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680/X. - Verkehrssituation auf dem Drususdeich

Vorlagennummer680/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Bürgeranträge beschließt, den Antrag der Anwohner des Drususdeiches auf verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem Drususdeich im Ortsteil Rindern, zwischen Einmündung Hohe Straße und Einmündung Tweestrom, abzulehnen.

Sachverhalt:


Mit dem am 18.04.2017 hier eingegangenen Schreiben an den Ausschuss für Bürgeranträge beantragen Anwohner des Drususdeiches verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem Drususdeich im Ortsteil Rindern, zwischen Einmündung Hohe Straße und Einmündung Tweestrom.
Das nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgesehene Anhörungsverfahren der beteiligten Stellen ergab wie folgt:

Stellungnahme der Umweltbetriebe der Stadt Kleve -AöR- vom 28.04.2017

„Sollten verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt werden, so ist selbstredend dafür Sorge zu tragen, dass die Abfallentsorgung nicht behindert wird. In dem Zusammenhang weise ich auf die Problematik 'Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen' hin. Danach ist ein Rückwärtsfahren zu vermeiden. Also sollten mögliche Maßnahmen dies nicht zur Folge haben.

Im Weiteren wird der Hinweis aus dem Bereich 'Straßenunterhaltung' gegeben, dass von einer Absperrpollerlösung abgesehen werden sollte, da dies zu erheblichen Unterhaltungskosten wegen beschädigter oder verloren gegangener Poller (siehe Poller Drususdeich Abschnitt zwischen Rindern und Gut Hoogefeld) führen wird.“

Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Kleve vom 05.05.2017

„Die beschriebene Situation (Fahrbahnbreite/ unbefestigter Seitenstreifen etc.) ist zutreffend.

Seit dem Ausbau des Dorfkerns mit der Sanierung der „Hohe Straße“ und dem Einbau von „Drempeln“ vor einigen Jahren hat der Fahrzeugverkehr offensichtlich zugenommen, da viele Ortskundige den Drususdeich benutzen, um nicht ständig über die „Erhöhungen“ fahren zu müssen.

Es ist ferner richtig, dass dieser Abschnitt des Drususdeich seit einigen Monaten als „Fahrradstraße“ deklariert ist.
Hieraus folgt zwangsläufig eine Verbesserung des Fahrradverkehrs zu Lasten des Autoverkehrs.

Nach hiesigen Beobachtungen findet jedoch kaum „Durchgangsverkehr“ auf dem Drususdeich statt und ortsunkundige Autofahrer finden die Straße gar nicht.

Die Anwohner beanstanden die Überschreitung der höchstzulässigen Fahrgeschwindigkeit durch Autofahrer.

Dies scheint mir an den räumlichen Gegebenheiten zu liegen und ist überdies durch die durchgeführten Messungen eindeutig widerlegt.

Zu den weitergehenden vorgeschlagenen Maßnahmen merke ich Folgendes an:

Die Beschränkung der Durchfahrt nur für Anlieger scheint mir wenig zielführend, da jeder überprüfte Autofahrer, der angibt auf dem Drususdeich jemanden besuchen zu wollen sofort mit dieser Aussage den Anliegerstatus hat und somit das Befahren der Straße nicht mehr sanktioniert werden kann (unabhängig von den schwachen personellen Überwachungsmöglichkeiten durch die Polizei).

Eine Abbindung durch Poller z.B. in der Mitte des Streckenabschnittes würde natürlich für eine Beruhigung sorgen, die durch die Messungen ermittelten Zahlen rechtfertigen eine solche Maßnahme allerdings nicht (hier muss auch an die Versorgungs- und Lieferfahrzeuge wie Müllabfuhr, Lieferdienste, Post, Rettungsfahrzeuge etc. gedacht werden).

Aus vorgenannten Gründen werden die vorgeschlagenen Maßnahmen aus polizeilicher Sicht für nicht notwendig erachtet.“

Stellungnahme des Fachbereiches Planen und Bauen der Stadt Kleve vom 05.05.2017

„Aus rein städtebaulicher Sicht bestehen bei diesem Einzelfall keine Bedenken gegen die vorgeschlagenen Maßnahmen.

Allerdings werden aus verkehrlicher Sicht die Maßnahmen, die ergriffen worden sind, für ausreichend gehalten. Wenn sich Autofahrer nicht an die Regeln halten, dann muss dieser Tatsache anders begegnet werden.

Aber es können nicht, und dies ist auch aus städtebaulicher Sicht von Relevanz, überall dort, wo Verkehrsregeln nicht eingehalten werden, Anliegerstraßen geschaffen werden.“

Stellungnahme des Fachbereiches Tiefbau der Stadt Kleve vom 11.05.2017

"Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die vorgeschlagenen Maßnahmen.

Wobei die Stellungnahme des Fachbereiches Planen und Bauen der Stadt Kleve vom 05.05.2017 geteilt wird."

Seitens des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde eine Verkehrsuntersuchung auf dem Drususdeich, zwischen Einmündung Hohe Straße und Einmündung Tweestrom, durchgeführt.

Bereits in dem Zeitraum vom 22.09. bis 30.09.2015 wurde eine informatorische Messung auf dem Drususdeich, in Höhe des Objektes Drususdeich 21, durchgeführt.

Im diesem Beobachtungszeitraum befuhren insgesamt 3.512 Fahrzeuge, davon 3.154 Kraftfahrzeuge, den Drusudeich, zwischen Einmündung Hohe Straße und Einmündung Tweestrom, in beiden Fahrtrichtungen.
Somit befuhren ca. 18 Fahrzeuge, davon 16 Kraftfahrzeuge, den Drususdeich in einer Stunde.

Der Anteil der einspurigen Fahrzeuge (Fahrräder, Mofas, Krafträder) lag insgesamt bei 358 Fahrzeugen in beiden Fahrtrichtungen.

Nur 113 Fahrzeuge (3,22 % des Gesamtverkehrsaufkommens im v.g. Beobachtungszeitraum) überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit im ahndungswürdigen Bereich.

Zum Vergleich wurde in dem Zeitraum vom 25.04. bis 03.05.2017 eine erneute informatorische Messung auf dem Drususdeich, in Höhe des Objektes Drususdeich 21, durchgeführt.

Hierbei befuhren 3.940 Fahrzeuge, davon 1.694 Kraftfahrzeuge, den Drususdeich, im o.g. Bereich, in beiden Fahrtrichtungen.
Dies macht eine Anzahl von ca. 20 Fahrzeugen, davon ca. 9 Kraftfahrzeuge, in einer Stunde.

Der Anteil der einspurigen Fahrzeuge lag hier bei insgesamt 2.246 Fahrzeugen in beiden Fahrtrichtungen.

Lediglich 38 Fahrzeuge (0,96 % des Gesamtverkehrsaufkommens im v.g. Beobachtungszeitraumes) überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit im ahndungswürdigen Bereich.

In dem Vergleich der beiden v.g. informatorischen Messungen kommt man zu dem Ergebnis, dass die Anzahl der einspurigen Fahrzeuge (Fahrräder, Mofas, Krafträder) erheblich gestiegen ist. Im Jahr 2015 waren es lediglich 10,19 % des Gesamtverkehrsaufkommens, wohingegen es bei der Messung in dem Zeitraum vom 25.04. – 03.05.2017 57,01 % des Gesamtverkehrsaufkommens waren.
Folglich ist der Anteil der Kraftfahrzeuge, die den Drususdeich, von Einmündung Hohe Straße bis Einmündung Tweestrom, in beiden Fahrtrichtungen, befuhren erheblich gesunken (2015: insgesamt 3.154 Kraftfahrzeuge; 2017: insgesamt: 1.694 Kraftfahrzeuge).

Dies bedeutet, dass seit Einrichtung der Fahrradstraße im o.g. Bereich der Anteil der Fahrräder stark zugenommen hat und die Kraftfahrzeugführer entsprechend diese Fahrradstraße meiden.

Des Weiteren bleibt festzuhalten, dass der Anteil der Verkehrsteilnehmer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit im ahndungswürdigen Bereich überschritten haben sowohl bei der Messung im Jahr 2015, als auch bei der aktuellen Messung sehr gering ist. Auch dieser Anteil ist im Vergleich der beiden Messungen von 3,22 % auf 0,96 % gesunken.

Nach der Straßenverkehrsordnung sind Anliegerstraßen u.a. lediglich dort einzurichten, wo ein hoher überörtlicher Verkehr über die Straße fließt.
An der Straße Drususdeich, von Einmündung Hohe Straße bis Einmündung Tweestrom, befinden sich insgesamt 40 Wohnhäuser.
Somit lässt die Anzahl der Kraftfahrzeuge laut der informatorischen Messung in dem Zeitraum vom 25.04. bis 03.05.2017 (insgesamt 1.694 Kraftfahrzeuge; ca. 9 Kraftfahrzeuge/ Stunde) darauf schließen, dass der Drususdeich, im v.g. Bereich, zum größten Teil von Anliegern befahren wird und somit kaum überörtlicher Verkehr vorliegt.

Aus den v.g. Gründen sind verkehrliche Maßnahmen weder erforderlich noch zweckdienlich.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Bürgeranträge, 08.06.2017
Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgeranträge beschließt einstimmig, den Antrag der Anwohner des Drususdeiches auf verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem Drususdeich im Ortsteil Rindern, zwischen Einmündung Hohe Straße und Einmündung Tweestrom, abzulehnen.
Wortbeitrag:
Antragstellerin Frau Voldenberg begründet den Antrag der Anwohner auf Verkehrsberuhigung der Straße Drususdeich durch Ausweisung als Anliegerstraße.

Oberverwaltungsrat van Hoof erläutert die Drucksache und macht abschließend deutlich, dass eine verkehrliche Maßnahme im Sinne des Gesetzes erforderlich sein müsse. Für die Straße Drususdeich sei die gewünschte Maßnahme nach Auswertung der Prüfungen aber weder zweckmäßig noch erforderlich.

Frau Voldenberg sowie zwei weitere Anwohner bekräftigen ihr Anliegen, in dem sie auf den Charakter der Straße, die Schulweg, Fahrradstraße, Radwanderweg und Via Romana Weg sei, herausstellen und zu bedenken geben, dass die Straße widerrechtlich von Lkw befahren und als Durchfahrtsstraße genutzt werde.

Ausschussvorsitzender Goertz und StV. Teigelkötter verweisen auf das Ergebnis der durchgeführten Prüfungen. Sofern sich die Beteiligten über das Ergebnis hinwegsetzten, würde gegen geltendes Recht verstoßen.

Hinsichtlich des widerrechtlichen Befahrens des Drususdeiches verweist Oberverwaltungsrat van Hoof auf die Polizei, die für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig sei. Auf die Frage von StV. Boskamp zu einer möglichen versuchsweisen Ausweisung als Anliegerstraße macht er noch einmal deutlich, dass Maßnahmen im Sinne der StVO nicht aus Gefälligkeit umgesetzt werden könnten, sondern diese zweckmäßig und erforderlich sein müssten.

Bürgermeisterin Northing verdeutlich ebenfalls, dass Politik und Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden seien. Die Verwaltung werde die Polizei aber bitten, verstärkt Kontrollen auf dem Drususdeich durchzuführen, damit Verkehrsverstöße entsprechend geahndet werden könnten.

Erster Beigeordneter Haas bittet die Anwohner zu bedenken, dass die Verwaltung ihr Anliegen ernst genommen, umfassend geprüft und rechtlich gewürdigt habe. Bei allem Verständnis für die persönliche Situation sei es aufgrund der rechtlichen Anforderungen und Voraussetzungen nach Auswertung der Prüfungen aber nicht möglich, dem Anliegen nachzukommen und die Straße Drususdeich als Anliegerstraße auszuweisen.

StV. Teigelkötter stellt den Antrag, dem Beschlussvorschlag zu folgen und bittet um Abstimmung.

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