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663/X. - Umwandlung der Sekundarschule in die Gesamtschule Oberstadt


hier: Abschluss der Änderung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Vorlagennummer663/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


1. Der Rat der Stadt Kleve beschließt die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und den Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und den Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Gesamtschule vom 05./12.06.2012.

2. Der Rat der Stadt Kleve beschließt die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und der Gemeinde Bedburg-Hau über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Sekundarschule vom 05./12.06.2012 zum 31.07.2017.

3. Der Rat der Stadt Kleve beschließt die Aufhebung der öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und der Gemeinde Kranenburg über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Sekundarschule vom 05./12.06.2012 zum 31.07.2017.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 28.11.2016 die Umwandlung der Sekundarschule Kleve in eine Gesamtschule zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. Darüber hinaus hat der Rat beschlossen, mit den beteiligten Kommunen Bedburg-Hau und Kranenburg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu schließen.

Mit der Gründung der Sekundarschule und der Gesamtschule im Jahr 2012 wurden folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen geschlossen:

1. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und der Gemeinde Kranenburg über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Sekundarschule vom 05./12.06.2012.

2. Öffentliche-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und der Gemeinde Bedburg-Hau über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Sekundarschule vom 05./125.06.2012.

3. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und den Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Gesamtschule vom 05./12.06.2012.

Mit der Umwandlung der Sekundarschule zur Gesamtschule sind die für diesen Zweck geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen (Ziffer 1 und 2) aufzuheben.

Die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Gesamtschule (Ziffer 3) soll , wie in der Anlage dargestellt, ergänzt werden.
Mit den beteiligten Kommunen konnte in guten Gesprächen dieses Ergebnis erreicht werden.

Eckpunkte der Ergänzung sind insbesondere die Vereinbarungen über die Nutzungsentschädigung für das Schulgebäude in Bedburg-Hau.

Darüber hinaus sollen die beiden Kommunen mit den Interimslösungen für die Schulgebäude in Kleve nicht übermäßig belastet werden. Aus diesem Grund sieht die Vereinbarung für die Dauer des Umbaus der Schulen einen Festbetrag vor.
Weitere Eckpunkte sind die Deckelung der Kostenerstattung für Kranenburg unverändert auf 200 Schüler und Schülerinnen und für Bedburg-Hau von bisher 75 auf 228, da bisher der Standort in Bedburg-Hau bei der Schülerzahlberechnung unberücksichtigt blieb.

Die Änderung und die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedürfen der Genehmigung des Landrates des Kreises Kleve als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde und der Aufsichtsbehörde.

Auswirkungen:


Die Details zu den finanziellen Auswirkungen werden in den jeweiligen Etats dargestellt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Schulausschuss, 31.05.2017
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing führt ergänzend zur Drucksache aus, dass aufgrund noch bis vor kurzem geführter Gespräche mit Vertretern der Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg, zum heutigen Schulausschuss nur eine Tischvorlage vorgelegt werden könne. Ziel dieser Gespräche sei es gewesen, eine für alle Beteiligten einvernehmliche Regelung zu finden. Sie sei daher stolz heute mitteilen zu können, dass es eine Vereinbarung geben werde, welche eine dauerhafte und zukunftsorientierte Lösung beinhalte. Die Politik der anderen Kommunen werde von der jeweiligen Verwaltung ebenfalls zeitnah hierüber unterrichtet werden.

Erster Beigeordneter Haas führt aus, dass nach konstruktiven und einvernehmlichen Gesprächen mit den beteiligten Kommunen ein angemessener Interessensausgleich gefunden worden sei. Die Betriebskosten werden künftig je Schülerin und Schüler berechnet und umgelegt (rd. 750 €). Die Gebäudekosten werden nicht mehr mit eingerechnet und durch Schlüsselzuweisungen des Landes getragen. In der Übergangsphase wird der Gemeinde Bedburg-Hau eine jährliche Miete in Höhe von 163.500 € gezahlt und für die Gemeinde Kranenburg wird ein Festbetrag von 545 € je Schüler vereinbart. Im Ergebnis erhält die Stadt Kleve jährlich Aufwand von 200.000 € bis 300.000 € zukünftig erstattet.

Es wird Fraktionsberatung beantragt. Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 07.06.2017
Wortbeitrag:
StV. Dr. Meyer-Wilmes vergewissert sich nach der Richtigkeit der Kostenberechnung, die daraufhin vom Ersten Beigeordneten Haas bestätigt und detailliert erläutert wird. Abschließend stellen er sowie Bürgermeisterin Northing heraus, dass es sich um eine faire, ausgewogene und zukunftsträchtige Vereinbarung handele, die von allen beteiligten Verwaltungsspitzen mitgetragen werde.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 28.06.2017
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und den Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und den Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Gesamtschule vom 05./12.06.2012.

2. Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und der Gemeinde Bedburg-Hau über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Sekundarschule vom 05./12.06.2012 zum 31.07.2017.

3. Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig die Aufhebung der öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und der Gemeinde Kranenburg über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Sekundarschule vom 05./12.06.2012 zum 31.07.2017.
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas teilt mit, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung vorgelegt und bis auf unwesentliche redaktionelle Änderungen auch bestätigt worden sei. Weiterhin teilt er mit, dass der Rat der Gemeinde Kranenburg den Beschluss bereits gefasst habe und dass der Rat der Gemeinde Bedburg-Hau in der kommenden Woche tage.

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