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1161/X. - Sport- und Bewegungsangebot für Erstklässler


(Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN vom 15.11.2018)

Vorlagennummer1161/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN vom 15.11.2018 wird abgelehnt.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 15.11.2018 bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachfolgenden Beschlussvorschlag im Sportausschuss zu beraten:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausgabe von Gutscheinen für die einjährige Mitgliedschaft in einem Sportverein an Erstklässler vorzubereiten, diese weisen keinen konkreten Geldbetrag aus.
Die Verwaltung wird beauftragt, potentielle Sponsoren (z.B. Krankenkassen, Klever Unternehmen) anzusprechen und für diese Aktion zu gewinnen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es seitens der EU, des Bundes oder Landes NRW Fördermöglichkeiten für dieses Projekt gibt.
Die Gutscheine sollen, soweit unter finanziellen und organisatorischen Aspekten möglich, flächendeckend ausgegeben werden. Soweit nicht alle Schulen von Anfang an berücksichtigt werden können, sollen "Pilotschulen" ausgewählt werden.
Nach 2 Jahren soll eine Evaluation der Maßnahme erfolgen und eine Entscheidung über eine Fortsetzung getroffen werden.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde bereits in der Sitzung des Sportausschusses vom 26.11.2018 diskutiert und die Verwaltung beauftragt, den Antrag zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten. Mit Drucksache 1107/X. wurden den Mitgliedern des Sportausschusses die Prüfergebnisse in der Sitzung am 01.07.2019 zur Kenntnis gegeben. Nach eingehender Diskussion erhielt die Verwaltung den weitergehenden Auftrag, die vom Fachbereich Arbeit und Soziales genannten Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz für Vereinsbeiträge näher zu spezifizieren und zum nächsten Haupt- und Finanzausschuss eine Drucksache mit Beschlussvorschlag vorzulegen.

Vor diesem Hintergrund hat der Fachbereiches Arbeit und Soziales die Zahlungsdaten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaket nochmals ausgewertet. Um einen genaueren Bezug zu den Erstklässlern zu erhalten, wurden hierzu die Zahlungen aus dem Schuljahreszeitraum August 2018 bis Juli 2019 für die Leistungen nach § 28 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 SGB II - "Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit" ausgewertet.

Auszahlungsbetrag Gesamt 10.759,00 Euro
Ausgabe pro Monat (durchschnittlich) 896,58 Euro

Anzahl Personen 177 Pers.
Ausgabe pro Person (durchschnittlich) 60,80 Euro
Ausgabe pro Monat pro Person (durchschnittlich) 5,07 Euro

Von den 177 Personen waren 22 Kinder, welche in der Zeit 01.10.2011 bis 30.09.2012 (Erstklässler) geboren sind.

Der Fachbereich Arbeit und Soziales führt weiter aus, dass auf Grund einer Änderung des Starke-Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 bei Geltendmachung eines Bedarfes künftig pauschal 15 Euro monatlich gewährt werden. Beispiel: Monatlicher Vereinsbeitrag 5 Euro = Auszahlung 5 Euro an den Verein und 10 Euro an ein Elternteil des Kindes. Bisher wurden Mitgliedsbeiträge in Höhe des tatsächlichen Bedarfs, jedoch bis zu einer maximalen Höhe von 10 Euro monatlich gewährt und an den jeweiligen Verein ausgezahlt. Ziel ist es, die Inanspruchnahme dieser Leistung attraktiver zu gestalten und die Eltern einfacher in die Lage zu versetzen, weitere Kosten (z. B. für Ausrüstungsgegenstände) darüber zu finanzieren.

Wie bereits in der Drucksache 1107/X. dargestellt, blieben Anfragen zu einem möglichen Sponsoring bei den hiesigen Krankenkassen oder der Kisters Stiftung ohne Erfolg. Ebenso blieben Recherchen zu möglichen Förderungen aus EU-, Bundes- oder Landesmitteln ohne Ergebnis.

Seit Einführung des offenen Ganztags haben die Sportvereine die Probleme, die Kinder nach dem offenen Ganztag zu einem Sportangebot an einen Verein zu binden. Dieses Problem wird durch die Aushändigung von Gutscheinen nicht gelöst.
Vielmehr müssen die Vereine verstärkt die Kooperation mit den offenen Ganztagsschulen suchen und ihr sportliches Angebot in den offenen Ganztag integrieren.

Die Verwaltung vertritt nach wie vor die Auffassung, keine zusätzlichen Anreize für eine Mitgliedschaft in einem Sportverein für Erstklässler zu schaffen. Die Möglichkeit, Mitgliedsbeiträge über das Programm Bildung und Teilhabe (BUT) erstattet oder finanziert zu bekommen ist völlig ausreichend.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 19.09.2019
Wortbeitrag:
StV. Schoofs erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Antrag nach wie vor als sinnvoll erachte. Über das beabsichtigte Angebot würden Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse durch direkte Ansprache erreicht. Dies sei ein erheblicher Unterschied zu der Gewährung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) wo Antragsstellende den Weg zum Fachbereich Arbeit und Soziales aus eigener Initiative gehen müssen. Ein erhebliches Potenzial würde so verloren gehen. Daher sei der Kosten- und Verwaltungsaufwand gerechtfertigt.

StV. Welberts hält die Ausführungen der Verwaltung für stichhaltig und entspricht dem Vorschlag der Verwaltung, da die Fraktion der SPD keine Doppelbezuschussung unterstütze.

StV. Liffers meldet Fraktionsberatung an.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Wortbeitrag:
StV. Dr. Meyer-Wilmes erklärt, dass es ihrer Fraktion um die Bewegung aller Erstklässler gehe, da jedes 4. Kind übergewichtig aufgrund von Bewegungsmangel sei. Sie werde zu den Haushaltsberatungen einen modifizierten Antrag stellen. Daher ziehe sie diesen Antrag vom 15.11.2018 zurück.
Rat, 09.10.2019
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing teilt mit, dass der Antrag zurückgezogen worden sei und zum Haushalt 2020 ein neuer Antrag gestellt werde.

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