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595/X. - Umwandlung der Sekundarschule


hier: detaillierte Formulierung des Ratsbeschlusses vom 28.11.2016

Vorlagennummer595/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, den Punkt 2 des Ratsbeschlusses vom 28.11.2016 wie folgt neu zu fassen:

Die Gesamtschule wird mit Beginn des Schuljahres 2017/18 am Standort Hoffmannallee 15 dauerhaft errichtet. Dieser Standort bildet dauerhaft den Hauptstandort der Schule. Gemäß § 83 Abs. 5 SchulG NRW werden die Schulgebäude an der Ackerstraße 80 in Kleve vorübergehend, längstens bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 und am Rosendaler Weg 4 in Bedburg-Hau vorübergehend, längstens bis zum Ende des Schuljahrs 2020/21 als Teilstandorte genutzt.

Sachverhalt:


A. Im Rahmen des Genehmigungsverfahren teilt die Bezirksregierung Düsseldorf mit Datum vom 19.12.2016 mit, dass der Teilstandort Bedburg-Hau durch einen Ratsbeschluss beschlossen werden muss. Neun Klassen der Jahrgänge 5-9 werden derzeit im Schuljahr 2016/17 am Teilstandort Bedburg-Hau unterrichtet. Die Nutzung dieses Teilstandortes wird durch die beschlossene Umwandlung zur Gesamtschule faktisch nicht berührt. Die neuen Eingangsklassen der Gesamtschule Oberstadt werden nicht am Teilstandort Bedburg-Hau verortet.
Die formale Ergänzung muss für das Genehmigungsverfahren, welches bis zum Anmeldebeginn für die weiterführenden Schulen am 03.02.2017 abgeschlossen sein muss, noch vor diesem Termin bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegen. Insofern ergibt sich die Dringlichkeit des Beschlusses, da der Rat der Stadt Kleve erst am 08.02.2017 tagt.

B. Der Ratsbeschluss vom 28.11.2016 lautet wie folgt:
1. Gemäß § 81 Abs. 1 Schulgesetz NRW wird die Sekundarschule Kleve, Schul-Nr. 196769, zum 01.08.2017 in eine Gesamtschule umgewandelt.
2. Die Gesamtschule soll dauerhaft am Standort Kleve, Hoffmannallee 15, und vorübergehend am Standort Ackerstraße 80 in Kleve entstehen.
3. Gemäß § 82 Abs. 7 Schulgesetz NRW wird die Zügigkeit der Sekundarstufe der Gesamtschule Oberstadt auf fünf festgesetzt.
4. Die Gesamtschule wird inklusiv (mit gemeinsamem Lernen) und im gebundenen Ganztag gebildet.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Raumprogramm zu erstellen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg zu schließen.

Im Übrigen nimmt der Rat zur Kenntnis,
- dass eine angemessene Stellenbesetzung durch die Bezirksregierung gewährleistet wird.
- dass für das Schuljahr 2017/18 die Bürgermeisterin vorrangig vier Eingangsklassen für die Karl Kisters Realschule festsetzen wird, sofern die Anmeldezahlen dies
gewährleisten.
Der Rat setzt voraus, dass 21 Züge für die weiterführenden Schulen notwendig sind.


Am Schulstandort Hoffmannallee werden vier Klassenräume durch das Auslaufen der Ganztagsrealschule zum 31.07.2017 frei. Diese vier Klassenräume waren für die Nutzung der Gesamtschule Kleve-Rindern vorgesehen.
Das pädagogische Konzept der Gesamtschule Kleve-Rindern, welches von der Politik und der Verwaltung ausdrücklich befürwortet wird, ließe sich bei der Nutzung der vier Klassenräume an der Hoffmannallee nicht verwirklichen. Aus diesem Grund umfasst das pädagogische Konzept zum Schuljahr 17/18 die Jahrgänge 5, 6 und 7. Hierfür ist es erforderlich, dass die drei Jahrgänge an einem Schulstandort untergebracht sind.
Es besteht Konsens zwischen der Verwaltung und der Schulleitung, dass die unmittelbare Nähe der Gebäude Eichenallee und Landwehr (Interimslösung ab dem 2. Schulhalbjahr 2017/18) aus pädagogischer Sicht als ein Standort zu betrachten ist. Die Umsetzung dieses Konzeptes ist ab Nutzung der Dependance Landwehr, somit spätestens voraussichtlich - vorbehaltlich entsprechender Vereinbarungen und Ratsbeschlüsse- ab 01.02.2018, machbar.
Nach intensiven Gesprächen mit der Schulleitung und Prüfung aller Raumkonzepte an den Standorten Eichenallee und Hoffmannallee, scheidet die Nutzung des Gebäudes für den Jahrgang 7 an der Hoffmannallee für die Gesamtschule Kleve-Rindern aus. Der Jahrgang verbleibt auf ausdrücklichen Wunsch der Schule am Standort Eichenallee.

Die Verwaltung prüft, ob der geplante Umzug der Gesamtschule Kleve-Rindern zum 01.02.2018 in das Gebäude des Interimsrathauses an der Landwehr in Teilen vorgezogen werden kann, sodass der Jahrgang 7 bereits dort einziehen kann. Sollte dies nicht möglich sein, wird für die fehlenden Klassenräume Ersatzschulräume an der Eichenallee geschaffen. Hierzu wird für den Schulausschuss am 09.03.2017 eine Drucksache erstellt und ein Beschlussvorschlag für den Rat am 05.04.2017 unterbreitet. Der Ratsbeschluss wird dann der Bezirksregierung zur Genehmigung zugeschickt.

Durch die vorgenannte Änderung des pädagogischen Lernkonzeptes der Gesamtschule Kleve-Rindern kann die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 28.11.216, der den Hauptstandort der Gesamtschule Oberstadt an der Hoffmannallee vorsieht, bereits zu Beginn des Schuljahres 2017/18 umgesetzt werden. Die Eingangsklassen der Gesamtschule Oberstadt könnten direkt zum Schuljahresbeginn 2017/18 an der Hoffmannallee starten. Es stehen die vier Klassenräume der Ganztagsrealschule sowie ein weiterer Klassenraum im Haus 3 zur Verfügung.
Differenzierungsräume können in Absprache mit der Gesamtschule Kleve-Rindern genutzt werden. Für die Schulleitung und Sekretärin sind Räume und Arbeitsplätze vorhanden. Zum 01.02.2018 verlassen alle Klassen der Gesamtschule Kleve-Rindern die Hoffmannallee und ziehen zur Landwehr. Damit steht das Schulgebäude an der Hoffmannallee ab dem 01.02.2018 alleinig der Gesamtschule Oberstadt zur Verfügung.

Die nunmehr sofortige Nutzung des Hauptstandortes Hoffmannallee für die Gesamtschule Oberstadt ist laut Bezirksregierung Düsseldorf ebenfalls durch den Rat der Stadt Kleve zu beschließen. Die Dringlichkeit ergibt sich, wie bereits erwähnt, aufgrund des Zeitfensters des Genehmigungsverfahrens.

Der Ratsbeschluss vom 28.11.2016 müsste zu Punkt 2 wie folgt neu formuliert werden:
2. Die Gesamtschule wird mit Beginn des Schuljahres 2017/18 am Standort Hoffmannallee 15 dauerhaft errichtet. Dieser Standort bildet dauerhaft den Hauptstandort der Schule. Gemäß § 83 Abs. 5 SchulG NRW werden die Schulgebäude an der Ackerstraße 80 in Kleve vorübergehend, längstens bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 und am Rosendaler Weg 4 in Bedburg-Hau vorübergehend, längstens bis zum Ende des Schuljahrs 2020/21 als Teilstandorte genutzt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 01.02.2017
Wortbeitrag:
Aufgrund der Berichterstattung in der Presse stellt Bürgermeisterin Northing klar, dass die Gemeinde Bedburg-Hau unmittelbar nach der Ratssitzung am 28.11.2016 über die Beschlussfassung informiert worden sei. Es sei auch mitgeteilt worden, dass das Schulgebäude in Bedburg-Hau voraussichtlich bis auf weiteres genutzt werden müsse. Der für Dezember angesetzte Gesprächstermin zur Klärung der Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung habe seitens der Gemeinde Bedburg-Hau aus Krankheitsgründen abgesagt werden müssen, werde aber am 06.02.2017 nachgeholt.

StV. Gebing äußert, dass die Berichterstattung unglücklich gewesen sei. Er bittet darum, die auf Klever Seite entstandene Irritation aufgrund der geforderten Beschulung von Klever Kindern gegen Gebühr in dem Gespräch deutlich zu machen. Kleve sei verpflichtet, die Kinder aus den Nachbarkommunen zu beschulen und habe dies immer unentgeltlich getan.

Bürgermeisterin Northing teilt mit, dass auch Herr Driessen die Diskussion nicht gut heiße und der aufgekommene Unmut nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden solle sowie die Eltern nicht erneut verunsichert werden sollten. Sie werde dem Wunsch von Herrn Gebing nachkommen.

Erster Beigeordneter Haas versichert, dass die Verwaltung versuchen werde, die in Rede stehenden Aspekte sachlich und moderat auszutragen und eine Lösung zu finden, über die der Rat informiert werde.

StV. Dr. Meyer-Wilmes und StV. Rütter machen deutlich, dass die Dringlichkeit durch die von der Bezirksregierung gesehene Problemstellung aufgrund der Anmeldezahlen in Bedburg-Hau entstanden sei.

StV. Dr. Meyer-Wilmes teilt weiter mit, dass sie ihre Parteikollegen aus Bedburg-Hau unmittelbar nach der Beschlussfassung informiert habe.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, den Dringlichkeitsbeschluss vom 20.01.2017 zu bestätigen.
Rat, 08.02.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve bestätigt mehrheitlich bei einer Gegenstimme folgenden

Dringlichkeitsbeschluss

Die Unterzeichner beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) in Anerkennung einer Dringlichkeit, den Punkt 2 des Ratsbeschlusses vom 28.11.2016 wie folgt neu zu fassen:

Die Gesamtschule wird mit Beginn des Schuljahres 2017/18 am Standort Hoffmannallee 15 dauerhaft errichtet. Dieser Standort bildet dauerhaft den Hauptstandort der Schule. Gemäß § 83 Abs. 5 SchulG NRW werden die Schulgebäude an der Ackerstraße 80 in Kleve vorübergehend, längstens bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 und am Rosendaler Weg 4 in Bedburg-Hau vorübergehend, längstens bis zum Ende des Schuljahrs 2020/21 als Teilstandorte genutzt.

Kleve, den 20.01.2017


Northing Gebing Tekath
Bürgermeisterin Stadtverordneter Stadtverordnete
Wortbeitrag:
StV. Dr. Meyer-Wilmes fragt nach den Anmeldezahlen für die Gesamtschulen und dem Gespräch mit dem Bürgermeister der Gemeinde Bedburg-Hau, Herrn Driessen.

Bürgermeisterin Northing antwortet, dass das Anmeldeverfahren noch nicht abgeschlossen sei und daher keine Zahlen mitgeteilt würden. Mit den Vertretern der Gemeinde Bedburg-Hau sei ein konstruktives Gespräch geführt worden, dem weitere Gespräche folgen würden. Über die Ergebnisse werde die Politik zu gegebener Zeit informiert.

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