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1122/X. - Zeitliche Ausweitung der Sperrmaßnahmen für den Kraftfahrzeugverkehr für die Straße Opschlag

Vorlagennummer1122/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die bereits bestehende saisonale Sperrung der Straße Opschlag für den Kraftfahrzeugverkehr für den Zeitraum April bis September, 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr, eines jeden Jahres durch das versenkbare Pollersystem an der Einmündung zur Herzogstraße dahingehend auszuweiten, dass die Sperrung
a) montags bis freitags bereits um 18.00 Uhr beginnt,
b) samstags bereits um 18.00 Uhr beginnt, und zwar durchgehend bis sonntags, 24.00 Uhr,
um die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich zu erhöhen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 05.04.2017 die saisonale Sperrung der Straße Opschlag für den Kraftfahrzeugverkehr für den Zeitraum April bis September, 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr, eines jeden Jahres durch die Errichtung eines versenkbaren Pollersystems an der Einmündung zur Herzogstraße beschlossen. Diese Maßnahme wurde zu Beginn des Jahres 2018 eingeführt. Mit Schreiben vom 12.06.2019 beantragt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Kleve, die Poller werktags bereits um 17.00 Uhr und am Wochenende in der Zeit von samstags, 13.00 Uhr, bis Sonntagabend, 23.00 Uhr, zu aktivieren, somit die bislang bestehende Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr entsprechend auszudehnen.

Die Verwaltung hat das Anhörungsverfahren, auch die Beteiligung der Anwohner, Gewerbetreibenden und Eigentümer der Straße Opschlag, durchgeführt.

Der Landrat als Kreispolizeibehörde nimmt mit Schreiben vom 22.07.2019 wie folgt Stellung:

„Bisher galt die Regelung Sperrung des Opschlags für den Zeitraum April bis September, 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Seitens der Polizei bestehen gegen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN keine Bedenken.“

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kleve nimmt mit Schreiben vom 23.07.2019 wie folgt Stellung:

„Seitens der Feuerwehr bestehen keine Einwände, da die Zufahrt über den Feuerwehrschalter gesichert ist.“

WTM nimmt mit Schreiben vom 16.07.2019 wie folgt Stellung:

„Die Ausweitung der Sperrung der Straße Opschlag für den Kraftfahrzeugverkehr wird aus Sicht der WTM grundsätzlich kritisch gesehen.
Folgende Gründe sprechen aus Sicht der WTM für eine Ausweitung der Sperrung:

- Die Besucher der Außengastronomie fühlen sich durch den Kraftfahrzeugverkehr weniger gestört.
- Die Servicekräfte können gefahrlos die Straße überqueren.

Folgende Gründe sprechen aus Sicht der WTM gegen eine Ausweitung der Sperrung:

- Die Anwohner können ihre Wohnungen werktags ab 17.00 Uhr und samstags ab 13.00 Uhr nicht mit dem Kfz zum Be- und Entladen anfahren.
- Ggf. geringere Aufmerksamkeit/ Werbung für die Gastronomie und den Handel vor Ort.
- Die vorhandenen Parkplätze können nicht genutzt werden.
- Der Abfluss des Verkehrs aus der bzw. in die Innenstadt verschlechtert sich.

Wir würden eine Befragung der Anwohner/ Eigentümer und der Gastronomiebetriebe durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Verwaltung empfehlen, um aus diesem Ergebnis weitere Rückschlüsse zu ziehen und den generellen Bedarf zu ermitteln.

Unsere Empfehlung wäre allenfalls eine Ausweitung der Sperrung für den Zeitraum April bis September für samstags und sonntags von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr.“

Die Beteiligung der Anwohner, Gewerbetreibenden und Eigentümer brachte folgendes Ergebnis:

Die Beteiligten wurden für den 07.08.2019, 17.00 Uhr, in das Rathaus, Sitzungssaal (Zimmer 1.29), eingeladen. Insgesamt wurden 12 Eigentümer, 49 Anwohner und 12 Gewerbetreibende eingeladen. Teilgenommen haben 2 Eigentümer, ein Gewerbetreibender und ein Anwohner. Es wurde die Bitte geäußert, nach Möglichkeit die bestehende Regelung nicht zu verändern, da sich die Verkehrsregelung bewährt hat und die unterschiedlichen Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden. Es ergab sich im Rahmen der Diskussion jedoch auch eine Kompromissbereitschaft, die Sperrung samstags ab 18.00 Uhr (Geschäftsschluss) bis sonntags, 24.00 Uhr, zu akzeptieren.

Ein Eigentümer hatte sich mit Schreiben vom 18.07.2019 schriftlich geäußert, und zwar wie folgt:

„Besten Dank für die Einladung zur Besprechung am 07.08.2019. An dieser kann ich leider wegen Urlaub nicht teilnehmen. Ich bin Eigentümer des Hauses Opschlag 1 – 3 und somit, wie der Mieter des Ladenlokals (Friseursalon), von der Sperrung betroffen. In früheren Gesprächen haben wir uns auf eine saisonale Sperrung des Opschlags (Monate April bis September) von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr geeinigt. Ich bin sehr erstaunt, dass jetzt von Seiten der Grünen schon wieder versucht wird, die Sperrung auszuweiten – von saisonal ist anscheinend auch nicht mehr die Rede.
Nach unseren Beobachtungen ist bei gutem Wetter auf den Terrassen ab 19.00 Uhr mehr Betrieb – ab 20.00 Uhr wird es dann voller. Um 17.30 Uhr sitzt noch niemand auf den Terrassen.

Der Friseursalon meines Mieters ist auf die Parkplätze vor dem Ladenlokal angewiesen, die damals in Absprache mit der Stadt Kleve als Kurzzeitparkplätze (1 Stunde) eingerichtet wurden. Bei der vorgeschlagenen Ausweitung der Sperrung reicht diese in die Öffnungszeiten des Salons hinein, was äußerst nachteilig ist, da den Kunden den Parkplätzen vor der Tür fehlen. Immerhin bietet der Friseursalon Arbeitsplätze für 6 fest angestellte Friseure und Friseurinnen.
Warum der Opschlag am Sonntagmorgen gesperrt werden soll erschließt sich mir nicht, da dann kaum Autos über diese Straßen fahren. Ich sehe keinen Grund, den bisherigen Kompromiss nicht beizubehalten.“

Die Verwaltung ist unter Abwägung der Interessenlagen für die Ausweitung der saisonalen Sperrung, jedoch montags bis freitags ab 18.00 Uhr und samstags ab 18.00 Uhr bis sonntags 24.00 Uhr. Hierdurch wird der Kraftfahrzeugverkehr während der Geschäftszeiten bis 18.00 Uhr sichergestellt, so dass die Ladezonen (eingeschränktes Halteverbot) und die Parkplätze am Opschlag bis zum Ende der Geschäftszeiten für die Kunden und den Lieferverkehr genutzt werden können. Dies war der ausdrückliche Wunsch der Eigentümer und der Gewerbetreibenden, auch bereits bei dem Erfahrungsaustausch mit den Anwohnern, Gewerbetreibenden und Eigentümern am 02.02.2017. Negative Auswirkungen für den abfließenden Verkehr sind bei dieser Regelung nicht zu erwarten.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 05.09.2019
Wortbeitrag:
Städtischer Oberverwaltungsrat van Hoof erläutert die Drucksache.

StV. Gietemann teilt mit, dass er der Drucksache in vielen Punkten zustimmen könne. Er finde aber, dass die Sperrung zu lange ausgedehnt werde. Zumindest vormittags solle die Straße Opschlag für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben werden.

StV. Dr.Meyer-Wilmes würde der Drucksache zustimmen. Es gehe nicht um einzelne Stunden. Langfristig müsse das Ziel sein, Kleve autofreier zu machen.

StV. Rütter lehnt den Verwaltungsvorschlag ab und teilt mit, dass die jetzige Regelung bestehen bleiben solle. Die Rückmeldung von Anwohner und Gastronomen zeige, dass diese nicht gestört seien.

StV. Dr. Merges schließt sich der Meinung des StV. Rütter an.

StV. Verhoeven schließt sich der Meinung der StV. Dr. Meyer-Wilmes an.

StV. Kumbrink beantragt weitere Fraktionsberatungen.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Wortbeitrag:
Nachdem StV. Tekath zunächst eine Zustimmung verneint habe, weil ihre Fraktion die Ausweitung der Sperrzeiten für die Anwohner als nachteilig bewerte, diese Annahme aber von Oberverwaltungsrat van Hoof und den StV. Dr. Meyer-Wilmes und Gebing glaubhaft widerlegt wird, beantragt sie Fraktionsberatung.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 09.10.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei 17 Gegenstimmen, die bereits bestehende saisonale Sperrung der Straße Opschlag für den Kraftfahrzeugverkehr für den Zeitraum April bis September, 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr, eines jeden Jahres durch das versenkbare Pollersystem an der Einmündung zur Herzogstraße dahingehend auszuweiten, dass die Sperrung
a) montags bis freitags bereits um 18.00 Uhr beginnt,
b) samstags bereits um 18.00 Uhr beginnt, und zwar durchgehend bis sonntags, 24.00 Uhr,
um die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich zu erhöhen.
Wortbeitrag:
StV. Tekath teilt mit, dass ihre Fraktion nicht zustimmen werde, weil die Straße am Sonntagvormittag für Anwohner geöffnet bleiben solle.

StV. Dr. Meyer-Wilmes meint, dass diese Lösung bereits ein Kompromiss sei und wirbt um Zustimmung.

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