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1114/X. - Weitere Fehlbetragsfinanzierung der Übergangs-Kita "KiKu`s Wilde 13"

Vorlagennummer1114/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kinderzentren Kunterbunt gGmbH zur auskömmlichen Finanzierung der Übergangs-Kita
a) einen weiteren einmaligen Zuschuss in Höhe von 107.899,26 € und
b) ab dem 01.08.2019 einen monatlichen Zuschuss von 6.919,87 €
zu bewilligen.

Sachverhalt:


Mit der Drucksache 865/X. hat der Jugendhilfeausschuss unter anderem beschlossen, bis zu 200.000 € zur vorzeitigen Realisierung der Kita "KiKu´s Wilde 13" als Übergangslösung bereitzustellen. Die tatsächlichen Kosten für die Übergangs-Kita übersteigen bis zum 31.07.2019 die zugesagten Kosten um 107.899,26 €.
Der Beschluss zur Kostenzusage über 200.000 € bezieht sich auf eine Berechnung aus März 2018. Erst danach haben sich Kostensteigerungen und Umplanungen ergeben, wofür insbesondere folgende Gründe maßgeblich waren:
Für die Containermiete entstehen im Vergleich zur Kalkulation monatliche Mehrkosten von 1.772,28 €, was für 11 Monate (September 2018 bis Juli 2019) eine Summe von ca. 19.500 € bedeutet. Dieser Mehrpreis resultiert aus verschiedenen Extras die notwendig waren. Hierzu zählten insbesondere die unplanmäßigen Anforderungen aus den Brandschutzgutachten und zusätzlicher Fingerklemmschutz an den Türen.
Die einmaligen Kosten für Brandschutzmaßnahmen betragen 6.238 €. Grund sind höhere Auflagen, die sich erst im Laufe des Baugenehmigungsverfahrens ergeben haben und nicht in dem Umfang in der Kalkulation enthalten waren.
Mit ca. 57.000 € sind beim Träger Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse angefallen. Ursprünglich war geplant, dass die Stadt Kleve diese Arbeiten auf eigene Rechnung ausführt.
Die Kostenüberschreitung ist insgesamt nachvollziehbar und begründet. Die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden durch den Träger beachtet. Weil der Einrichtung der Übergangs-Kita durch den Träger unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit zugestimmt wurde, besteht seitens der Stadt Kleve eine Verpflichtung, den Fehlbetrag, der nicht durch die Zuschüsse des Kinderbildungsgesetzes gedeckt ist, auszugleichen.
Mit der Inbetriebnahme der Kita fallen einmalige Kosten nur noch beim Rückbau der Mietcontainer an. Es wird daher empfohlen, zum 31.07.2019 eine Endabrechnung für die Errichtung der Kita zu machen und mit Beginn des Kindergartenjahres 2019/2020 den monatlich entstehenden Fehlbetrag mit einer laufenden regelmäßigen Zahlung auszugleichen. Der monatliche Zuschussbedarf beträgt 6.919,87 €:

Bisher nicht abgerechnet und berücksichtigt sind einmalige Kosten die für den Rückbau entstehen. Diese werden für die Haushaltsplanung 2020 geschätzt und im Entwurf der Haushaltsplanung berücksichtigt.

Auswirkungen:


Die höheren Kosten für die Übergangs-Kita werden voraussichtlich durch Einsparungen eines Investitionskostenzuschusses kompensiert. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 30.08.2017 beschlossen, einen kommunalen Zuschuss von 502.000 € für den Neubau der Kita aufzubringen. Durch eine umfassende Finanzierungszusage des Landes ist zu erwarten, dass der kommunale Zuschuss rund 279.000 € geringer ausfallen wird.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 29.08.2019
Jugendhilfeausschuss, 29.08.2019
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, dem Träger Kinderzentren Kunterbunt gGmbH zur auskömmlichen Finanzierung der Übergangs-Kita
a) einen weiteren einmaligen Zuschuss in Höhe von 107.899,26 € und
b) ab dem 01.08.2019 einen monatlichen Zuschuss von 6.919,87 €
zu bewilligen.
Wortbeitrag:
Abteilungsleiter Koch erläutert die Drucksache.

Stimmberechtigtes Mitglied Levermann erkundigt sich nach Beispielen der zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen. Abteilungsleiter Koch ergänzt, dass es sich hierbei u. a. um zusätzliche Türen handele, für die technisch bedingt ganze Containermodule ausgetauscht worden seien.

StV. Kanders fragt, ob der monatliche Zuschuss ab August einer rückwirkenden Finanzierung gleichkomme. Fachbereichsleiter Traeder erklärt, dass die auskömmliche Fehlbetragsfinanzierung bereits Bestandteil der Verhandlungen zur Errichtung der Interimslösung gewesen sei. Insoweit läge keine Rückwirkung vor. Die Umstellung auf einen monatlichen Zuschuss erfolge, weil alle einmaligen Einrichtungskosten abgeschlossen seien.

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