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486/X. - Erarbeitungsverfahren für den Regionaplan Düsseldorf


hier: Stellungnahme der Stadt Kleve zum Entwurf "Regionalplan Düsseldorf"

Vorlagennummer486/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Düsseldorf gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf abzugeben.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 05.08.2016 wurde der zweite Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans Düsseldorf von der Bezirksregierung vorgelegt. Die Kommunen haben bis einschließlich 17.10.2016 Gelegenheit, eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Die Verwaltung schlägt vor, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf abzugeben. Die Verwaltung hat den Entwurf des Regionalplans überprüft und mit den Entwicklungszielen der Stadt Kleve abgeglichen. Maßgeblich bei der Beurteilung der Ziele und Grundsätze des Regionalplans waren die Ziele und Handlungsfelder des Stadtentwicklungskonzepts und des Einzelhandelskonzepts, welche der Rat der Stadt am 20.05.2009 bzw. am 12.02.2014 als handlungsleitende Grundlage für die künftige Stadtentwicklung sowie als städtebauliche Entwicklungskonzepte gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen hat. Ferner sind, soweit bereits absehbar, die möglichen Entwicklungen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Kleve in die Stellungnahme eingeschlossen.

Es kann festgehalten werden, dass die zur Diskussion gestellten Ziele und Grundsätze des Regionalplans Düsseldorf seitens der Verwaltung grundsätzlich unterstützt werden können. Im Folgenden sind die wesentlichen Kritikpunkte und Vorschläge der Verwaltung am Entwurf des Regionalplans Düsseldorf aufgeführt:

Verantwortungsvolle Flächeninanspruchnahme: Eine verantwortungsvolle Flächeninanspruchnahme entspricht auch den Zielen des Stadtentwicklungskonzepts. Allerdings darf die Planungshoheit der Städte und Gemeinden durch zu geringe Flächenreserven nicht behindert werden.
Bereiche für Gewerbe und Industrie: Die Zielformulierung, welche Betriebe in Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen zulässig sind, ist zu detailliert gefasst. Dadurch kommt es zu einer Einschränkung der kommunalen Planungshoheit.
Freiraumschutz und -entwicklung: Grundsätzlich bestehen gegen Freiraumschutz und -entwicklung keine Bedenken. Allerdings müssen beim Schutz von Freiraum andere Belange mit abgewogen werden. Bedenken werden zu der Darstellung unzerschnittener verkehrsarmer Räume (Beikarte 4A) geäußert. Die Ausweisung unzerschnittener verkehrsarmer Räume im südöstlichen Bereich von Kleve wird als Einschränkung für die zukünftige Stadtentwicklung gesehen, da nicht absehbar ist, welche Hemmnisse sich dadurch für die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich ergeben. Darüberhinaus wird angeregt, die im LEP NRW vorgegebene Größe der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume von >50 km² anzunehmen und diese nicht auf >20 km² bzw. 10 km² zu reduzieren.
Lagerstätten fossiler Energien und Salze: Es wird angeregt, die Nutzung bzw. Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen durch Hydraulic Fracturing (Fracking) generell auszuschließen. Dies sollte, wie auch im Landesentwicklungsplan NRW, als Ziel formuliert werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 15.09.2016
Wortbeitrag:
Technische Angestellte Baumgart erläutert die Drucksache.

Sachkundiger Bürger Dr. Josef Merges stellt den Antrag, die Stellungnahme der Stadt Kleve zu Punkt 5.5 Energieversorgung, Unterpunkt 5.5.1 Windenergieanlagen auf Seite 32 um folgenden Satz zu ergänzen: "Der Reichswald ist keine geeignete Fläche."

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, sowie in der Drucksache Nr. 486/ X. zu beschließen sowie die Stellungnahme zu Punkt 5.5 Energieversorgung, Unterpunkt 5.5.1 Windenergieanlagen auf Seite 32 um folgenden Satz zu ergänzen: "Der Reichswald ist keine geeignete Fläche."
Haupt- und Finanzausschuss, 21.09.2016
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing weist auf die textliche Erweiterung der Stellungnahme hin.

StV. Dr. Meyer-Wilmes bittet um Erläuterung des letzten Absatzes auf Seite 3 der Stellungnahme.

Es werden Fraktionsberatungen für erforderlich gehalten. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.

Antwort zur Niederschrift:
Der Regionalplan hat die Aufgabe die Grundsätze und Ziele der Landesplanung (Landesentwicklungsplan) in Regionalplänen zu konkretisieren. Der Umgang mit Zielen und Grundsätzen ist unterschiedlich. Grundsätze sind zu berücksichtigen, Ziele zu beachten.

Grundsätze sind allgemeine Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen. Grundsätze und sonstige Erfordernisse sind zu „berücksichtigen“ (§§ 3 und 4 Abs. 2 ROG), das heißt, die sind im Zuge der Abwägung abzuarbeiten, d.h. mit einer städtebaulichen Begründung kann von den Grundsätzen abgewichen werden.

Ziele sind verbindliche Vorgaben in Form räumlich oder sachlich bestimmten oder bestimmbaren textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes, die vom Träger der Landes- und Regionalplanung nach Beteiligung von Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange abschließend abgewogen wurden. Bei Zielen gibt es daher keinen Abwägungsspielraum, sie sind zu beachten.

Ziele im Regionalplan schränken daher die kommunale Planungshoheit ein, da eine Kommune keinen Entscheidungsspielraum mehr hat.

Das Ziel Z2 im Regionalplan sieht bezüglich der Thematik „Flächenrücknahme“ sehr enge Kriterien vor, welche die Stadt Kleve stark einschränken. Daher wird in der Stellungnahme angeregt, dass die Flächenrücknahme in einer engen Abstimmung mit den Kommunen geschieht. Des Weiteren ist es sehr wichtig, dass bei der Bedarfsermittlung die Entwicklung der Stadt mit berücksichtigt wird und ausreichend Flächenreserven für eine bedarfsgerechte Stadtentwicklung vorhanden sind.
Insbesondere für die Stadt Kleve ist das entscheidend, da die Bevölkerung weiterhin voraussichtlich leicht ansteigen und aufgrund sich der Wohnraumbedarf aufgrund veränderter Lebensformen verändern wird.

Aufgrund dessen regt die Stadt Kleve in ihrer Stellungnahme an das Ziel Z2 insbesondere aufgrund der Ausführungen zum Thema „Flächenrücknahme“ nicht als Ziel sondern als Grundsatz in den Regionalplan aufzunehmen und somit die dadurch formulierten Einschränkungen für die Kommune abzuschwächen.
Rat, 28.09.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig bei vier Enthaltungen, die in der Anlage zur Drucksache Nr. 486/X. beigefügte Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Düsseldorf gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf abzugeben. Die Stellungnahme wird zu Punkt 5.5 Energieversorgung, Unterpunkt 5.5.1 Windenergieanlagen auf S. 32 um folgenden Satz ergänzt: "Der Reichswald ist keine geeignete Fläche."
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer weist darauf hin, dass die Beantwortung der Anfrage von StV. Dr. Meyer-Wilmes in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Niederschrift erfolgt sei.

StV. Dr. Meyer-Wilmes teilt mit, dass ihre Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten werde.

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