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1015/X. - Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1-332-0 Flutstraße/ Sommerdeich


hier: Erweiterung Sitzplätze China-Palast

Vorlagennummer1015/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt gemäß § 3 der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Flutstraße/ Sommerdeich, in Verbindung mit § 14 Baugesetzbuch, die Ausnahme von der Veränderungssperre für die Änderung des Bestuhlungsplans zu erteilen.

Sachverhalt:


Der Gastronomische Betrieb (chinesisches Restaurant) in der Flutstraße 54 hat einen neuen Bestuhlungsplan eingereicht. Dies führt zu einer Änderung des Brandschutzplanes, dies muss bauordnugnsrechtlich geprüft werden. Das Flurstück liegt derzeit im unbeplanten Innenbereich, jedoch ist ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1-332-0 ist ebenfalls vor Kurzem eine Veränderungssperre für den Bereich Flutstraße/ Sommerdeich in Kraft getreten. Der Bebauungsplanentwurf sieht ein Gewerbegebiet vor. Die angefragte Änderung hat keine räumliche Erweiterung zur Folge, das Obergeschoss ist von den Plänen nicht betroffen. Ein gastronomischer Betrieb ist im Gewerbegebiet zulässig und die Änderung lösen keine bodenrechtlichen Spannungen aus, so dass keine planungsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Verwaltung empfiehlt daher die Ausnahme von der Veränderungssperre zu beschließen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 24.01.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1015/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 30.01.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 06.02.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig gemäß § 3 der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Flutstraße/ Sommerdeich, in Verbindung mit § 14 Baugesetzbuch, die Ausnahme von der Veränderungssperre für die Änderung des Bestuhlungsplans zu erteilen.

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