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1149/X. - Schulentwicklungsplanung; weiterführende Schulen

Vorlagennummer1149/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt

I. den Schulentwicklungsplan 2017/18- 2022/23

und beauftragt die Verwaltung

II. mit Bestätigung der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen und Bedarfe den Ausbau der Karl Kisters Realschule auf vier Züge gemäß der anliegenden Tabelle zu prüfen;

III. mit Bestätigung der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen den Ausbau des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums auf vier Züge mit den Varianten

a. Erweiterung an vorhandener Stelle und
b. Nutzung der Lutherschule für die Eingangsklassen oder für die Oberstufe

gemäß der anliegenden Tabelle zu prüfen.

Sachverhalt:


Mit Datum vom 28.08.2017 wurde das Büro Dr. Garbe & Lexis (heute Dr. Garbe, Lexis & Berlepsch) mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Kleve beauftragt.
Am 20.12.2017 hat der Rat beschlossen, den offenen Ganztag und den Ganztag an den weiterführenden Schulen als Teil der Schulentwicklungsplanung zu beauftragen. Dieser Auftrag wurde mit Datum vom 15.07.2018 an das Büro Garbe & Lexis erteilt.

Das Gutachten, die Schülerzahlenentwicklung und die Raumanalyse wurden im Schulausschuss am 05.12.2018 vorgelegt. (Die Anlagen stehen online zur Verfügung.)
Die Nachbarkommunen wurden gemäß § 80 Schulgesetz beteiligt.

Die Gutachterin kommt zu dem Ergebnis, dass alle fünf weiterführenden Schulen stabil sind. Aufgrund des Geburtenwachstums rechnet die Gutachterin ab 2025 mit notwendigen 22-24 Zügen; die weiterführenden Schulen verfügen derzeit über 19 Züge und zwar:

Karl Kisters Realschule 3 Züge
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 3 Züge
Konrad-Adenauer-Gymnasium 3 Züge
Gesamtschule am Forstgarten 5 Züge
Joseph Beuys Gesamtschule 5 Züge

Gesamt 19 Züge

Die Gesamtschule am Forstgarten wird auf sechs Züge ausgebaut und könnte somit künftig sechs Züge aufnehmen. Den vierzügigen Ausbau des Konrad-Adenauer-Gymnasiums hat der Rat der Stadt Kleve in der Sitzung am 28.06.2018 beschlossen.

Mit diesen beiden zusätzlichen Zügen werden künftig 21 Züge angeboten.

Um den prognostizierten Fehlbedarf zu decken, bedarf es weiterer Entscheidungen.

Karl Kisters Realschule
Die Gutachterin empfiehlt, den Ausbau der Karl Kisters Realschule auf vier Züge zu prüfen.
Die Schule hat ein sehr gutes System der Raumbelegung. Durch Veränderungen in diesem Belegungsplan können Zeiten für die Belegung für einen differenzierten Unterricht gefunden werden. Darüber hinaus könnten durch die Schließung eines überdachten Pausenganges zwei bis drei zusätzliche Klassenräume geschaffen werden.

Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
Die Gutachterin empfiehlt, den Ausbau des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums auf vier Züge zu prüfen.
Der entstehende Raum-Mehrbedarf muss genau ermittelt werden und es muss geprüft werden, ob eine Erweiterung am Standort, z.B. durch Überbau des Lehrerparkplatzes möglich ist oder ob das Gebäude der ehemaligen Lutherschule für die Unterbringung der Eingangsklassen oder der Oberstufe genutzt werden kann.

Die Berechnungen des Gebäudemanagements sind als Anlage beigefügt.

Fazit:
Sollten die beiden Maßnahmen umgesetzt werden können, so stünden künftig 23 Züge zur Verfügung, die den prognostizierten Bedarf decken würden. Aus Sicht der Verwaltung sind damit die notwendigen Erfordernisse für die künftige Schullandschaft erfüllt.


In der anliegenden Tabelle ist die Zügigkeit dargestellt und die notwendigen Erfordernisse, um eine höhere Zügigkeit zu erreichen. Außerdem wurde eine grobe Kostenschätzung erstellt. Die Kostenschätzung ist einerseits deswegen grob, weil sie sich auf die heutigen Bedarfe bezieht. Bei einer Planung in den späteren Jahren können bis dahin noch andere Bedarfe z.B. durch Veränderung in der Schullandschaft entstehen. Andererseits íst die Kostenschätzung als grob zu bezeichnen, da die Kosten nur von den zu erstellenden Raumflächen ausgehen. Da überwiegend im Bestand gebaut wird, können weitere unvorhersehbare Kosten entstehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ab 2022 das Gebäude Landwehr und ab 2023/24 das Gebäude des Konrad-Adenauer-Gymnasiums als eventuell notwendige Ausweichgebäude zur Verfügung stehen.


Am 25.07.2019 hat ein Beratungsgespräch bei der Bezirksregierung zur Zügigkeit der Karl Kisters Realschule und des Konrad-Adenauer-Gymnasiums stattgefunden. Sofern die Voraussetzungen für die Vierzügigkeit, insbesondere auf das Raumprogramm bezogen, gegeben ist , wird die Bezirksregierung die schulfachliche Stellungnahme der zuständigen Dezernenten einholen und den Antrag positiv begleiten. Die Vierzügigkeit bei der Karl Kisters Realschule ab dem 01.08.2020 wird allerdings mit der Auflage verbunden, dass die Schule zu einer Schule des gemeinsames Lernens bestimmt wird.


Hinweis: Auf der Homepage der Stadt Kleve (https://www.kleve.de/de/inhalt/gesamt-bautenstaende-gsk-zum-05.02.2019/ ) sind die Bautenstände der Schulen übersichtlich dargestellt.

Auswirkungen:


siehe Anlage

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Schulausschuss, 18.09.2019
Wortbeitrag:
Oberverwaltungsrätin Wier erläutert die Drucksache.

StV. Cosar bewertet die Vorlage positiv. Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler in der Schulentwicklungsplanung empfinde er als gerecht. Er betont, dass im Bereich der Gesamtschulen eine Ausgewogenheit geschaffen werden müsse. Einen Grund für den eher schlechten Zuspruch zu den Gesamtschulen sehe er im schlechten Ausbauzustand der Schulgebäude. Die CDU sehe eine Herausforderung darin, den Spagat zwischen einer qualitativ hochwertigen Entwicklung der Gesamtschulen und dem Elternwillen zu schaffen. Insgesamt sehe er eine positive Entwicklung. Für die CDU melde er jedoch Fraktionsberatung an.

StV. Meyer-Wilmes stellt fest, dass aus Ihrer Sicht der TOP 6 erledigt sei. In der Vorlage sehe sie noch problematische Punkte, beispielsweise in Bezug auf eine angestrebte 4-Zügigkeit des Freiherr-vom-Stein- Gymnasiums und meldet ebenfalls Fraktionsberatung an.

Der Beschlussvorschlag wird vom StV. Merges als positiv bewertet. Es sei deutlich geworden, dass die bestehenden Baukörper einen zukünftigen Fehlbedarf nicht ausgleichen können.

Beratendes Mitglied Wecker bedankt sich für die Unterstützung und den Zuspruch zu den Gesamtschulen und betont, dass jede Gesamtschule eine Klasse an Rückläufern pro Jahr aufnehme.

StV. Rütter erklärt, dass eine 4-Zügigkeit der Realschule aus seiner Sicht bereits jetzt nötig sei. Er fordert den Ausbau von Kapazitäten, um flexibel auf den Willen der Eltern reagieren zu können.

StV. Meyer-Wilmes bittet um eine Information zu Abschulungen und Inklusion.

Die Drucksache sowie die Entwicklung zur 4-Zügigkeit an der Karl-Kisters-Realschule wird vom StV. Welberts begrüßt.

Beratendes Mitglied Best erklärt, dass die 4-Zügigkeit an der Karl-Kisters-Realschule baulich machbar und aufgrund eines intelligenten Raumkonzeptes zum Teil bereits jetzt umgesetzt würde. Im Hinblick auf zieldifferentes Lernen fehlten zukünftig Inklusions- und Differenzierungsräume. Er stellt nochmals heraus, dass der Elternwille eindeutig auf eine 4-zügige Besetzung der Realschule hindeute.

Bürgermeisterin Northing dankt der Arbeitsgruppe und weist darauf hin, dass eine Umwandlung zur 4-Zügigkeit die Abstimmung mit der Bezirksregierung erfordere.

Der TOP wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Wortbeitrag:
StV. Dr. Meyer-Wilmes erinnert an die Zahlen der Inklusionsschüler, die ihr von Bürgermeisterin Northing bis zum kommenden Freitag zugesagt werden.

StV. Cosar äußert, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag wohlwollend gegenüberstehe. Er wundere sich aber über die Absage des Schulausschusses am 02.10.2019, da die Ergebnisse in dieser Sitzung bereits hätten thematisiert werden sollen.

Bürgermeisterin Northing führt zu den Gründen der Absage aus.

StV. Tekath erinnert ebenfalls an die Zahlen und meint, dass die Prüfung richtig und wichtig sei und Lösungen mit Blick auf die zunehmenden Schülerzahlen gefunden werden müssten.

Bürgermeisterin Northing stellt klar, dass die Verwaltung nicht die Ergebnisse für alle Schulen auf einmal, sondern gestaffelt vorlegen werde.

StV. Dr. Meyer-Wilmes meldet weiteren Beratungsbedarf an, da ihre Fraktion noch Rücksprache mit den Schulen halten wolle.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 09.10.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme

I. den Schulentwicklungsplan 2017/18- 2022/23

und beauftragt die Verwaltung,

II. mit Bestätigung der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen und Bedarfe den Ausbau der Karl Kisters Realschule auf vier Züge gemäß der anliegenden Tabelle zu prüfen;

III. mit Bestätigung der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen den Ausbau des Freiherr-vom-Stein Gymnasiums auf vier Züge mit den Varianten

a. Erweiterung an vorhandener Stelle und
b. Nutzung der Lutherschule für die Eingangsklassen oder für die Oberstufe

gemäß der anliegenden Tabelle zu prüfen.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing betont, dass die Verwaltung sich den Prüfauftrag wünsche. Sie weist auf den Beschluss der Schulkonferenz der Realschule hin, den die Verwaltung aufgreifen, Gespräche führen und eine Drucksache zum nächsten Schulausschuss vorgelegen werde. Auf Nachfrage von StV. Gebing zur Fertigstellung des KAGs verweist sie auf die Drucksache und antwortet, dass das KAG zum Schuljahr 2023/2024 in den Neubau an der Riswicker Straße umziehen werde.

StV. Gebing teilt auch, genauso wie StV. Tekath, die Zustimmung der Fraktion mit.

StV. Dr. Meyer-Wilmes sieht den Prüfauftrag kritisch. So wirft sie die Frage auf, ob es realistisch sei, in jedem Jahr eine der in der Drucksache genannten Schulen fertigzustellen. Mit Blick auf die Zahlen der Schulformwechsler meint sie, dass alle Schulen von einer guten Mischung lebten. So sei es auch mit Blick auf eine Vierzügigkeit nicht richtig, wenn seit dem Schuljahr 2017/2018 mindestens eine Klassengröße von Schülerinnen und Schülern an die Gesamtschulen abgegeben würden. Der Beschluss der Schulkonferenz sei aus Sicht der Realschule sicher nachvollziehbar. Die Fertigstellung der Gesamtschulen sei aber oberste Priorität. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit tue sie sich schwer, zumal die Politik einzig durch die Bereitstellung von Räumen Einfluss nehmen könne. Sie wünsche sich, dass alle Schulen vor Anmeldebeginn ihre Profile in der Öffentlichkeit darstellten. Es müsse deutlich werden, dass zwei gleichartige Systeme vorhanden seien.

Bürgermeisterin Northing erinnert daran, dass ein Prüfauftrag zur Entscheidung stehe, die Verwaltung eine vernünftige Drucksache vorgelegt habe, über die Planungen fortlaufend berichtet werde und Zeitpläne nicht verändert würden.

StV. Rütter spricht die Zustimmung für den Prüfauftrag aus. Er kritisiert aber die Haltung der Bezirksregierung, die mit der Forderung des längeren gemeinsamen Lernens an der Realschule zusätzlichen Druck aufbaue, da die Schule die Voraussetzungen für die Vierzügigkeit schon nicht besitze. Er halte es zudem für einen Konstruktionsfehler, dass die Hauptschulen ausgelaufen seien.

StV. Bay hält dem entgegen, dass sich die Bezirksregierung im Rahmen des Schulgesetzes bewege. Eine Vierzügigkeit der Realschule könne nämlich nur dann realisiert werden, wenn die Schule eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens und die Schullaufbahnsicherung gemäß § 132 c vollzogen werde. Mit Blick auf den Beschluss der Schulkonferenz der Realschule fragt er nach der Reihenfolge der fertigzustellenden Schulbaumaßnahmen.

Erster Beigeordneter Haas bezieht sich auf den Auftrag des Rates und führt zum Sachstand der Baumaßnahmen aus, die zum Teil parallel vorangetrieben würden. Die Verwaltung sei vorsichtig optimistisch, dass die Maßnahmen planmäßig fertiggestellt würden.

StV. Cosar weist darauf hin, dass sich die Vierzügigkeit der Realschule schon aus den anvisierten 22 bis 24 Zügen ergebe. Der Beschluss der Schulkonferenz sei nachvollziehbar und besage lediglich, dass die räumlichen Kapazitäten zum 31.07.2023 erschöpft seien. Er fragt, ob die Realisierung der dann erforderlichen zusätzlichen zwei Räume eine große oder eher kleine Baumaßnahme sei. Sofern ersteres der Fall sei, hätten die anderen drei Schulen in jedem Fall Vorrang.

StV. Tekath weist darauf hin, dass durch den Prüfauftrag festgestellt werden solle, ob das Stein Gymnasium und die Realschule die Voraussetzungen für eine Vierzügigkeit erfüllen könnten. Der Auftrag solle daher beschlossen werden, damit über die Ergebnisse der Prüfung zeitnah beraten werden könne.

Bürgermeisterin Northing stellt erneut klar, dass es sich um einen Prüfauftrag handele, in dem die Verwaltung alle Aspekte berücksichtigen werde. Im Übrigen habe sie immer darauf hingewiesen, dass eine dauerhafte Vierzügigkeit der Realschule nur mit entsprechenden baulichen Maßnahmen festgeschrieben werden könne. Ein entsprechender Antrag der Politik sei nicht vorgelegt worden.

StV. Gebing bittet um Beantwortung der Frage zum Umfang der Baumaßnahme zur Realisierung von zwei zusätzlichen Räumen an der Realschule.

Technischer Beigeordneter Rauer vermutet, dass es keine große Baumaßnahme sei.

Auf Nachfrage von StV. Liffers antwortet Bürgermeisterin Northing, dass die Ergebnisse der Prüfung dem Schulausschuss in seiner kommenden Sitzung zur Beratung vorgelegt würden.

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