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317/X. - Verteilung der Landesmittel plusKITA

Vorlagennummer317/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die folgenden Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 01.08.2016 bis 31.07.2019 als plusKITA zu den jeweiligen Förderkonditionen in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen

Familienzentrum "Morgenstern"
Kindergarten "Sonnenblume"
Kindergarten St. Elisabeth
Kindertagesstätte Christus König

Die Weiterleitung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt, eines entsprechenden Leistungsbescheides des Landes.

Sachverhalt:


Mit der 2. Revision des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) wurde eine "plusKITA" eingeführt. Die plusKITA ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses (§ 16a Abs. 1 S. 1 KiBiz).

Mit der Einführung der plusKITA wird ein Kernanliegen der Gesetzesänderung verfolgt, indem gerechte Bildungschancen für alle Kinder von Anfang an tatsächlich ermöglicht werden sollen. Durch Investitionen in frühe Bildungssituationen sollen die Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden, Kinder im jungen Alter noch besser zu stärken und bestehende Benachteiligungen abzubauen bzw. ihnen entgegenzuwirken.

Weil die jeweiligen Kommunen am besten ihre Stadtteile und Kindertageseinrichtungen kennen, in denen ein besonderer Handlungsbedarf besteht, erfolgt die Aufnahme in die Jugendhilfeplanung und die Verteilung der Landesmittel in eigener Verantwortung. Dabei sollen sich die Jugendämter neben der eigenen örtlichen kleinräumigen Sozialplanung auch an den „Kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf“ orientieren.

Auf den Jugendamtsbezirk der Stadt Kleve entfallen insgesamt Landesmittel von 125.000 €. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Jugendamt mindestens 25.000 € je plusKITA weiterleitet.

Erstmals hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung 28.08.2014 über die Verteilung der Mittel bis zum 31.07.2016 beschlossen. Hierbei wurden die Mittel ausnahmsweise nicht für fünf, sondern zunächst für zwei Jahre festgeschrieben. Zum damaligen Zeitpunkt wurden Strukturänderungen durch Neubauten von Kindertageseinrichtungen erwartet.

Für eine rechtzeitige Planungssicherheit, insbesondere wegen zu treffender Personalentscheidungen der Träger, wird vorgeschlagen, über die weiteren drei Jahre nach den bisher zu Grunde gelegten Kriterien zu entscheiden.

Es ist beabsichtigt, bei der Verteilung der Mittel auf den Kernindikator: "Kinder der Kita in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II" abzustellen. Nach Einschätzung der Verwaltung stellt dieser Indikator ein valides Instrument für die Messung von Bildungsungerechtigkeit dar und ist damit ein geeigneter Indikator für besonderen Unterstützungsbedarf.

Die Anzahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften der jeweiligen Kindertageseinrichtung kann in anonymisierter Form aus den Erklärungen zur Festsetzung der Elternbeiträge entnommen werden. Hierzu wurde der Beitragsmonat Oktober 2015 ausgewertet.

Das Ergebnis der Berechnung ist in der Anlage dargestellt. Die Berechnung hat zum Ziel, viele Kinder mit der zusätzlichen Förderung zu erreichen, deshalb wurde der Anteil der Kinder in der jeweiligen Einrichtung ins Verhältnis zu der Gesamtzahl der Kinder gesetzt. Nachteil dieser Vorgehensweise ist, dass kleinere Einrichtungen, selbst wenn innerhalb der Einrichtung ein hoher Anteil an Kindern mit Bildungsbenachteiligungen vorhanden ist, ggf. keine Förderung erhalten.

Erläuterung der Anlage:
In Spalte 2 wird der prozentuale Anteil der Kinder in Bedarfsgemeinschaften ermittelt.
In Spalte 3 wird ein fiktives Budget je Kindertageseinrichtung gebildet. Weil eine Mindestförderung von 25.000 € vorgesehen ist, wird dieses Budget so nicht ausgeschüttet.
In Spalte 4 erhalten die Kindertageseinrichtungen die Mindestförderung, deren fiktives Budget auf 25.000 € aufgerundet werden kann, d. h. das fiktive Budget muss 12.500 € übersteigen.
In Spalte 5 wird 1 weiteres Mindestbudget auf die nachfolgende Kindertageseinrichtung verteilt.
In Spalte 6 wird der Rest des Gesamtbudgets auf die 4 Einrichtungen verteilt. Weil der Anteil der Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II in den vier Kitas sehr ähnlich ist, wurden die restlichen 25.000 € auf alle vier Kitas im Verhältnis der Anzahl von betroffenen Kinder aufgeteilt.
In den Spalten 8 und 9 ist die bisherige Förderung und die Differenz zum vorliegenden Vorschlag ausgewiesen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 18.11.2015
Jugendhilfeausschuss, 18.11.2015
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die folgenden Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 01.08.2016 bis 31.07.2019 als plusKITA zu den jeweiligen Förderkonditionen in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen

Familienzentrum "Morgenstern"
Kindergarten "Sonnenblume"
Kindergarten St. Elisabeth
Kindertagesstätte Christus König

Die Weiterleitung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt, eines entsprechenden Leistungsbescheides des Landes.

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