Login

Passwort vergessen?

Inhalt

1068/X. - Satzung für eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 3-336-0 für den Bereich Daimlerstraße/ Tweestrom im Ortsteil Rindern


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer1068/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt gem. §14 BauGB Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, die Satzung für eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3-336-0 für den Bereich Daimlerstraße/ Tweestrom im Ortsteil Rindern.

Sachverhalt:


Der vorgeschlagene Geltungsbereich der Veränderungssperre orientiert sich an dem Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 4-336-0 für den Bereich Daimlerstraße/ Tweestrom im Ortsteil Rindern. In jüngster Vergangenheit ist der wohnlich geprägte Bereich immer wieder in den Fokus verschiedener Planungen geraten, so dass die Stadt Kleve es für sinnvoll erachtet, diese Fläche genauer planungsrechtlich zu definieren und die städtischen Ziele auch im Planungsrecht zu manifestieren. Derzeit sind die Gebäude durch Gewerbe geprägt, jedoch liegt der Bereich derzeit im unbeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB. Im unbeplanten Innenbereich, hier faktisches Gewerbegebiet ist Einzelhandel bis zu einer Größe von 799 m² zulässig. Dies entspricht nicht den Zielen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Kleve, so dass dies durch einen Bebauungsplan eingeschränkt werden soll.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 3-336-0 ist es jedoch, städtebauliche Fehlentwicklungen für den Bereich zu verhindern und eine städtebauliche Ordnung durch die Aufstellung eines Bebauungsplans herzustellen und zu sichern. Das Gebiet soll weiter als eingeschränktes Gewerbegebiet gesichert werden, jedoch sollen die Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes umgesetzt werden. Weshalb hier in Teilen die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente ausgeschlossen werden.

Um nun die Entwicklung weiter voranzutreiben, schlägt die Verwaltung vor, einen Bebauungsplan einzuleiten und zeitgleich eine Veränderungssperre zu beschließen. Durch die Veränderungssperre sollen die städtebaulichen Ziele gesichert werden.
Um weiterhin dieses und andere Vorhaben, die die Durchführung der durch den aufgestellten Bebauungsplan beabsichtigten Planung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden, nicht zulassen zu müssen, ist der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für das Plangebiet notwendig.
Die Vorschriften über Ausnahmen von der Veränderungssperre sind so gefasst, dass Vorhaben, welche die Planungsziele nicht gefährden, auch weiterhin zugelassen werden können.

Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 BauGB nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft, wobei auf die Zweijahresfrist der seit der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs abgelaufene Zeitraum anzurechnen ist. Für den Fall, dass nach Ablauf der Zweijahresfrist der Bebauungsplan noch nicht in Kraft getreten ist, kann die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 08.05.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer verweist auf seine Ausführungen zum vorherigen Tagesordnungspunkt.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 15.05.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig gem. § 14 BauGB Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung für eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3-336-0 für den Bereich Daimlerstraße/ Tweestrom im Ortsteil Rindern:

Satzung vom ……für eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 3-336-0 für den Bereich Daimlerstraße/ Tweestrom im Ortsteil Rindern

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB in der derzeit gültigen Fassung und des §7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 15.05.2019 folgende Satzung beschlossen:

Präambel
Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am …… den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3-336-0 für den Bereich Daimlerstraße/ Tweestrom gefasst. Die Veränderungssperre dient zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3-336-0 für den Bereich Daimlerstraße/ Tweestrom im Ortsteil Rindern.

§ 1
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Satzung für die Veränderungssperre ergibt sich aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3-336-0 und ist grob wie folgt begrenzt:
- Tweestrom
- Daimlerstraße

Der Satzungsbereich ist in einem Übersichtsplan dargestellt, der als Anlage zur Veränderungssperre Bestandteil der Satzung ist.

§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben und wesentlichen Veränderungen
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.

§ 3
Ausnahmen
Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

§ 4
Weiteres Vorgehen
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

§ 6
Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt außer Kraft, sobald für ihren räumlichen Geltungsbereich der zurzeit in Aufstellung befindliche Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten.

nach oben