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629/X. - Sperrung der Straße Opschlag für den Kraftfahrzeugverkehr durch ein versenkbares Pollersystem

Vorlagennummer629/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


a) Der Rat der Stadt Kleve beschließt die saisonale Sperrung der Straße Opschlag für den Kraftfahrzeugverkehr für den Zeitraum April - September, 19.00 - 24.00 Uhr eines jeden Jahres durch die Errichtung eines versenkbaren Pollersystems an der Einmündung zur Herzogstraße.

b) Um die Maßnahme zeitnah umsetzten zu können, werden die Mittel außerplanmäßig über den Ansatz zum Erwerb von Grundvermögen bereitgestellt

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 09.03.2016 die saisonale Sperrung der Straße Opschlag für den Kraftfahrzeugverkehr für den Zeitraum April – September, 19.00 – 24.00 Uhr durch Aufstellung von Verkehrszeichen beschlossen. Die Maßnahme wurde versuchsweise für die Dauer einer Saison beschlossen. Anschließend sollte ein Erfahrungsbericht erstellt werden.

Am 02.02.2017 hat daraufhin im Interimsrathaus mit dem von der Sperrung betroffenen Personenkreis (Anwohner, Gewerbebetriebe und Eigentümer) ein Erfahrungsaustausch stattgefunden. Das Interesse der Betroffenen war dabei sehr gering. Von 54 eingeladenen Anwohnern und 12 Gewerbetreibenden waren lediglich jeweils ein Anwohner, Gewerbetreibender und Eigentümer erschienen.

Der Besitzer des Friseursalons teilte mit, dass er die saisonale Sperrung des Opschlags nicht befürworte. Die vorhandenen Parkmöglichkeiten sollten stets erreichbar sein. Weiterhin beschäftige er fünf Mitarbeiter, welche nicht als Aushilfe angestellt seien. Er wünscht, dass die Sperrung aufgehoben werde.

Der Vermieter des Friseursalons sprach sich ebenfalls gegen eine saisonale Sperrung des Opschlags aus und wünschte die generelle Freigabe für den Verkehr.

Die Eigentümerin des Objektes Opschlag 6 befürwortete die saisonale Sperrung des Opschlags und würde sogar eine ganztägige Sperrung bevorzugen.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Verkehr auf der Straße Opschlag durch die saisonale Sperrung deutlich abgenommen hat. Der Aufenthaltscharakter für Besucher der Gastronomiebetriebe hat sich dadurch erheblich verbessert.

Die Polizei wurde mit der Bitte um Stellungnahme zur Verkehrssituation gebeten und teilte Folgendes mit:

„Bereits wenige Tage nach dem Inkrafttreten der neuen Verkehrsregelung gingen bei der Polizeiwache Kleve zahlreiche persönlich oder telefonisch vorgetragene Beschwerden von Verkehrsteilnehmern ein, welche alle die Nichtbeachtung der Verkehrsregelung durch Kraftfahrzeugführer, hauptsächlich PKW`s, zum Inhalt hatten.

Diese Bürgerbeschwerden wurden durch eigene Beobachtungen der örtlich zuständigen Polizeikräfte bestätigt, es wurden zahlreiche Verstöße beobachtet. Ferner wurde beobachtet, dass das Personal wie auch die Laufkundschaft der Gastronomiebetriebe häufig die Fahrbahn der Straße Opschlag kreuzten. Dies führte während der Öffnungszeiten und hier insbesondere in den frühen Abendstunden innerhalb des Versuchszeitraumes zu einer ungewöhnlich dichten Frequentierung der Fahrbahn durch Fußgänger.

Auf Grund der vielen Bürgerbeschwerden und der eigenen polizeilichen Beobachtungen wurden daraufhin an allen Wochentagen zu verschiedenen Zeiten kurzfristig repressive Verkehrskontrollen durchgeführt, soweit dies der Regeldienst der Streifenwagenbesatzungen der Polizeiwache Kleve und des Bezirksdienstes Kleve zuließ.

Dabei wurde durch alle dort eingesetzten Polizeibeamten übereinstimmend immer wieder berichtet, dass das Aufkommen an Verkehrsverstößen bei Weitem die Möglichkeiten überstieg, diese auch alle zu ahnden. Etliche gerade auftretende Verstöße konnten schlicht nicht verfolgt werden, während die Beamten noch mit der Ahndung eines Verstoßes beschäftigt waren.

Im Rahmen der Verkehrskontrollen gaben sehr viele Kraftfahrzeugführer an, dass sie die neue Beschilderung nicht wahrgenommen hätten. Sie würden demnach teilweise seit vielen Jahren die Straße nutzen und hätten deshalb offenbar die neue Beschilderung nicht wahrgenommen. Andere, insbesondere ortsfremde Kraftfahrzeugführer, gaben als Begründung an, dass ihre Navigationsgeräte sie durch die Straße geführt hätten.

Die repressiven Verkehrskontrollen wurden über den gesamten Versuchszeitraum aufrechterhalten, es wurde jedoch keine signifikante Verringerung der Verstöße festgestellt.

Aufgrund der oben dargestellten Beobachtungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit den repressiven Ahndungen von Verstößen gegen die Verkehrsregelung, erscheint die angebrachte Beschilderung allein als nicht ausreichend. Ein höheres Maß an repressiven Verkehrskontrollen im betroffenen Verkehrsraum ist dauerhaft nicht umsetzbar.

Aus diesen Gründen erfolgt von hier aus die dringende Empfehlung, temporär (für die Dauer von 19.00 – 24.00 Uhr) die Beschilderung

1. durch die Aufstellung von Sperrbaken

oder

2. durch Installation von versenkbaren Pollern

zu ergänzen, um so ein Einfahren in die Straße Opschlag für Kraftfahrzeuge zu unterbinden.“

Eine temporäre Beschränkung der Zufahrt für Kraftfahrzeugführer durch die Aufstellung von mobilen Sperrbaken, wie von der Polizei empfohlen, wird von hier nicht bevorzugt. Probleme könnten u. a. bei der Aufstellung der Sperrbaken auftreten. Wer soll diese aufstellen und wer entfernt sie nach 24.00 Uhr wieder, um dem Kraftfahrzeugverkehr die Straße wieder freizugeben. Weiterhin könnten Probleme durch Beschädigungen der Sperrbaken entstehen. Ebenso erscheint aus optischen Gründen die dauerhafte Vorhaltung der Sperrbaken, beispielsweise in der Grünfläche am Opschlag, nicht angebracht zu sein.

Bereits bei der Besprechung am 14.01.2016 waren die anwesenden Gewerbetreibenden von den Sperrmaßnahmen nicht „begeistert“, wenngleich sie dem Versuch zugestimmt haben. Wie nun das Desinteresse des Großteils der Anwohner und Gewerbetreibenden zu deuten ist, nicht am Erfahrungsaustausch am 02.02.2017 teilzunehmen, ist schwer zu sagen.

Fest steht, dass eine weitergehende Sperrung als bisher von den Anwohnern und Gewerbetreibenden mehrheitlich nicht gewünscht ist.

Bei einer Sperrung der Straße Opschlag für den Kraftfahrzeugverkehr ist weiterhin grundsätzlich mit Einschnitten für die Betroffenen zu rechnen. So können Anwohner die Straße nach erfolgten Sperrung eben so wenig befahren wie beispielsweise Taxen, Pizzalieferdienste und die Gewerbetreibenden selbst.

Im Bereich der Herzog- und Grabenstraße stehen aber in zumutbarer Entfernung zur Straße Opschlag Park- und Haltmöglichkeiten zur Verfügung.

Der Radverkehr könnte wie bisher die Straße Opschlag in beide Fahrtrichtungen befahren.

Daher sollte die zunächst probeweise für ein Jahr durchgeführte Sperrung der Straße Opschlag im Zeitraum von 19.00 - 24.00 Uhr, von April bis September eines jeden Jahres beibehalten werden. Entgegen der bisherigen Vorgehensweise die Straße Opschlag nur mit Verkehrszeichen zu sperren, sollte ein versenkbares Pollersystem an der Einmündung Herzogstraße eingebaut werden. Die im Versuchszeitraum festgestellten Durchfahrten von Kraftfahrzeugen zu den gesperrten Zeiten könnten somit nachhaltig unterbunden werden. Die Kosten der Maßnahmen belaufen sich nach einer Berechnung vom Fachbereich Tiefbau auf ca. 20.000 €.

Die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme sind im Haushaltsplan 2017 nicht enthalten. Um die Maßnahme zeitnah umsetzten zu können müssen die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung kann nach Rücksprache mit dem Fachbereich 20 über den Ansatz zum Erwerb von Grundvermögen erfolgen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 15.03.2017
Wortbeitrag:
Städtischer Oberverwaltungsrat van Hoof erläutert die Drucksache.

StV. Gietemann führt aus, dass nunmehr die ersten Poller in Kleve eingebaut werden sollten. Die Verwaltung habe dies in der Vergangenheit immer abgelehnt und fragt an, ob solche Pollersysteme auch in anderen Bereichen eingesetzt werden könnten. Er begrüße die vorgeschlagene Maßnahme.

Städtischer Oberverwaltungsrat van Hoof teilt mit, dass dies nicht ohne Weiteres möglich sei. Es handle sich bei der Aufstellung von Pollern um eine Teileinziehung der Straße, welche immer zu einer Verlagerung des Verkehrs führe. Alle Straßen seien grundsätzlich für den Verkehr gebaut worden. Bei der Straße Opschlag solle der Aufenthaltscharakter gestärkt und das Durchfahren der Straße mit Kraftfahrzeugen unterbunden werden.

StV. Verhoeven beantragt weitere Fraktionsberatungen.
Haupt- und Finanzausschuss, 29.03.2017
Wortbeitrag:
StV. Dr. Meyer-Wilmes bedankt sich für diese Maßnahme.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 05.04.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve fasst mehrheitlich bei einer Gegenstimme folgende Beschlüsse:
a) Die Straße Opschlag wird für den Kraftfahrzeugverkehr saisonal für den Zeitraum April - September, 19.00 - 24.00 Uhr eines jeden Jahres durch die Errichtung eines versenkbaren Pollersystems an der Einmündung zur Herzogstraße gesperrt.
b) Um die Maßnahme zeitnah umsetzen zu können, werden die Mittel außerplanmäßig über den Ansatz zum Erwerb von Grundvermögen bereitgestellt.

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