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791/X. - Übernahme von Gesellschafteranteilen der Technologiezentrum Kleve GmbH durch die Hochschule Rhein-Waal

Vorlagennummer791/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, den in der Gesellschafterversammlung am 28.09.2017 gefassten Beschluss zu bestätigen.

Sachverhalt:


Die Stadt Emmerich am Rhein hat Ihre Beteiligung an der Technologie-Zentrum Kleve GmbH fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt. Gemäß § 16 Nr. 2 Abs. 2 der Satzung haben die verbleibenden Gesellschafter den Geschäftsanteil der Stadt Emmerich zu übernehmen, sofern sie nicht einer Übertragung auf einen Dritten zustimmen oder sich anderweitig einigen. Die Gesellschaftsanteile in Höhe von 3.700 Euro wurden durch die Geschäftsführung den übrigen Gesellschaftern zur Übernahme angeboten. Von diesem Angebot hat keiner der Gesellschafter Gebrauch gemacht. Um die seitens des Beirats und der Gesellschafter seit längerem gewünschte engere Zusammenarbeit der Hochschule Rhein-Waal und des TZK zu befördern, wurden die offenen Anteile der Hochschule Rhein-Waal zum Erwerb angeboten. Diese hat das Angebot vorbehaltlich einer Zustimmung des Hochschulrates im September angenommen. Zusätzlich wurden weitere Wünsche hinsichtlich der künftigen Ausrichtung des TZK formuliert:
• Umbenennung des Zentrum in „Innovationszentrum Rhein-Waal/Kleve“
• Verlagerung des Standortes, möglichst mit unmittelbarer Hochschulanbindung
• Entwicklung zu einem lebendigen Treffpunkt zur Weckung des Wirtschafts- und Innovationspotenzials von WissenschaftlerInnen und Studierenden einschließlich eines OpenLabs für Austausch und weitere Projekte
• Deutschsprachige Weiterbildungsangebote der Hochschule, z.B. für die regionale Wirtschaft, könnten im Innovationszentrum angesiedelt werden
• Prüfung der Besetzung eines 3. Geschäftsführers aus der Hochschule

Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2017 hat folgenden Beschluss vorbehaltlich der ggf. notwendigen Gremienzustimmung der einzelnen Gesellschafter und der Hochschule gefasst:

Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Anteil des bisherigen Gesellschafters Emmerich am Rhein auf die Hochschule Rhein-Waal mit Wirkung zum 01.01.2018 zu übertragen. Die Hochschule wird von der Nachschusspflicht befreit. Die Nachschusspflicht von 2.550 Euro übernimmt die Stadt Kleve innerhalb des von ihr zugesagten jährlichen Ausgleichsrahmens von max. 104.814,84 Euro. Die seitens der Hochschule formulierten Wünsche zur Neuausrichtung des TZK werden zur Kenntnis genommen. Die Geschäftsführung wird in Abstimmung mit dem Beiratsvorsitzenden beauftragt, die Umsetzung vorzubereiten.

Erforderlich für diese Vorbereitung sind Gespräche zwischen der Hochschule Rhein-Waal, der Stadt Kleve und weiteren Gesellschaftern. Dabei sind Fragen der inhaltlichen Ausrichtung, des Standortes als auch der finanziellen Rahmenbedingungen zu klären.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 20.12.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den in der Gesellschafterversammlung am 28.09.2017 gefassten Beschluss zu bestätigen.

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