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501/X. - Übernahme einer Bürgschaft für die Bäderbetriebe Kleve GmbH

Vorlagennummer501/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat beschließt, der Bäderbetriebe Kleve GmbH eine Bürgschaft über 19 Mio. €, aufgeteilt auf 2 Darlehensaufnahmen von 16 Mio. € und bis zu 3 Mio. €, für den Neubau eines Hallenbades und für einige Sanierungsmaßnahmen im bestehenden Freizeitbad zu gewähren. Soweit im Rahmen der europarechtlichen Vorschriften einer 100 %-igen Bürgschaft Gründe entgegenstehen, wird die Bürgschaft auf 80 % der Kreditsumme reduziert.

Sachverhalt:


Nach Ziffer II des Betrauungsaktes der Stadt Kleve vom 15.03.2012 ist Unternehmensgegenstand der Bäderbetriebe Kleve GmbH der Betrieb der im Eigentum der Bäderbetriebe stehenden Bäder, die auch dem Schul- und Vereinssport gewidmet sind. Anteilseigner der Bäderbetriebe Kleve GmbH sind zu 99 % die Klever Versorgungsbetriebe GmbH, die im Alleineigentum der Stadt Kleve steht, und zu einem 1 % die Stadt Kleve unmittelbar. Die Bäderbetriebe Kleve GmbH wurden seitens der Stadt Kleve durch den o.a. Betrauungsakt mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) entsprechend des sogenannten „Freistellungsbeschlusses“ der Europäischen Kommission vom 20.12.2011 für die Bereitstellung und den Betrieb der Bäder im Stadtgebiet zu sozialverträglichen Tarifen einschließlich des Schul- und Vereinsschwimmens betraut. Wenn die Stadt Kleve der Bäderbetriebe Kleve GmbH zur Erfüllung genau dieser gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung eine Bürgschaft einräumt, so ist diese Bürgschaft beihilferechtlich und unbeschränkt und damit zu 100 % möglich.

Die Bäderbetriebe Kleve GmbH baut am Standort des jetzigen Freizeitbades Sternbusch ein neues Hallenbad. Im Zuge dieser Neubaumaßnahme werden einige Sanierungsmaßnahmen im bestehenden Freizeitbad durchgeführt. Die Investitionskosten belaufen sich auf 19 Mio. €. Zur Finanzierung der Maßnahmen soll ein durch die Stadt Kleve verbürgertes Darlehen von bis zu 19 Mio. € zugunsten der Bäderbetriebe Kleve GmbH aufgenommen werden. Im ersten Schritt wird durch die Bäderbetriebe Kleve GmbH ein Darlehensbetrag von 16 Mio. Euro aufgenommen. Eine weitere Darlehensaufnahme von bis zu 3 Mio. Euro erfolgt, sofern während des Bauvorhabens ein entsprechender Finanzierungsbedarf entsteht.
Darüber hinaus setzt die Bürgschaftsmitteilung der Europäischen Kommission nach Ziffer 2.1 UAbs. 3 und insbesondere Ziffer 3.2 lit. d) ein marktübliches Entgelt für die Bürgschaft und damit eine in jedem Fall individuell zu bestimmende Bürgschaftsprämie (Avalprovision) voraus.
Die Bäderbetriebe Kleve GmbH zahlt der Stadt Kleve als Bürge ein marktübliches Entgelt (Avalprovision) für die Besicherung der Kreditverhältnisse. Die Ermittlung der marktüblichen Avalprovision erfolgt auf Basis eines Gutachtens.

Die Entscheidung zur Übernahme einer Bürgschaft ist der Aufsichtsbehörde gem. § 87 GO NW schriftlich anzuzeigen.

Auswirkungen:


Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen sind durch Mehreinnahmen aus der Bürgschaftsgebühr zu erwarten.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 21.09.2016
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas erläutert die Drucksache.

StV. Tekath vergewissert sich, dass das Gutachten von den Stadtwerken gezahlt werde.

Die Verwaltung bestätigt dies.

Da es sich um eine Tischvorlage handele, meldet StV. Tekath für ihre Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 28.09.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, der Bäderbetriebe Kleve GmbH eine Bürgschaft über 19 Mio. €, aufgeteilt auf 2 Darlehensaufnahmen von 16 Mio. € und bis zu 3 Mio. €, für den Neubau eines Hallenbades und für einige Sanierungsmaßnahmen im bestehenden Freizeitbad zu gewähren. Soweit im Rahmen der europarechtlichen Vorschriften einer 100 %-igen Bürgschaft Gründe entgegenstehen, wird die Bürgschaft auf 80 % der Kreditsumme reduziert.

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