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1090/X. - Zusätzliche Kindertageseinrichtung in Kleve


hier: Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens

Vorlagennummer1090/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH zum 01.08.2020 mit einer neu zu errichtenden 4-gruppigen Kindertageseinrichtung in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen.

Sachverhalt:


Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.11.2018 beschlossen, zum 01.08.2020 drei bis vier zusätzliche Kita-Gruppen, möglichst im Planungsbezirk Materborn/Reichswalde zu schaffen. Zur Umsetzung der Planung hat die Verwaltung freie Träger gesucht, die bereit sind, eine neue 4-gruppige Kita zu gründen. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens wurden nur Träger angefragt, die bereits eine Kita in Kleve betreiben oder die lokal ansässig sind und sich auch am letzten Interessenbekundungsverfahren beteiligt haben.

Folgende Träger haben Ihr Interesse bekundet:
- AWO Kreisverband Kleve e.V., Kleve
- Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Nürnberg
- Lebenshilfe gGmbH – Leben und Wohnen, Kleve

Alle Träger wurden zu Gesprächen eingeladen, um die Rahmenbedingungen der Errichtung und Führung der neuen Kita zu sondieren und eine Auswahlentscheidung vorzubereiten. Grundlage für den Beschlussvorschlag der Verwaltung sind Kriterien, die die Träger voneinander unterscheiden und geeignet sind, langfristig Betreuungsplätze anzubieten, die den Ansprüchen von Familien voll gerecht werden.

Das Trägerprofil der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH (KiKu) hebt sich dabei von denen der weiteren Bewerber ab. Durch die alleinige Betätigung im Bereich der Kindertagesbetreuung ist eine hohe Spezialisierung in den Trägerstrukturen entstanden, mit denen ein überdurchschnittliches Leistungsprofil und eine hohe Qualität erreicht wird. Das Selbstverständnis als Dienstleister für Kinder und Familien geht dabei außerordentlich auf die Bedürfnisse bei der Betreuungszeit von Familien ein. Dies zeigt sich in der geringen Anzahl der Schließtage im Jahr, welche bei KiKu fünf beträgt und bei den anderen Bewerbern die gesetzliche Soll-Grenze von 20 Tagen mindestens erreicht. Die Arbeit in den pädagogischen Gruppen ist dabei so offen gestaltet, dass eine breite Öffnungszeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr geplant werden kann, die auch in enger Abstimmung mit den Bedarfen der Familien verändert wird.

Die Errichtung von Kindertageseinrichtungen kann entweder im so genannten Investorenmodell oder im Eigentum des jeweiligen Trägers erfolgen. Eine Umsetzung im Investorenmodell wird mit einem zusätzlichen dauerhaften Mietkostenzuschuss finanziert, der zu ca. 36 % aus Landesmitteln getragen wird. Eine Umsetzung im Eigentum des Trägers erfordert einen einmaligen Investitionskostenzuschuss, den das Land bei Kosten bis zu 30.000 Euro je Platz mit 90 % bezuschusst. Hierzu hat es jüngst die Zusage des Jugendministeriums gegeben, dass das Land den Trägern und Kommunen garantiert, jeden notwendigen neuen Kita-Platz im Rahmen der gültigen Förderrichtlinie zu finanzieren.
Vor diesem Hintergrund ist aus fiskalischen Gründen sowie aus Gründen der Nachhaltigkeit die Errichtung im Eigentum des Trägers zu präferieren. Die Bereitschaft zur Errichtung im Eigentum hat nur der Träger KiKu.

Bei der Umsetzung des Beschlussvorschlages wird gleichzeitig die vorhandene Kita KiKu´s Wilde 13 an der van-den-Bergh-Straße gestärkt, indem eine zweite Kita in gleicher Trägerschaft in Kleve entsteht. Damit wird ein Austausch wie bei anderen Kitas, deren Träger schon längerfristig aktiv sind, ermöglicht.

Ein Grundstück steht keinem der Träger zur Verfügung. Die Errichtung des Neubaus ist auf einer Teilfläche der ehemaligen "Kirmeswiese" in Materborn an der Dorfstraße geplant, die sich im Eigentum der Stadt Kleve befindet. Die Lage des Grundstückes ist für die Erfüllung des Ausbauziels sehr gut geeignet, weil die Erreichbarkeit sowohl für Kinder aus dem Stadtteil Materborn als aus dem Stadtteil Reichswalde gut möglich ist. Die Bereitstellung des Grundstückes wird dem Rat der Stadt Kleve vorgeschlagen.

Lageplan:




Der vorgeschlagene Träger hat seine Bereitschaft signalisiert, die Einrichtung so zu errichten, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Erweiterung um eine fünfte Gruppe möglich ist.

Mit allen interessierten Trägern wurde erörtert, welche Auswirkungen die anstehende Reform des Kinderbildungsgesetzes auf den einzubringenden Finanzierungsanteil des Trägers an den Betriebskosten (Kindpauschalen) hat. Im Ergebnis ist kein Träger in der Lage, den gesetzlich vorgesehenen Trägeranteil einzubringen. Die Bereitschaft des Trägers KiKu zur Gründung einer neuen Kita steht vor diesem Hintergrund unter der Voraussetzung, dass sich die Stadt Kleve in gleicher Form an den Trägeranteilen beteiligt, wie bereits für die Einrichtung KiKus Wilde 13. Dort gewährt die Stadt Kleve einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 2/3 des Trägeranteils, sodass 3% der Kindpauschalen aus Mitteln des Trägers finanziert werden. Dem Jugendhilfeausschuss wird hinsichtlich dieses zusätzlichen freiwilligen Zuschusses ein separater Entscheidungsvorschlag vorgelegt werden, sobald die konkreten Modalitäten des ab dem 01.08.2020 geltenden Kinderbildungsgesetzes bekannt sind.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 05.06.2019
Jugendhilfeausschuss, 05.06.2019
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen, die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH zum 01.08.2020 mit einer neu zu errichtenden 4-gruppigen Kindertageseinrichtung in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiter Traeder erläutert die Drucksache. Unabhängig von der vorgeschlagenen Beschlussfassung seien für eine Einigung mit dem Träger noch die Konditionen zur Überlassung des städtischen Grundstücks und eine mögliche Beteiligung am Trägeranteil zu den Kindpauschalen zu regeln.

Ausschussvorsitzender Hiob sieht auch einen Gewinn darin, eine zweite Kita durch den überregional vertretenen Träger zu betreiben, weil sich so ein gutes Zusammenwirken mit der bestehen Kita KiKu´s Wilde 13 ergeben wird.

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