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606/X. - Umbau der Querungsstelle Flasbloem/ Steinstraße für Radfahrer


hier: Fällung eines doppelstämmigen Baumes im Bereich des Fahrradweges Steenowe

Vorlagennummer606/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Baumfällung wie dargestellt zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Die Stadt Kleve beabsichtigt den Umbau der Querungsstelle der Straßen Flasbloem/Steinstraße. Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung des innerstädtischen Radverkehrs, indem den Radfahrern an dieser Stelle die Vorfahrt gewährt wird. Hierdurch wird dem Radverkehr zum einen eine höhere Priorität im Verkehr eingeräumt und zum anderen die Querung der Steinstraße erleichtert.

Die auszubauende Querungsstelle Flasbloem / Steinstraße befindet sich nordöstlich des Klever Stadtzentrums im Stadtteil Kellen. Die Steinstraße verläuft in nord-südlicher Richtung und verbindet die Briener Straße mit der Bundesstraße 220 (Emmericher Straße). Der Flasbloem ist eine Anliegerstraße zwischen dem Sonnenweg und der Steinstraße. Auf der gegenüberliegenden Seite der Einmündung der Straße Flasbloem in die Steinstraße mündet ein Fahrradweg (Steenowe) in die Steinstraße, sodass eine Kreuzungssituation an dieser Stelle gegeben ist.

Im Kreuzungsbereich wird ein Plateau zur optischen Abgrenzung in Rotfärbung hergestellt und mit einer Vorfahrt für Radfahrer signalisiert. An das Plateau schließt nördlich im Bereich des Steenowe der aufgeweitete Einfahrtsbereich an. Der Fahrradweg wird zur Richtungstrennung der Radfahrer auf 5 m verbreitert, wodurch sich die Fahrlinie des Radfahrers ändert. Auf einer Breite von 2 m im nördlichen Bereich wird der Weg komplett neu ausgebaut, auf der restlichen Breite erfolgt lediglich eine Erneuerung der Deckschicht. Die Länge des Ausbaus beträgt im Bereich des Fahrradwegs ca. 6 m.

Folgende bautechnischen Einzelheiten gelten für die Ausbaubereiche:

Fahrbahn Fahrradweg Bituminöser Aufbau

2,5cm Deckschicht Asphaltbeton AC 5 DL nach ZTV Asphalt StB'07

8cm Bituminöse Tragschicht AC 22 TL nach ZTV Asphalt StB'07

29cm Frostschutzschicht aus Basalt-Schotter 0/45 mm nach ZTV- SoB-StB'04

40cm Gesamtaufbau (Bauklasse BK 10 nach RSTO '12)

Im Übergang Radwegausbau zum bestehenden Fahrradweg steht ein doppelstämmiger Baum (Weide), dessen Abstand zum Radwegausbaubereich ca. 50 cm, bzw. mit dem zweiten Stamm ca. 1.55 m beträgt.

Im Zuge der Ausführungsplanung wurde die Situation im Hinblick auf mögliche Straßenschäden im Radwegbestand bzw. -ausbau und auf die geplante Ausleuchtung des Knotenpunktes durch diesen Baum eingehender geprüft.

Am 16.01.17 hat in dieser Angelegenheit ein Ortstermin mit Vertretern der Fachbereiche Planen und Bauen und Tiefbau der Stadt Kleve sowie den Umweltbetrieben stattgefunden.

Der bestehende Fahrradweg ist, wie auf den Bildern in der Anlage ersichtlich, in erheblichem Maße beschädigt. Die Schäden werden durch die naheliegenden Baumwurzeln verursacht.

Durch die geplante Aufweitung im Einmündungsbereich wird in den Wurzelbereich des doppelstämmigen Straßenbaums eingegriffen. Die Wurzelbeschädigungen können in der Folge zu einem möglichen Pilzbefall führen. Der Baumschutz nach RAS LP 4 und DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) - die Bäume sind fachgerecht vor jeglicher Beeinträchtigung zu schützen - ist bei der vorliegenden Planung nicht zu realisieren.

Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der Radfahrer soll die Annäherungssicht bei Einrichtung einer Vorfahrt auch in der Dämmerung und nachts sichergestellt werden. Hierzu soll die Beleuchtung des Knotenpunktes mittels LED-Leuchten verstärkt werden. Die jetzige Situation des Baumbestandes beeinträchtigt die ausreichende Beleuchtung des Knotenpunktes (siehe Anlage Bilder Beleuchtung).

Nach Einschätzung der Baumsituation (Radweg- bzw. Wurzelschäden, Beleuchtung) wird seitens der Verwaltung empfohlen, den doppelstämmigen Baum im Zuge des Umbaus der Querungsstelle zu fällen.

Zur Kompensation sollen Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Diese können im unmittelbaren Umfeld in der Grünfläche entlang des Fahrradweges (2 Ersatzpflanzungen, Gemeine Eschen analog des einreihigen Baumbestandes) erfolgen.

Die Realisierung der Querungsstelle liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse, da sie eine besondere Bedeutung für die Abwicklung des Schülerverkehrs hat. Sie ist aus Gründen der Sicherheit im Verkehrsablauf / Straßenraum dringend notwendig.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Radverkehr, 20.02.2017
Umwelt- und Verkehrsausschuss, 15.03.2017
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigte van Koeverden erläutert die Drucksache anhand einer PowerPoint-Präsentation.

Ausschussvorsitzender und StV. Bay teilt mit, dass der Umwelt- und Verkehrsausschuss die Fällung des doppelstämmigen Baumes zur Kenntnis nehme.

Die PowerPoint-Präsentation liegt der Niederschrift anbei.

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