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1282/X. - Umsetzung neues Verpackungsgesetz, Systemwechsel bei Abfuhr Leichtverpackungen (LVP) im Stadtgebiet Kleve

Vorlagennummer1282/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Verwaltungsrat der USK AöR beschließt – vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Stadt Kleve am 11.03.2020 – dass für das Stadtgebiet Kleve die Entsorgung der Leichtverpackungen ab dem 01.01.2021 grundsätzlich über eine Gelbe Tonne und Unterflurbehälter erfolgen soll. Die USK AöR werden beauftragt, die Systembeschreibung entsprechend zu ändern.

Der Vorstand der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR wird beauftragt, den Beschluss zum System (Abfuhr von LVP über eine Gelbe Tonne und Unterflur) bei den Dualen Systemen durchzusetzen.


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, dass für das Stadtgebiet Kleve die Entsorgung der Leichtverpackungen ab dem 01.01.2021 über eine „Gelbe Tonne“ und Unterflurbehälter erfolgen soll.

Sachverhalt:


Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Es hat zum Ziel, Verpackungsabfälle zu vermeiden, das Recycling zu stärken und die Recyclingquoten zu erhöhen.

Wesentliche Ziele sind:

Recycling-Quoten erhöht: Zukünftig müssen mehr Verpackungsabfälle recycelt werden. Die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen wurde von bisher 36 Prozent zunächst auf 58,5 Prozent und bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent erhöht. Auch bei anderen Verpackungsmaterialien werden die Recycling-Quoten deutlich erhöht, bei Metallen, Glas und Papier auf 90 Prozent.

Ökologische Verpackungen: Die von Handel und Industrie finanzierten dualen Systeme müssen bei den Lizenzentgelten ökologische Aspekte stärker berücksichtigen. Hersteller sollen auf diese Weise Anreize erhalten, bei der Gestaltung von Verpackungen das Recycling zu berücksichtigen. Wer Verpackungen einsetzt, die sich besser recyceln lassen oder die aus recyceltem Kunststoff bestehen, zahlt künftig weniger als der, der das nicht tut.

Förderung von Mehrwegverpackungen: Ab Jahresbeginn 2019 müssen alle Lebensmittelhändler klar kennzeichnen, ob es sich bei Getränkeverpackungen um Einweg- oder Mehrwegflaschen handelt. So können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bewusster für Mehrweg oder Einweg entscheiden. Vorgeschrieben sind deutlich lesbare Schilder am Regal oder an anderer gut sichtbarer Stelle. Verstöße gegen die Hinweispflicht können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Ausweitung der Einweg-Pfandpflicht: Die Pfandpflicht wird auf weitere Einweggetränkeverpackungen ausgeweitet: Zum einen auf kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare, zum Beispiel Apfelschorlen, zum anderen auf Getränke mit einem hohen Anteil von Molke.

Bessere Kontrolle: Durch die Einrichtung einer Zentralen Stelle Verpackungsregister wird die Einhaltung der Vorgaben des VerpackG besser kontrollierbar und das sogenannte Trittbrettfahren eingedämmt. Dies sorgt für einen faireren Wettbewerb und dient ebenfalls der Vermeidung überflüssiger Verpackungsabfälle. Denn nur wer für die Entsorgung bezahlt, hat einen finanziellen Anreiz, auf Überflüssiges zu verzichten.

Das neue VerpackG löst die Regelungen der Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Das Gesetz beinhaltet nicht nur grundlegende Neuerungen für das Inverkehrbringen von Verpackungen für die Systeme und die Zentrale Stelle Verpackungsregister, sondern auch für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) müssen daher derzeit mit den Dualen Systemen Verhandlungen über neue Abstimmungsvereinbarungen führen, die den Vorgaben des VerpackG entsprechen.

Zu diesem Zweck hat die Kreis-Kleve-Abfallwirtschaft GmbH (KKA) eine Verhandlungsgruppe aus Mitgliedern der Kommunen im Kreis Kleve gegründet.

Das erste Gespräch zwischen der Verhandlungsgruppe KKA und dem gemeinsamen Vertreter der Dualen Systeme erfolgte am 04.06.2019. Zu diesem Anlass legte der gemeinsame Vertreter für alle kreisangehörigen Kommunen den Entwurf einer Abstimmungsvereinbarung vor.

Im Rahmen der LVP-Erfassung sind Einigungen unter anderem über die Abfuhrarten notwendig. Aktuell erfolgt die Sammlung restentleerter Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen bei privaten Haushaltungen im Stadtgebiet Kleve in gelben Säcken im vierwöchentlichen Abholrhythmus (28 Tage).
Bisher haben die Kommunen Kleve und Kranenburg als einzige Kreiskommunen ausschließlich die Abfuhr mit Säcken gestattet. Da die Systeme angedeutet haben, dass die bisherigen Vereinbarungen übernommen werden sollen, stellt dies nun bei einer gewünschten Erweiterung oder gesamten Umstellung auf die gelbe Tonne Probleme dar. Hinzu kommt der Unterflurcontainer, der ebenfalls für die Kommune Kleve Bestandteil der Abstimmungsvereinbarung werden soll.

Die Aufnahme dieser Abfuhrarten in die endgültige Abstimmungsvereinbarung ist allerdings grundsätzlich nur umsetzbar, wenn diese auch schon bei der Vergabe der LVP-Erfassung ab dem 01.01.2021 so berücksichtigt werden.
Die LVP-Erfassung wird alle drei Jahre von dem Ausschreibungsführer der Dualen Systeme neu ausgeschrieben und vergeben. Der Ausschreibungsführer für den Kreis Kleve ist die Duales System Deutschland GmbH (DSD). Die Laufzeit endet am 31.12.2020. Im April 2020 muss demnach eine neue Ausschreibung für die Erfassung von Leichtverpackungen erfolgen.

Mit Sitzungsdatum vom 02.04.2019 wurde dem Vorstand der USK AöR durch den Verwaltungsrat bereits ein Verhandlungsmandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit den Dualen Systemen über den Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung gem. dem VerpackG erteilt.

Für die nun beginnenden konkreten Verhandlungen im Rahmen der Ausschreibung der LVP-Erfassung ist nun noch von erheblicher Bedeutung, welches Abfuhrsystem für die auszuschreibende Periode (01.01.2021 – 31.12.2023) für LVP gewählt werden soll.

Für die Verhandlungen hat der Vorstand der USK AöR das Mandat erhalten, mit den Dualen Systemen über die Einführung eines Mischsystems gelbe Säcke/gelbe Tonne zu verhandeln, so wie es für 14 Kommunen im Kreis Kleve bereits gilt. Nun haben die Verhandlungsführer der Dualen Systeme mitgeteilt, dass eine Änderung des Abfuhrsystems für das Stadtgebiet Kleve aus vielfältigen Gründen nicht in Betracht käme und es bei einer Abfuhr von ausschließlich gelben Säcken bleiben soll. Gegen eine dahingehende Rahmenvorgabe (Verwaltungsakt), dass ein Mischsystem gelber Sack/gelbe Tonne vorzusehen ist, würden die Dualen Systeme Rechtsmittel einlegen. Eine Klage hätte aufschiebende Wirkung und würde vermutlich auch erfolgreich sein. Eine solche Vorgabe wäre zu unbestimmt und somit materiell angreifbar. Der Empfänger eines Verwaltungsaktes muss klar erkennen können, welche Abfuhrart auch in Bezug auf die Menge benötigt wird. Demzufolge müsste für die Stadt Kleve klare Zonen gebildet und der Sack und Tonne zugeordnet werden, oder eine Anzahl an Tonnen und Säcken müsste klar vorgegeben werden. Ein durch die Einwohner frei wählbares Mischsystem ist daher nicht möglich.


Es stehen somit drei Optionen im Raum, ein Wechsel des Systems während der Dauer der Vertragslaufzeit ist nicht möglich:
1. Es bleibt für mindestens drei weitere Jahre beim bisherigen System Abfuhr gelber Säcke.
2. Es wird vollumfänglich die gelbe Tonne eingeführt (Sackabfuhr als Ausnahme bei nachgewiesenem Platzmangel begrenzt möglich). Dieser Systemwechsel wäre durchsetzbar mit einem entsprechenden Verwaltungsakt.
3. Abfuhr gelbe Säcke/gelbe Tonne, jedoch genau abgegrenzt nach Gebietszonen (z.B. Innenstadtbereich gelbe Tonne/ Kellen, Materborn etc. gelbe Säcke). Dieser Systemwechsel wäre ebenfalls durchsetzbar mit einem entsprechenden Verwaltungsakt.

Die USK AöR empfehlen in die Systembeschreibung die gelbe Tonne und den Unterflurbehälter aufzunehmen, da wie beschrieben ein Mischsystem aus Tonne und Sack rechtlich nicht durchsetzbar ist. Als weitere Gründe für die grundsätzliche Festlegung auf die gelbe Tonne sprechen:

- hygienisch bessere Aufbewahrungsmöglichkeiten
- Verbesserung des Stadtbildes zum Zeitpunkt der Abfuhren (Verringerung der Anzahl geplatzter Säcke und verwehtem Inhalt)
- Erleichterung der Abfuhr
- Reduzierung der Selbstanlieferung von gelben Säcken am Wertstoffhof
- Von Klever Bürgerinnen und Bürgern kommen in den letzten Jahren auch vermehrt Rückmeldungen, dass man sich die Einführung der gelben Tonne wünscht.

Der bisherige Abfuhrrhythmus soll beibehalten werden. Pro Haushalt soll grundsätzlich eine 240 L Tonne zur Verfügung gestellt werden. Dies wäre jedoch noch im Einzelnen per Kataster genau zu ermitteln, da sicherlich vermehrt auch Container für Wohnanalagen in Frage kämen.

Die USK AöR sammeln seit Jahren als Subunternehmer für die privaten Abfuhr-Unternehmen, die die jeweiligen Ausschreibungen für sich entscheiden konnten, gegen ein vereinbartes Jahresentgelt LVP ein. Für die Abfuhr durch die USK entstehen daher grundsätzlich keine Kosten, die durch die Bürgerinnen und Bürger über Gebühren zu finanzieren wären. Auch Kosten für die Bereitstellung der gelben Tonne dürfen nicht an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden. Die gelben Tonnen müssen von dem beauftragten Abfuhrunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Sollten die USK wiederum die Möglichkeit erhalten, als Subunternehmer die Abfuhr von LVP durchzuführen, so wären die gelben Tonnen vom Auftraggeber zu stellen. Details müssten dann noch verhandelt werden. Die USK AöR bemühen sich, auch für den hier genannten Ausschreibungszeitraum einen Auftrag für die Abfuhr als Subunternehmer zu erhalten. Zu welchen Konditionen dies möglich sein wird bleibt abzuwarten und wird rechtzeitig im Verwaltungsrat der Umweltbetriebe thematisiert. Ziel soll es weiterhin sein, die Entsorgung von privaten Haushaltsabfällen ausschließlich durch die USK AöR durchführen zu lassen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Verwaltungsrat der Umweltbetriebe, 03.03.2020
Beschluss:
Der Verwaltungsrat der USK AöR beschließt einstimmig – vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Stadt Kleve am 11.03.2020 – dass für das Stadtgebiet Kleve die Entsorgung der Leichtverpackungen ab dem 01.01.2021 grundsätzlich über eine Gelbe Tonne und Unterflurbehälter erfolgen soll. Die USK AöR werden beauftragt, die Systembeschreibung entsprechend zu ändern.

Der Vorstand der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR wird beauftragt, den Beschluss zum System (Abfuhr von LVP über eine Gelbe Tonne und Unterflur) bei den Dualen Systemen durchzusetzen.
Wortbeitrag:
Leitender Verwaltungsdirektor Koppetsch erläutert die Drucksache.
Auf Nachfrage von StV. Hütz antwortet er, dass die Möglichkeit der Entsorgung über den Wertstoffhof weiterhin angeboten werden solle. Auf weitere Nachfrage von StV. Dr. Meyer-Wilmes zur Reduzierung des Müllaufkommens und der Auswirkung auf die Gebühren teilt er mit, dass die Sortenreinheit sehr hoch sei und er vielmehr davon ausgehe, dass das Müllaufkommen von LVP steige, weil sich die Fehlbefüllungen der grauen Tonne durch die gelbe Tonne reduzieren könnten. Da die USK als Subunternehmer tätig seien, seien die Kosten der Abfuhr durch den Auftrag abgedeckt und dürften ohnehin nicht über die Gebühren abgerechnet werden.
StV. Kanders fragt nach der Umsetzung im Stadtkern, woraufhin Leitender Verwaltungsdirektor Koppetsch ausführt, dass mit der Einführung der gelben Tonne zum 01.01.2021 eine Findungsphase starte, in der Erfahrungen gesammelt und Bedarfe ermittelt würden.
Auf weitere Anmerkung des StV. Liffers erklärt er, dass Umverpackungen nicht mehr erforderlich seien und aus hygienischer Sicht insbesondere dann keine Bedenken bestünden, wenn der Plastikmüll vor Entsorgung in der Tonne gereinigt werde. Zudem stellt er klar, dass mit Entscheidung für die gelbe Tonne diese auch zwingend einzuführen sei.

Verwaltungsratsvorsitzender Haas ergänzt, dass die Sauberkeit der Tonnen in der Verantwortung eines jeden einzelnen liege und insgesamt eine Verbesserung der Entsorgung durch die Einführung der gelben Tonne erreicht werde.

Negative Erfahrungen anderer Kommunen werden auf Nachfrage von StV. Verhoeven durch leitenden Verwaltungsdirektor Koppetsch verneint. Zur erforderlichen Größe der Tonnen teilt er mit, dass grds. Gefäße, die nicht sinnvoll seien, vermieden werden sollten. Dies werde sich in der Findungsphase zeigen.

StV. Tekath äußert, dass sie die Einführung der gelben Tonne grds. begrüße. Auf ihre Frage zum Einsatz der Abfuhrfahrzeuge, wenn sowohl die Tonne zu leeren als auch weitere Säcke zu entsorgen seien, antwortet leitender Verwaltungsdirektor Koppetsch, dass die Wagen beides gewährleisten könnten.

StV. Janßen merkt an, dass es insbesondere für Mehrfamilienhäuser ungünstig sei, wenn die gelben Säcke bzw. später die gelben Tonnen gemeinsam mit Glas abgefahren würden, da die Bürgersteige vollgestellt seien.

Leitender Verwaltungsdirektor Koppetsch antwortet, dass dies bei dem Holsystem in Kauf genommen werden müsse. Jede Situation werde individuell betrachtet und eine geeignete Lösung gefunden. Durch die gemeinsame Abfuhr von LVP und Glas würden Synergieeffekte erzielt. Er weist darauf hin, dass nicht persé Tonne und gelbe Säcke zur Abfuhr bereitgestellt werden könnten, sondern zusätzliche Säcke angemeldet werden müssten.

Verwaltungsratsvorsitzender Haas hebt ebenfalls den Service des seit Jahren praktizierten Holsystems hervor.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.03.2020
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.03.2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, dass für das Stadtgebiet Kleve die Entsorgung der Leichtverpackungen ab dem 01.01.2021 über eine „Gelbe Tonne“ und Unterflurbehälter erfolgen soll.
Wortbeitrag:
Auf Nachfrage von StV. Fuchs zur Größe der Tonnen und den Synergieeffekten zwischen LVP- und Glas-Abfuhr erläutert Leitender Verwaltungsdirektor Koppetsch die Einführungsphase, in der Erfahrungen gesammelt würden, auf Grundlage derer sicherlich Anpassungen hinsichtlich der Größe und Anzahl der Tonnen vorgenommen werden müssten. Er führt zudem zu den Synergieeffekten bei der Zusammenlegung von Abfuhren aus.

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