Login

Passwort vergessen?

Inhalt

695/X. - Umsetzung des Radverkehrskonzeptes - Vorlage Sachstandsbericht

Vorlagennummer695/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve nimmt die dargestellten Ausführungen zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Über die Umsetzung des im Jahr 2011 beschlossenen Radverkehrskonzeptes unterrichtet die Verwaltung die politischen Gremien der Stadt Kleve jährlich im Umwelt- und Verkehrsausschuss im Vorfeld der Haushaltsberatungen.

In der anliegenden Ausführung legt die Verwaltung dem Rat der Stadt Kleve den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes für das laufende Jahr 2017 vor.

Im Mittelpunkt des Handlungsspektrums stehen Maßnahmen zur Straßen- und Wegeinfrastruktur (Infrastrukturmaßnahmen Knoten und Strecken).

Handlungsschwerpunkt Radschnellwege

Radschnellwege sind vom Kfz-Verkehr geführte Sonderwege, die dem schnellen und konfliktarmen Vorankommen dienen.
· grenzüberschreitende e-Rad Bahn Kleve (D)-Nijmegen (NL) - Teilabschnitt Kleve-Kranenburg (selbständig geführter Zweirichtungsradweg in einer Breite von mind. 3 m,Bevorrechtigung an Knoten, nahmobilitätsfreundliche Querungen, Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr, Beleuchtung, Service)


Handlungsschwerpunkt Schutzstreifen

Anlage von Schutzstreifen auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen (Straßenbaulastträger Kommune und Landesbetrieb Straßen NRW) als wichtige Radverkehrsverbindung, Lückenschluss im Radverkehrsnetz und zur Sicherung der Querung für Radfahrer an Knotenpunkten.
· Ringstraße L 484 (beidseitige Schutzstreifen)

Handlungsschwerpunkt Knoten

Sicherung der Querung für Radfahrer an innerstädtischen Knotenpunkten im Kreuzungsbereich von Hauptverkehrsstraßen (Straßenbaulastträger Kommune und Landesbetrieb Straßen NRW).
· Knoten Hoffmannallee L 484, Lindenallee, Hagsche Straße (Vorentwurf: Radfahrstreifen, Signalisierung des Radverkehrs mit Kfz, indirektes Linksabbiegen)

Handlungsschwerpunkt Querungen

Zur Verbesserung der Querungsbedingungen für den Fuß-und Radverkehr werden „Gehwegsnasen“ (QS Flutstraß/e-Rad Bahn), Querungen mit Vorfahrtsberechtigung für den Radverkehr (QS Steinstr./Flasbloem) bzw. Mittelinseln (QS Wiesenstr./e-Rad Bahn) geplant bzw. ausgebaut.

Weitere Komponenten auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur sind das Fahrradparken (Rathaus und Grundschule an den Linden) und die Fahrradwegweisung (Knotenpunktsystem Kreis Kleve), die separat mit Maßnahmen belegt werden.


Die in Tabellenform fixierten Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes und die darüber hinaus ergänzten Maßnahmen (vgl. Anlage) sind an dem Ziel orientiert, dem Radverkehr in Kleve eine flächendeckende, sichere und komfortable Befahrbarkeit des Straßen- und Wegenetzes zu ermöglichen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 07.09.2017
Wortbeitrag:
Technische Beschäftigte van Koeverden trägt den Sachstand sowie die umgesetzten Maßnahmen im Jahr 2017 hinsichtlich des Radverkehrskonzeptes vor.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus ergänzt, dass auf Wunsch des Landesbetriebes Straßen.NRW nun eine Sanierung der Ringstraße geplant werde, da der Landesbetrieb Straßen.NRW ohnehin in ca. fünf Jahren eine Ausbesserung der Ringstraße angedacht habe.

StV. Schnütgen frag an, ob im Rahmen der Planung der e-Rad Bahn ein Artenschutz-Gutachten vorliegen würde.

Tariflich Beschäftigte van Koeverden teilt mit, dass ein Entwurf des Artenschutz-Gutachtens vorliegen würde. Dieses Gutachten müsste jedoch noch final abgestimmt werden.

Sachkundige Bürgerin Bouten erkundigt sich, ob nach Fertigstellung der e-Rad Bahn weiterhin die Reaktivierung der Bahnlinie Kleve - Nijmegen möglich sei.

Bürgermeisterin Northing führt aus, dass dies generell noch möglich sei.

StV. Schnütgen bittet um die Darstellung der Erneuerung des Knotenpunktes Hoffmannalllee/ Lindenallee/ Hagsche Straße im Internet. Ebenfalls regt sie ein Gespräch seitens der Verwaltung mit dem Landesbetrieb Straße.NRW hinsichtlich einer größeren Beachtung des Radverkehrs bei deren baulichen Maßnahmen an.

Technischer Beigeordneter Rauer sagt eine Veröffentlichung der Darstellung der Erneuerung des Knotenpunktes Hoffmannalllee/ Lindenallee/ Hagsche Straße sowie die Bereitstellung an die Fraktionen zu. Auch würden die Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW gesucht werden.

Sachkundige Bürgerin Bouten schlägt Maßnahmen auf der Römerstraße vor, damit der dortige Fahrradschutzstreifen nicht von dem Kraftfahrzeugverkehr befahren werden würde.

Städtischer Oberverwaltungsrat van Hoof entgegnet, dass solche Maßnahmen nicht nur den Kraftfahrzeugverkehr, sondern auch den Radverkehr betreffen würden. Eine solche Maßnahme, wodurch der Kraftfahrzeugverkehr (fließender und ruhender Verkehr) eingeengt werde, sei hier nicht zielführend. Hinsichtlich der Nutzung des Fahrradschutzstreifens müsse mehr Öffentlichkeitsarbeit angestrebt werden. Das unangemessene Befahren des Fahrradschutzstreifens könne lediglich durch die Kreispolizeibehörde Kleve kontrolliert werden.

StV. Görtz regt eine farbliche Kennzeichnung des Fahrradschutzstreifens an.

Städtischer Oberverwaltungsrat van Hoof sagt Prüfung zu.

Sachkundiger Bürger Dußling führt aus, dass oftmals ein Rückstau auf der Römerstraße, in Fahrtrichtung Ringstraße, entstehen würde. Er schlägt eine Optimierung der Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Ringstraße/ Stechbahn/ Römerstraße vor.

Städtischer Oberverwaltungsrat van Hoof erläutert, dass eine Änderung der Ampelschaltung an der v.g. Lichtsignalanlage zu Lasten des Fahrzeugverkehrs auf der Gruftstraße bzw. Ringstraße führen würde. Hierdurch würde erwirkt werden, dass mehr Fahrzeugverkehr auf nicht qualifizierten Straßen stattfinden würde. Außerdem seien weitere Staubildungen auf dem Klever Ring, der Gruftstraße und der Ringstraße zu erwarten.

Die Präsentation wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Haupt- und Finanzausschuss, 27.09.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die dargestellten Ausführungen zur Kenntnis.
Rat, 11.10.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve nimmt die in der Drucksache Nr. 695/X. dargestellten Ausführungen zur Kenntnis.

nach oben