorhandenen Betriebe planungsrechtlich abgesichert und eine Wohnnutzung ausgeschlossen.

Um weiterhin dieses und andere Vorhaben, die die Durchführung der durch den aufgestellten Bebauungsplan beabsichtigten Planung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden, nicht zulassen zu müssen, ist der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für das Plangebiet notwendig.
Die Vorschriften über Ausnahmen von der Veränderungssperre sind so gefasst, dass Vorhaben, welche die Planungsziele nicht gefährden, auch weiterhin zugelassen werden können.

Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 BauGB nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft, wobei auf die Zweijahresfrist der seit der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs abgelaufene Zeitraum anzurechnen ist. Für den Fall, dass nach Ablauf der Zweijahresfrist der Bebauungsplan noch nicht in Kraft getreten ist, kann die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 26.01.2017
Wortbeitrag:
Die Drucksachen 602/X. und 603/X. werden zusammen beraten.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksachen.

Stadtverordneter Ricken und Stadtverordnete Fuchs beantragen Fraktionsberatung. Die Drucksachen werden ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 01.02.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig bei zwei Enthaltungen, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 08.02.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig bei einer Enthaltung gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung für eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-025-4 für den Bereich Delfter Straße im Ortsteil Materborn:

Satzung vom _____ für eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 4-025-4 für den Bereich Delfter Straße im Ortsteil Materborn

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB in der derzeit gültigen Fassung und des §7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 08.02.2017 folgende Satzung beschlossen:
Präambel

Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 29.06.20216 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 4-025-4 für den Bereich Delfter Straße im Ortsteil Materborn gefasst. Die Veränderungssperre dient zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-025-4 für den Bereich Delfter Straße im Ortsteil Materborn.

§ 1
Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Satzung für die Veränderungssperre ergibt sich aus dem Geltungs-bereich des Bebauungsplans Nr. 4-025-0 und ist grob wie folgt begrenzt:
- Delfter Straße
- Genneper Straße
Der Satzungsbereich ist in einem Übersichtsplan dargestellt, der als Anlage zur Veränderungssperre Bestandteil der Satzung ist.

§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben und wesentlichen Veränderungen

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.

§ 3
Ausnahmen

Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

§ 4
Weiteres Vorgehen

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 5
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

§ 6
Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt außer Kraft, sobald für ihren räumlichen Geltungsbereich der zurzeit in Aufstellung befindliche Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten.

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