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286/X. - Sonderzuschüsse für das Jugendzentrum "Kalle"

Vorlagennummer286/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch den Rat, der Katholischen Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt einen Sonderzuschuss zu den Betriebskosten des Jugendzentrums Kalle für das Jahr 2013 und letztmalig für das Jahr 2014 zu gewähren. Der Zuschuss beträgt für beide Jahre insgesamt 40.133,14 €.

Sachverhalt:


Für das Jugendzentrum Kalle hat der Träger, die katholische Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt, einen Antrag auf eine nachträgliche Beihilfe für die Jahre 2013 und 2014 gestellt. Letztmalig wurde ein solcher Sonderzuschuss vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 20.11.2013 für das Jahr 2012 beschlossen (Drucksache 871/IX.).

Damals wurde ein Sonderzuschuss nur für ein Jahr bewilligt, weil beabsichtigt war, die Förderung der Jugendhäuser mit Verabschiedung des neuen Kinder- und Jugendförderplanes neu zu regeln. Nunmehr sind die Neuregelungen erst zum 01.01.2015 in Kraft getreten, so dass eine Förderung für die Jahre 2013 und 2014 noch zu den alten Konditionen erfolgte.

Die städtische Förderung bis zum 31.12.2014 erfolgt nach den Richtlinien der Jugendpflege, Ziffer 7. Danach wird für das Kalle, nach alter Klassifikation ein Heim der offenen Tür (OT-Heim), ein Zuschuss in Höhe von 25 % der anerkannten Betriebskosten unter Berücksichtigung der Landesmittel bewilligt.

Geschäftsjahr 2013:
Gezahlt wurde bereits für das Jahr 2013 ein Zuschuss von insgesamt 88.866,95 €, der sich aus kommunalen Mitteln in Höhe von 38.163,31 € und einem Zuschuss aus Landesmitteln in Höhe von 50.703,64 € zusammensetzt.
Bei entsprechender Anwendung der jetzigen Konditionen aus dem Kinder- und Jugendförderplan würde der Zuschuss für das Jahr 2013 insgesamt 107.640,39 € betragen und sich aus einer 80%-igen Personalkostenförderung von 100.604,39 € und einem Sachmittelzuschuss im Rahmen der Höchstgrenze von 7.000 € zusammensetzen.

Die Differenz von 18.773,44 € (100.604,39 € ./. 88.866,95 €) sollte als Sonderzuschuss für das Jahr 2013 bewilligt werden.

Geschäftsjahr 2014:
Gezahlt wurde bereits für das Jahr 2014 ein Zuschuss von insgesamt 90.839,13 €, der sich aus kommunalen Mitteln in Höhe von 40.135,13 € und einem Zuschuss aus Landesmitteln in Höhe von 50.704,00 € zusammensetzt.
Bei entsprechender Anwendung der jetzigen Konditionen aus dem Kinder- und Jugendförderplan würde der Zuschuss für das Jahr 2014 insgesamt 112.198,83 € betragen und sich aus einer 80%-igen Personalkostenförderung von 105.198,83 € und einem Sachmittelzuschuss im Rahmen der Höchstgrenze von 7.000 € zusammensetzen.

Die Differenz von 21.359,70 € (112.198,83 € ./. 90.839,13 €) sollte als Sonderzuschuss für das Jahr 2014 bewilligt werden.


Mit der Neuregelung der Förderung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit seit dem 01.01.2015 sollten auch einheitliche Kriterien für eine Förderung geschaffen werden. Sonderregelungen entfallen deshalb zukünftig. Mit dieser Regelung wird jedoch auch die besondere Bedeutung des Jugendzentrums Kalle für die Jugendarbeit berücksichtigt.

Auswirkungen:


Der Sonderzuschuss für die Jahre 2013 und 2014 wird in den Haushalt 2016 eingebracht und nach Inkrafttreten ausgezahlt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 26.08.2015
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch den Rat, der Katholischen Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt einen Sonderzuschuss zu den Betriebskosten des Jugendzentrums Kalle für das Jahr 2013 und letztmalig für das Jahr 2014 zu gewähren. Der Zuschuss beträgt für beide Jahre insgesamt 40.133,14 €.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiterin Reihs erläutert die Drucksache.

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