Inhalt
961/X. - Verteilung der Landeszuschüsse für plusKITAs und zusätzliche Sprachförderung
Vorlagennummer | 961/X. |
---|---|
Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Befristung der Verteilung der Landeszuschüsse für plusKITAs und für die zusätzliche Sprachförderung entsprechend den Beschlüssen vom 18.11.2015 bis zum 31.07.2020 zu verlängern. Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt, dass die Höhe des Landeszuschusses für das Jugendamt der Stadt Kleve im Kindergartenjahr 2019/2020 unverändert bleibt.
Sachverhalt:
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Verbändeanhörung zum Entwurf eines "Gesetz(es) für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KinderbiIdungsgesetz" (Referentenentwurf der Landesregierung - Vorlage 17/980) eingeleitet. Die Landesregierung plant, nach Abschluss der Verhandlungen mit allen Beteiligten, im Januar 2019 den Entwurf für die große Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) vorzulegen (vgl. Pressemitteilung der Landesregierung vom 13.07.2018).
Neu gefasst werden auch die §§ 21a f. KiBiz, die die Landeszuschüsse für plusKITAs und für den zusätzlichen Sprachförderbedarf regeln. Diese Landeszuschüsse wurden auf die Jugendämter verteilt. Die Jugendämter verteilen dann die Landesmittel an einzelne Kindertageseinrichtungen. Dies ist für die Stadt Kleve zuletzt mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 18.11.2015 geschehen (Drucksachen 317/X. und 318/X.).
Die Landesmittel sind zweckgebunden für zusätzliche pädagogische Personalstunden. Die Verteilung auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen soll für die Dauer von 5 Jahren erfolgen und dadurch eine mittelfristige Planungssicherheit für Personalentscheidungen geben.
Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage hat der Jugendhilfeausschuss die Verteilung der Landeszuschüsse bis zum 31.07.2019 befristet. Durch den nun vorliegenden Gesetzesentwurf zeichnet sich ab, dass die Verteilung auf die Jugendämter im Überbrückungszeitraum des Kindergartenjahrs 2019/2020 unverändert bleiben wird. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen so die Jugendämter die Möglichkeit haben, die "bisherige Förderung fortzusetzen" und die Träger die Möglichkeit haben, die "Beschäftigung des bisherigen Personals fortzusetzen". Eine Festlegung für die Folgejahre sei damit nicht verbunden.
Um nicht das Gesetzgebungsverfahren abwarten zu müssen und den betroffenen Trägern frühzeitig die erforderliche Planungssicherheit zu geben, schlägt die Verwaltung den entsprechenden Beschlussvorschlag vor, der unter dem Vorbehalt steht, dass der Landesgesetzgeber die Förderung der plusKITAs und der zusätzlichen Sprachförderung entsprechend dem Referentenentwurf in der Fassung der Vorlage 17/980 umsetzt.
Zur Information sind die Anlagen der Drucksachen 317/X. und 318/X., aus denen sich die Verteilung ergibt, in der Anlage beigefügt.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Jugendhilfeausschuss, 14.11.2018
Beschluss: | Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Befristung der Verteilung der Landeszuschüsse für plusKITAs und für die zusätzliche Sprachförderung entsprechend den Beschlüssen vom 18.11.2015 bis zum 31.07.2020 zu verlängern. Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt, dass die Höhe des Landeszuschusses für das Jugendamt der Stadt Kleve im Kindergartenjahr 2019/2020 unverändert bleibt. |
---|---|
Wortbeitrag: | Abteilungsleiter Koch erläutert die Drucksache. StV. Kanders fragt nach der Ausführung des Beschlusses, sofern sich der Landeszuschuss marginal von der bisherigen Höhe unterscheide. Erster Beigeordneter Haas erklärt, dass geringfügige Änderungen durch die Stadt Kleve aufgefangen würden. Eine geringfügige Änderung sei aber unwahrscheinlich, weil diese gegen die Systematik verstoßen würde, Förderpakete von mindestens 5.000 € zu verteilen. |
Social Media