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Inhalt

1123/X. - Umsetzung des Radverkehrskonzeptes - Vorlage Sachstandsbericht

Vorlagennummer1123/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve nimmt die dargestellten Ausführungen zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Über die Umsetzung des im Jahr 2011 beschlossenen Radverkehrskonzeptes unterrichtet die Verwaltung die politischen Gremien der Stadt Kleve jährlich im Umwelt- und Verkehrsausschuss im Vorfeld der Haushaltsberatungen.
In der anliegenden Ausführung legt die Verwaltung dem Rat der Stadt Kleve den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes für das laufende Jahr 2018 vor.
Im Mittelpunkt des Handlungsspektrums stehen Maßnahmen zur Straßen- und Wegeinfrastruktur (Infrastrukturmaßnahmen Knoten und Strecken) und zur Öffentlichkeitsarbeit für die Radverkehrsförderung.
Handlungsschwerpunkt Strecken
Selbständig geführte Radwege - Fertigstellung Europa-RadBahn: Die Fertigstellung der Hauptstrecke der Europa-RadBahn mit einer Länge von 10,46 km als zweiter Streckenabschnitts Kleve – Kranenburg erfolgte im Sommer 2019.
Öffnung Einbahnstraßen: Die Öffnung von Einbahnstraßen wird gemäß StVO 2013 auf innerstädtischen Straßenabschnitten (z.B. Gabriele-Münter-Str., Rütgerstr.) aufgehoben; Radfahrer dürfen hier auf der Fahrbahn fahren.
Erweiterung der Freigabe Fussgängerzone - ganztägig Sonntags: Durch die Freigabe der Fußgängerzone wird die Befahrbarkeit der Innenstadt verbessert.

Deichradweg Brienen - Griethausen: Prüfung von Planungsoptionen für die Führung des Radverkehrs


Handlungsschwerpunkt Knoten, Querungen
Bevorrechtigung an Knoten /Lichtsignalanlagen - nahmobilitätsfreundliche Querungen
An den Knotenpunkten der Europa-RadBahn werden die Radfahrer im Sinne einer Vorrangregelung für den Radverkehr an den Lichtsignalanlagen frühzeitig erfasst, um eine Querung bei Grün ohne Halt zu bewirken.
Zur Verbesserung der Querungsbedingungen für den Fuß- und Radverkehr werden Querungen mit Vorfahrtsberechtigung für den Radverkehr entlang der Europa-RadBahn, zur Schulwegsicherung im Bereich der Querung Steinstr./Flasbloem und Zebrastreifen mit Vorrang für den Fußgänger im Bereich von innerstädtischen Kreisverkehren geplant und ausgebaut.
Handlungsschwerpunkt Verkehrsinfrastruktur, Fahrradparken
Weitere Komponenten auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur sind das Fahrradparken (Rathaus,Stadthalle, Opschlag, Grundschule an den Linden) und der Neubau von Bike & Ride Anlagen (öffentlich mietbare Fahrradabstellboxen bzw. Bike & Ride Anlagen im „DeinRadschloss“-System am Bahnhof).


Handlungsschwerpunkt Fahrradwegweisung
Die Fahrradwegweisung (Knotenpunktsystem) ist ein zentraler Baustein der Radverkehrsförderung. Die Wegweisung verhilft zur schnellen Orientierung auf den Radrouten - sowohl für den Alltagsradverkehr, als auch für die touristische Radverkehrsnutzung.

Handlungsschwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes. Die Herstellung der investiven Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept – wie die grenzüberschreitende Europa-RadBahn – wird aktiv beworben. Die Öffentlichkeitsarbeit im Radverkehrsbereich – beispielsweise durch die jährlich statt findende Kampagne STADTRADELN – trägt dazu bei, den Radverkehr stärker in das Bewusstsein der Gesellschaft zu bringen und ist Bestandteil einer umfassenden Radverkehrsförderung. Für die Öffentlichkeitsarbeit wird auf Fördermittel zur Nahmobilität für AGFS Mitglieder zurück gegriffen. Für 2020 - 2022 wurden Anträge auf Zuwendung von Mitteln aus den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) des Landes – u.a. für Kampagnenarbeit Radverkehrsförderung und Verleih von Lastenrädern an BürgerInnen (ab 2020) gestellt.
Förderung des Radverkehrs
Neben der Finanzierung durch Haushaltsmittel zur Förderung des Radverkehrs, wird auf Mittel aus den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) des Landes für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs und für die Öffentlichkeitsarbeit zur Nahmobilität der AGFS Mitglieder zurückgegriffen. Darüber hinaus wurden Anträge auf Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW für ÖPNV-Investitionen (Bike & Ride Anlagen) gestellt. Die Baumaßnahme der Europa-RadBahn wird zu 85 % (Bund 70 % Förderquote, Land 15 % Förderquote) im Rahmen des Bundeswettbewerbs Klimaschutz im Radverkehr gefördert.
Klimaschutz und Verkehrsentwicklung
Erstellung eines Mobilitätsplans & einer Strategie 2030 (inkl. Modal Split) als Grundlage zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, der Optimierung der Nahmobilität sowie für einen klimafreundlicheren Modal-Split. Für 2020 wurde ein Antrag auf Zuwendung von Mitteln aus den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) des Landes für die Erhebung eines Modal-Splits gestellt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 05.09.2019
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigte van Koeverden hält den Sachstandsbericht zum Radverkehrskonzept anhand einer PowerPoint-Präsentation.

StV. Schnütgen teilt mit, dass die Bemühungen der Verwaltung zu positiven Bewegungen führen würden. Weiterhin führt sie aus, dass das Knotenpunktsystem in Regie der Stadt übernommen werde und fragt an, ob eine Ausweitung des Systems geplant sei.

Tariflich Beschäftigte van Koeverden antwortet, dass der Kreis Kleve die Einrichtung des Knotenpunktsystems durchführe. Die Stadt Kleve sei anschließend für die Wartung und Pflege des Systems verantwortlich. Netzergänzungen seien dann aber jederzeit möglich.

StV. Schnütgen führt aus, dass das Knotenpunktsystem Radfahrer weiterhin durch die Fußgängerzone führe und Touristen bereits mehrfach "abkassiert" worden seien. Sie bittet um Mitteilung, ob die Polizei nicht weniger Verwarnungen in der Fußgängerzone aussprechen könne.

Städtischer Oberverwaltungsrat van Hoof antwortet, dass die Verwaltung nicht von der Polizei verlangen könne, dass in der Fußgängerzone die bestehende Verkehrsregelung nicht oder nur weniger kontrolliert werde.

StV. Bucksteeg ergänzt, dass die Polizei nach dem Opportunitätsprinzip handele. Dies bedeute ein Einschreiten nach pflichtgemäßem Ermessen.

StV. Gietemann teilt mit, dass für die Radwegeführung Tweestrom/ Kerkenkamp Haushaltsmittel für Planungsleistungen in Höhe von 15.000,00 € bereitgestellt worden seien und bittet um Mitteilung, wann mit der Durchführung der Planungen zu rechnen sei.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus erläutert, dass nach der abgeschlossenen Organisationsuntersuchung für den Fachbereich 66 nunmehr auch die personellen Ressourcen geschaffen worden seien. Die Ausführungsplanung als auch die konzeptionelle Planung würde noch dieses Jahr beginnen. Für das Jahr 2020 seien bereits Haushaltsmittel für den Ausbau veranschlagt worden.

StV. Goertz möchte wissen, ob auf der Hoffmannallee im Bereich ab der Lindenallee bis zum EOC Hinweise angebracht werden können, welche dem Kraftfahrzeugführer signalisieren, dass auf dem Radweg fahrende Radfahrer beim Rechtsausstieg beachtet werden müssen?

Städtischer Oberverwaltungsrat van Hoof antwortet, dass Kraftfahrzeugführer bei vorhandenen Radwegen grundsätzlich achtsam die Fahrzeugtüren zum Radweg zu öffnen hätten. Es müsse jederzeit darauf geachtet werden, dass Radfahrende nicht gefährdet würden. Hinweisschilder für diese Situation sehe die Straßenverkehrsordnung nicht vor. Zusätzlich ergänzt er, dass in dem geschilderten Bereich für die Radfahrer keine Benutzungspflicht des Radweges bestehe und diese auf der Fahrbahn fahren können.

StV. Verhoeven fragt an, ob im Bereich der Europa-Radbahn ein Mittelstrich aufgebracht werden könne. Gerade in der dunklen Jahreszeit sei eine solche Einrichtung sinnvoll.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus führt aus, dass eine solche Maßnahme kurzfristig mit allen Beteiligten diskutiert worden sei. Es handle sich bei der Europa-Radbahn aber nicht um einen Radschnellweg, weshalb die Auftragung von Mittelstrichen nicht erforderlich sei. In der dunklen Jahreszeit bei Dunkelheit müssten Radfahrer auch mit Beleuchtung fahren. Die Kosten für die Auftragung von Mittelstrichen würden weiterhin im sechsstelligen Bereich liegen.

Sachkundiger Bürger Cluse regt an, die Wegeverbindungen im Reichswald besser auszubauen. Hierdurch könnten u. a. touristische Routen entwickelt werden.

StV. Gietemann teilt mit, dass die Fortsetzung der Europa-Radbahn Richtung Emmerich am Rhein im Rahmen des Straßenbaus der B 220N sinnvoll sei. Eventuell könnten dafür Euregio Mittel beantragt werden.

Tariflich Beschäftigte van Koeverden antwortet, dass die Euregio hierzu eine Studie in Auftrag gegeben habe. Eine Wegeführung könne über die B 220 möglich sein. Die Zuständigkeit läge aber bei StraßenNRW.

StV. Gietemann bittet, die Anregung bereits im Planfeststellungsverfahren zu machen.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus bestätigt, dass die Thematik bereits beim Jahresgespräch mit StraßenNRW erörtert und StraßenNRW auch angeschrieben worden sei. Derzeit müsse die weitere Abstimmung abgewartet werden. Das Thema werde aber erneut aufgenommen. Die Abstimmung dauere noch an.

Ausschussvorsitzender und StV. Bay führt aus, dass die Verwaltung bereits viele Anstrengungen zur Verbesserung des Radverkehrs in Kleve unternommen habe. Dennoch müsse der Radverkehr weiterhin optimiert werden. Beispielsweise müssten sichere Fahrradstraßen entwickelt werden, auf denen die Kraftfahrzeuge nicht prioritär, sondern tatsächlich untergeordnet nur als "Gast" führen. Bisher seien auch und gerade minderjährige Radfahrer*innen auf den vorhandenen Radwegen nicht sicher, sondern eher unfallgefährdet.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus antwortet, dass dies ein Ansatz im Mobilitätskonzept werde. Der Anteil des Radverkehrs solle weiter gesteigert werden. Hier müsse aber großflächig gedacht werden. Die in Kleve eingerichteten Fahrradstraßen seien teilweise nicht optimal angelegt worden. Er bittet um Geduld für die Erstellung eines ganzheitlichen Mobilitätskonzeptes.

StV. Goertz teilt mit, dass Radfahrer aktuell kaum sicher von Materborn nach Kellen fahren könnten.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die in der Drucksache Nr. 1123/X. dargestellten Ausführungen zur Kenntnis.
Rat, 09.10.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve nimmt die in der Drucksache Nr. 1123/X. dargestellten Ausführungen zur Kenntnis.

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