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693/X. - Vorzeitiger Baubeginn der Erweiterung der Wallgrabenzone


(Antrag der CDU-Fraktion zum Rat am 28. Juni 2017)

Vorlagennummer693/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, aufgrund der Beratung eine konkrete Planung für eine vorzeitige Erweiterung der Wallgrabenzone als Grünzone zu erstellen und die Auswirkungen darzustellen. Die notwendigen Haushaltsmittel für den Haushalt 2018 sind vorzusehen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob Fördermittel zur Unterstützung der Erweiterung der Grünanlage akquiriert werden können.

Sachverhalt:


Die CDU-Fraktion beantragt, die Wallgrabenzone zwischen Spoy und Koekkoekplatz vorzeitig zu erweitern und dort eine "Skulpturenallee" zu errichten. Da ein verbindlicher Zeitpunkt für die Bebauung des Parkplatzes an der Minoritenstraße noch nicht abzusehen ist, sollte die Erweiterung der Wallgrabenzone vorgezogen und durch eine "Skulpturenallee" zusätzlich aufgewertet werden. Dies würde zudem deutlich machen, wie klein die zu bebauende Fläche im Gegensatz zur entstehenden Grünzone ist.
Eine vorzeitige Erweiterung der Wallgrabenzone scheint dann sinnvoll, wenn sie den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1-279-2 für den Bereich Minoritenplatz entspricht. Mit Beschluss über die Offenlage dieses Bebauungsplans wird eine Zielrichtung für die weitere Entwicklung vorgegeben.
Dabei sind folgende Punkte zu bedenken:
Die vorzeitige Erweiterung der Wallgrabenzone würde zu einem Verlust von Stellplätzen führen. Die Kosten für einen Rückbau der Asphaltdecke mit den damit verbundenen weiteren Arbeiten sowie die Eingrünung würden sich auf ca. 150.000 - 200.000 € belaufen. Genauere Angaben hierzu können erst nach Beschluss der Offenlage bzw. nach Durchführung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 1-279-2 für den Bereich Minoritenplatz erfolgen. Gegebenenfalls kann eine Förderung aus dem Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün NRW 2017“ generiert werden. Eine archäologische Begleitung der Maßnahme ist erforderlich.
Zur Verdeutlichung ist der mögliche Bereich einer Erweiterung, vorbehaltlich der weiteren Beschlüsse im Bebauungsplanverfahren Nr. 1-279-2 für den Bereich Minoritenplatz, im anliegenden Plan skizziert.
Aus bautechnischer Sicht ist anzuraten die Freiflächengestaltung in dem Bereich Minoritenparkplatz nach den Hoch- und Tiefbaumaßnahmen umzusetzen und zu realisieren. Hier sind insbesondere Höhenlage, Wegeanbindungen, aber auch die Vernetzung von Grünstrukturen und Aspekte der Barrierefreiheit von Relevanz. Zudem besteht die Möglichkeit, dass eine vorzeitige Erweiterung der Wallgrabenzone die Logistik der Baustellenabwicklung einer Bebauung des Parkplatzes an der Minoritenstraße erschwert. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der Erschließung der Baumaßnahme, des Vorhaltens von Lagerflächen und der gesamten Baustelleneinrichtung Teile einer neugestalteten Wallgrabenzone zurückgebaut werden müssen.
Hinsichtlich der Realisierung einer "Skulpturenallee" wird aus o.g. Gründen empfohlen, diese zurückzustellen bis über eine mögliche Bebauung des Minoritenplatzes entschieden ist. Sofern ein künstlerischer Wettbewerb zur Gestaltung einer "Skulpturenallee" ausgeschrieben werden soll, könnte die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, wie dieser durchgeführt werden kann.

Auswirkungen:


Die Kosten für einen Rückbau der Asphaltdecke mit den damit verbundenen weiteren Arbeiten sowie die Eingrünung würden sich nach derzeitigem Stand auf ca. 150.000 - 200.000 € belaufen. Genauere Angaben können erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Weitere Kosten können noch nicht beziffert werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung, 06.09.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer führt zum vorzeitigen Baubeginn der Erweiterung der Wallgrabenzone aus, indem er u.a. aus bautechnischer Sicht dazu rät, die Freiflächengestaltung in dem Bereich Minoritenparkplatz nach den Hoch- und Tiefbaumaßnahmen umzusetzen und zu realisieren. Auch sei aus Sicht der Verwaltung die Realisierung einer "Skulpturenallee" in diesem Zusammenhang zurückzustellen, bis über eine mögliche Bebauung des Minoritenplatzes entschieden sei. Sofern aber ein künstlerischer Wettbewerb zur Gestaltung einer "Skulpturenallee" ausgeschrieben werden solle, könne die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, wie dieser durchgeführt werden könne.

In der nachfolgend geführten Diskussion erläutert der StV. Gebing nochmals den Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Kleve auf den vorzeitigen Baubeginn der Erweiterung der Wallgrabenzone. Da die zeitliche Umsetzung einer Bebauung und die weitere Gestaltung des Parkplatzes an der Minoritenstraße weiter offen sei und ein verbindlicher Zeitpunkt der Bebauung bis jetzt noch nicht abzusehen sei, solle die Erweiterung der Wallgrabenzone daher vorgezogen werden. Dieses sei im Hinblick auf die Fertigstellung des Rathauses ein positiver Aspekt.
Durch die provisorische Begrünung könne man erkennbar machen, welch großer Grünstreifen vorhanden sei, bis schlussendlich die Art und Weise der Minoritenplatzbebauung geklärt sei.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass sich die Kosten für einen Rückbau der Asphaltdecke und den damit verbundenen weiteren Arbeiten sowie die Eingrünung nach derzeitigem Stand auf ca. 150.000 bis 200.000 € beliefen.

Für die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve erklärt StV. Tekath, dass es nicht förderlich sei, derzeit für ein Provisorium so viel Geld "in die Hand zu nehmen", um es später hinsichtlich der Bebauung des Minoritenplatzes wieder zu zerstören.

Für die Fraktion Offene Klever im Rat der Stadt Kleve bezeichnet der StV. Dr. Merges den vorzeitigen Beginn der Erweiterung der Wallgrabenzone als "Steuerverschwendung mit Ankündigung".

Auch StV. Rütter von der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Kleve bezeichnet den vorzeitigen Baubeginn als "Stückwerk", so lange man die Gesamtlösung nicht kenne.

StV. Dr. Meyer-Wilmes, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, erklärt, dass es wichtiger sei, den Bauleitplan fertig zu stellen, um hiernach zu erkennen, was an Baufläche zur Verfügung stünde.

Sachkundige Bürgerin Hintzen erklärt, dass sie es begrüßen würde, die Wallgrabenzone vorzeitig auszubauen, was als ein Signal in Richtung Bürgerschaft zu sehen sei, da es etwas mit Stadtgeschichte und Begrünung zu tun habe und die Aufenthaltsqualität hierdurch deutlich erhöht würde.

Nach weiterer Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt wird dieser in die Fraktionen zur Fraktionsberatung verwiesen.
Umwelt- und Verkehrsausschuss, 07.09.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer trägt bzgl. des vorzeitigen Baubeginns der Erweiterung der Wallgrabenzone vor.

StV. Verhoeven begründet den Antrag der CDU-Fraktion insbesondere damit, dass die zeitnahe Erweiterung der Wallgrabenzone deutlich machen würde, wie klein die zu bebauende Fläche im Gegensatz zu der erlebbaren Grünzone des Wallgrabens sei.
Bau- und Planungsausschuss, 14.09.2017
Wortbeitrag:
StV. Ricken bittet die Verwaltung zum Haupt- und Finanzausschuss eine Kostenschätzung vorzulegen.

StV. Ricken beantragt Fraktionsberatung. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 27.09.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer stellt die Kosten für diese Maßnahme mit insgesamt ca. 250.000 € dar.

Erster Beigeordneter Haas führt zur haushalterischen Berücksichtigung aus.

StV. Cosar äußert für seine Fraktion die Zustimmung zur Drucksache.

Die übrigen Fraktionen zeigen sich dagegen skeptisch und sehen derzeit nicht unbedingt eine Notwendigkeit zur Umsetzung.

Es werden Fraktionsberatungen für erforderlich gehalten. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 11.10.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei 12 Gegenstimmen, die notwendigen Haushaltsmittel für die Erweiterung der Wallgrabenzone im Etatentwurf 2018 bereitzustellen und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob Fördermittel zur Unterstützung der Erweiterung der Grünanlage akquiriert werden können.
Wortbeitrag:
StV. Cosar erläutert den Antrag seiner Fraktion, führt aus, warum sich eine Umsetzung lohne und teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag zur Skulpturenachse zurückziehe bis die genauen Ausmaße des Wallgrabens bekannt seien.

Vor diesem Hintergrund und der ohnehin entstehenden Kosten teilt StV. Tekath die Zustimmung der SPD-Fraktion mit.

Auf die Anmerkung von StV. Dr. Meyer-Wilmes zur nicht ausreichend vorhandenen Entscheidungsgrundlage wegen fehlender Sachkenntnis verweist Bürgermeisterin Northing auf den Charakter als Prüfantrag.

Erster Beigeordneter Haas erläutert zudem die beabsichtigte Umsetzung mit geringem Aufwand sowie die Parkplatzentwicklung, die er als nicht derart gravierend ansehe, da das Parken auf andere Flächen verlagert und sich der Einbruch der Parkgebühren dadurch in Grenzen halten werde. Als Kompromiss formuliert er folgenden geänderten Beschlussvorschlag:
"Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die notwendigen Haushaltsmittel für die Erweiterung der Wallgrabenzone im Etatentwurf 2018 bereitzustellen und mit einem Sperrvermerk zugunsten des Rates zu versehen."

Bürgermeisterin Northing ergänzt, dass die Verwaltung als Entscheidungsgrundlage über die spätere Freigabe der Mittel eine detaillierte Kostenaufstellung vorlegen werde.

StV. Gebing teilt mit, dass der ursprüngliche Passus hinsichtlich der Fördermittel Bestandteil bleiben solle.

Bürgermeisterin Northing lässt daraufhin über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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