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318/X. - Verteilung der Landesmittel für zusätzliche Sprachförderung in Kitas

Vorlagennummer318/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die folgenden Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 01.08.2016 bis 31.07.2019 mit den in der Anlage genannten Fördermitteln für die zusätzliche Sprachförderung in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen:

Familienzentrum "Morgenstern"
Elterninitiative "Kindergarten Purzelbaum e.V.
Ev. Kindergarten
Familienzentrum Zauberstern
Kindergarten "Sonnenblume"
Kindergarten Arche Noah
Kindergarten St. Anna
Kindergarten St. Bonifatius
Kindergarten St. Elisabeth
Kindergarten St. Nikolaus
Kindertagesstätte "Kleeblatt"
Kindertagesstätte "Zauberfarben"
Kindertagesstätte Christus König

Die Weiterleitung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt, eines entsprechenden Leistungsbescheides des Landes.

Sachverhalt:


Mit der 2. Revision des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) wurden die Landesmittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf neu organisiert. Die Landesmittel sollen den Kindertageseinrichtungen gem. § 16b KiBiz ermöglichen, sozialpädagogische Fachkräfte mit besonderen Erfahrungen und Kenntnissen in der Sprachförderung zu beschäftigen.

Mit der Neuausrichtung der zusätzlichen Sprachförderung soll künftig jedes Kind in der Kindertageseinrichtung von Anfang an kontinuierlich und unter Verwendung geeigneter Verfahren von ihm vertrauten pädagogischen Kräften beobachtet und in seiner sprachlichen Entwicklung alltagsintegriert gefördert werden. Dabei findet eine Bündelung der Mittel in den Einrichtungen, in denen viele Kinder besonderen Bedarf bei der Sprachförderung haben, statt.

Voraussetzung für die Förderung ist neben der Aufnahme der Kindertageseinrichtung in die Jugendhilfeplanung, dass das Jugendamt je Einrichtung mindestens 5.000 € weiterleitet. Darüber hinaus sind die Jugendämter bei der Verteilung der Mittel frei. Für den Jugendamtsbezirk der Stadt Kleve stehen insgesamt Landesmittel von 70.000 € je Kindergartenjahr zur Verfügung.

Erstmals hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung 28.08.2014 über die Verteilung der Mittel bis zum 31.07.2016 beschlossen. Hierbei wurden die Mittel ausnahmsweise nicht für fünf, sondern zunächst für zwei Jahre festgeschrieben. Zum damaligen Zeitpunkt wurden Strukturänderungen durch den Neubau von Kitas erwartet.

Für eine rechtzeitige Planungssicherheit insbesondere wegen zu treffender Personalentscheidungen der Träger, wird vorgeschlagen, über die weiteren drei Jahre nach den bisher zu Grunde gelegten Kriterien zu entscheiden.

Es ist beabsichtigt, 40 % des Budgets nach dem Indikator: "Kinder der Kita in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II" zu verteilen. Die restlichen 60 % sollten zur Herausstellung des thematischen Kontextes nach dem Indikator "Kinder der Kita, in deren Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache gesprochen wird" verteilt werden.

Die Anzahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften der jeweiligen Kindertageseinrichtung kann in anonymisierter Form aus den Erklärungen zur Festsetzung der Elternbeiträge entnommen werden. Hierzu wurde der Beitragsmonat Oktober 2015 ausgewertet.

Ebenfalls in anonymisierter Form stehen die Daten zu Kindern, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird über das Onlineverfahren "KiBiz.web" zur Verfügung. Diese Daten werden von der Kindertageseinrichtung bzw. vom Träger gepflegt. Grundlage der Erhebung sind hier ebenfalls die Monatsdaten Oktober 2015.

Erläuterung der Anlage:
In Spalte 2 wird der Anteil der Kinder, die in der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen, im Verhältnis zu allen Kindern ermittelt.
In Spalte 3 wird der prozentuale Anteil der Kinder in Bedarfsgemeinschaften im Verhältnis zu allen Kindern ermittelt.
In Spalte 4 wird ein fiktives Budget von 60 % der Gesamtfördersumme nach dem Indikator "Sprache" verteilt.
In Spalte 5 wird ein fiktives Budget von 40 % der Gesamtfördersumme nach dem Indikator "SGB II" verteilt.
In Spalte 7 wird die Zwischensumme auf volle 5.000 € auf- bzw. abgerundet. Bei dieser Berechnung ergeben sich bei der Rundung keine Reste. Sollte bei zukünftigen Berechnungen ein Rundungsrest entstehen, wird dieser in einem weiteren Schritt auf die geförderten Kindertageseinrichtungen verteilt.
In den Spalten 8 und 9 ist die bisherige Förderung und die Differenz zum vorliegenden Vorschlag aufgeführt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 18.11.2015
Jugendhilfeausschuss, 18.11.2015
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die folgenden Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 01.08.2016 bis 31.07.2019 mit den in der Anlage genannten Fördermitteln für die zusätzliche Sprachförderung in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen:

Familienzentrum "Morgenstern"
Elterninitiative "Kindergarten Purzelbaum e.V.
Ev. Kindergarten
Familienzentrum Zauberstern
Kindergarten "Sonnenblume"
Kindergarten Arche Noah
Kindergarten St. Anna
Kindergarten St. Bonifatius
Kindergarten St. Elisabeth
Kindergarten St. Nikolaus
Kindertagesstätte "Kleeblatt"
Kindertagesstätte "Zauberfarben"
Kindertagesstätte Christus König

Die Weiterleitung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt, eines entsprechenden Leistungsbescheides des Landes.

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