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1107/X. - Sport- und Bewegungsangebot für Erstklässler


Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 15.11.2018; Prüfauftrag aus der Sitzung des Sportausschusses vom 26.11.2018

Vorlagennummer1107/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde bereits in der Sitzung des Sportausschusses vom 26.11.2018 diskutiert. Der Sportausschuss hat die Verwaltung beauftragt den Antrag zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten.

Der Beschlussvorschlag des Antrages sieht vor,
· die Verwaltung zu beauftragen, die Ausgabe von Gutscheinen für eine einjährige Mitgliedschaft in einem Sportverein an Erstklässler vorzubereiten, wobei die Gutscheine keine konkreten Geldbeträge ausweisen sollen,
· potentielle Sponsoren anzusprechen und für diese Aktion zu gewinnen. Außerdem soll geprüft werden, ob es seitens der EU, des Bundes oder des Landes Fördermöglichkeiten gibt,
· eine möglichst flächendeckende Ausgabe an Gutscheinen, soweit dies aus finanziellen und organisatorischen Aspekten möglich ist. Gegebenenfalls sollen Pilotschulen ausgewählt werden,
· eine Evaluation nach 2 Jahren und Entscheidung über eine Fortsetzung des Projekts.

Zur Ermittlung der Kosten für die vorgeschlagene Maßnahme wurde eine Abfrage bei den Klever Sportvereinen durchgeführt. Diese ergab, dass die Vereine im Durchschnitt monatlich 5 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jugendlichem erheben.
Der voraussichtliche Kostenaufwand für die folgenden Schuljahre stellt sich wie folgt dar:

2019/20 450 Schüler/innen 27.000 Euro
2020/21 431 Schüler/innen 25.860 Euro

Im Rahmen der Leistungen nach dem Bildung und Teilhabepaket (BUT) werden bereits Leistungen für Vereinsbeiträge erbracht. Eine interne Prüfung ergab, dass im Jahre 2018 für 180 leistungsberechtigte Personen Mitgliedsbeiträge in Höhe von 10.800 Euro erbracht wurden. Dies entspricht einem Monatsbeitrag in Höhe von 5 Euro pro leistungsberechtigte Person.

In der Antragsbegründung geht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen davon aus, dass ein mögliches Angebot von rund 25 % der betroffenen Schüler/innen genutzt werde.
Eine Doppelbezuschussung lässt sich jedoch nicht ausschließen. Für einen Abgleich mit den erfassten Daten beim Fachbereich Arbeit und Soziales müsste der neue Gutschein umfassende persönliche Daten enthalten. Eine Verwendung dieser Daten ist dann nur mit einer entsprechenden Datenschutzerklärung der Erziehungsberechtigten möglich. Der damit einhergehende Verwaltungsaufwand steht nach Auffassung des FB 40 in keinem vertretbaren Verhältnis zum gewünschten Erfolg. Gleichfalls darf die Problematik einer möglichen Doppelbezuschussung nicht zu zusätzlichen Belastungen für die Vereine führen. Diese müssen sich darauf verlassen können, dass vorgelegte Gutscheine anstandslos beglichen werden. Über die Abrechnungsmodalitäten müsste mit den Vereinen noch verhandelt werden.

Von der Verwaltung vorbereitete Gutscheine können in den Eingangsklassen der Grundschulen ausgegeben werden. Für die Schulen bedeutet dies keine unzumutbare Mehrbelastung. Die Auswahl von Pilotschulen kann vernachlässigt werden.

Für ein mögliches Sponsoring wurden die drei großen Krankenkassen (AOK Kleve, BEK Kleve und DAK Kleve) angeschrieben. Des Weiteren erfolgte eine Anfrage bei der Kisters Stiftung die bereits in der Vergangenheit durch Zuwendungen an die Vereine großzügige Unterstützung geleistet hat. Alle Anfragen blieben jedoch ergebnislos. Auch weitergehende Prüfungen zu eventuellen Fördermöglichkeiten hatten keinen Erfolg.

Es gilt zu berücksichtigen, dass im Rahmen des Offenen Ganztags Schüler/innen in der Regel bis 16.00 Uhr gebunden sind. Diese strukturelle Veränderung des Tagesablaufes von Schüler/innen bringt mit sich, dass oftmals dann keine Motivation zur Ausübung des Vereinssports mehr besteht. Um hier entgegen zu wirken, sollten die Vereine Wege für Kooperationen mit Schulen oder Trägern des Offenen Ganztages suchen. Über Arbeitsgruppen bestünde die Möglichkeit auf das eigene Angebot aufmerksam zu machen und möglicherweise Kinder für ein aktives Vereinsleben zu gewinnen.

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile einer Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für Erstklässler vertritt die Verwaltung die Auffassung, keine zusätzlichen Anreize für eine Mitgliedschaft in einem Sportverein für Erstklässler zu schaffen. Die Möglichkeit Mitgliedsbeiträge über das Programm BUT erstattet oder finanziert zu bekommen ist völlig ausreichend.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 01.07.2019
Wortbeitrag:
Sachkundiger Bürger Koken beanstandet, dass die Drucksache nur zur Kenntnis und nicht zur Abstimmung eingereicht wurde. Außerdem stelle sich die Frage, ob aus der genannten Anzahl der Empfänger der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetzes für Vereinsbeiträge, nicht die Anzahl der Erstklässler zu ermitteln sei.

StV. Dr. Meyer-Wilmes erklärt, dass die Verwaltung außerdem nicht hinreichend auf den Antrag eingegangen sei.

Bürgermeisterin Northing erklärt, dass die Zahlen ermittelt und zum Haupt- und Finanzausschuss nachgereicht würden.

Anmerkung der Verwaltung:
Laut Stellungnahme des Fachbereiches Arbeit und Soziales wurden die Zahlungsdaten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaket nochmals ausgewertet. Um einen genaueren Bezug zu den Erstklässlern zu erhalten, wurden hierzu die Zahlungen aus dem Schuljahreszeitraum August 2018 bis Juli 2019 für die Leistungen nach § 28 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 SGB II - "Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit" ausgewertet.

Auszahlungsbetrag Gesamt 10.759,00 Euro
Ausgabe pro Monat (durchschnittlich) 895,60 Euro

Anzahl Personen 177
Ausgabe pro Person (durchschnittlich) 60,80 Euro
Ausgabe pro Monat pro Person (durchschnittlich) 5,07 Euro

Von den 177 Personen waren 22 Kinder, welche in der Zeit 01.10.2011 bis 30.09.2012 (Erstklässler) geboren sind.

Auf Grund einer Änderung des Starke-Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 werden bei Geltendmachung eines Bedarfes pauschal 15 Euro monatlich gewährt. Beispiel: Monatlicher Vereinsbeitrag 5 Euro = Auszahlung 5 Euro an Verein und 10 Euro an Elternteil des Kindes. Bisher wurden Mitgliedsbeiträge in Höhe des tatsächlichen Bedarfs, jedoch bis zu einer maximalen Höhe von 10 Euro monatlich gewährt und an den jeweiligen Verein ausgezahlt.
Ziel ist es, die Inanspruchnahme dieser Leistung attraktiver zu gestalten und die Eltern einfacher in die Lage zu versetzen, weitere Kosten (z. B. für Ausrüstungsgegenstände) darüber zu finanzieren.

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