Login

Passwort vergessen?

Inhalt

513/X. - Zusätzliche Kindertageseinrichtungen in Kleve


Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens

Vorlagennummer513/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

1. Die Lebenshilfe gGmbH wird zum 01.08.2017 mit einer neu zu errichtenden 4-gruppigen Kindertageseinrichtung in der Klever Oberstadt in die Jugendhilfeplanung aufgenommen, die Grundlage für die öffentliche Förderung ist. Der Trägeranteil an den Kindpauschalen wird zu 2/3 von der Stadt Kleve bezuschusst.

2. Die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH wird zum 01.08.2018 mit einer neu zu errichtenden bis zu 4-gruppigen Kindertageseinrichtung in die Jugendhilfeplanung aufgenommen, die Grundlage für die öffentliche Förderung ist. Die Einrichtung soll in der Klever Unterstadt entstehen.

Sachverhalt:


Mit der Einführung einer mehrjährigen Kinderbetreuungsplanung hat der Jugendhilfeausschuss im November 2014 erstmals die zu erwartende positive demografische Entwicklung bei Kindern im Vorschulalter vor dem Hintergrund der Bereitstellung von Betreuungsplätzen beraten. Die folgenden Fortschreibungen bestätigen den Trend von wachsenden Jahrgängen. Ohne eine Ausweitung des Angebotes an Betreuungsplätzen wird bis August 2020 ein Platzdefizit von 128 Plätzen erwartet (vgl. Drucksache Kinderbetreuungsplanung 2017 bis 2020).

Zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes wurde im Juni ein Interessenbekundungsverfahren eröffnet, um freie Träger zu finden, die im Stadtgebiet von Kleve zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen schaffen. Neben der Einbeziehung aller in Kleve tätigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen wurde das Vorhaben auch durch entsprechende Pressearbeit begleitet. Im Ergebnis haben sich 6 Träger fristgerecht gemeldet, die Interesse haben, eine neue Kindertageseinrichtung zu errichten. Diese sind
Anna-Stift, Goch,
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kleve e. V., Kleve,
Dussmann KulturKindergarten, Berlin,
Impuls Soziales Management e. V., Kassel,
Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Nürnberg und
Lebenshilfe gGmbH, Kleve.

Aus den eingegangenen Interessensbekundungen wurden drei Träger zu einem Erörterungsgespräch eingeladen. Die eingeladenen Träger hatten im Vorfeld erklärt, sich an der vom Gesetzgeber vorgesehenen laufenden Finanzierung an den Kindpauschalen zu den in Kleve üblichen Konditionen zu beteiligen. Somit wurden lediglich zwei überregionale, noch nicht in der Region Kleve tätige Träger (Impuls Soziales Management e. V. und Dussmann KulturKindergarten) nicht zu einem Gespräch eingeladen. Mit einem weiteren Träger, dem AWO Kreisverband Kleve e. V., hatte bereits im Vorfeld ein Gespräch stattgefunden, aus dem hervorging, dass der Träger nur zur Errichtung einer Kindertagesstätte in Kleve bereit wäre, sofern die Stadt Kleve den vollen Trägeranteil übernehmen würde.

Eingeladen wurden die Träger Lebenshilfe gGmbH, Kinderzentren Kunterbunt gGmbH und Anna-Stift.

Anhand eines standardisierten und den Trägern vorab zur Verfügung gestellten Fragenkatalogs wurden die pädagogischen, organisatorischen, baulichen und finanziellen Rahmenbedingungen mit folgenden wesentlichen Ergebnissen erörtert:


Lebenshilfe gGmbH:

Der Träger verfolgt eine inklusive Arbeit als Leitgedanke für eine ganzheitliche in den Alltag integrierte Förderung der Kinder. Die Kindertageseinrichtung soll konzeptionell mit weiteren Angeboten der Lebenshilfe, insbesondere im Bereich des Wohnens verbunden werden, um ein altersübergreifendes auf das Quartier Oberstadt bezogenes Angebot zu etablieren.

Die Qualitätssicherung und -entwicklung wäre durch eine interne Qualitäts-Beauftragte gewährleistet.

Ein konkretes Grundstück, welches sich noch nicht im Eigentum des Trägers befindet, und mit seiner Lage in der Oberstadt sehr gut erreichbar wäre, ist für das Vorhaben avisiert. Die Errichtung eines Gebäudes soll barrierefrei erfolgen. Die Lebenshilfe könnte entweder als Eigentümer oder Mieter des Gebäudes auftreten. Insbesondere bei der Variante des Eigentums wäre ein Investitionskostenzuschuss von der Stadt Kleve und / oder Dritten erforderlich. Im Falle einer Anmietung würden die Aufwendungen des Investors über den Mietkostenzuschuss gemäß Kinderbildungsgesetz gedeckt.

Der Trägeranteil von 9 % am Kindpauschalenbudget würde zu 1/3 von der Lebenshilfe selber getragen.


Kinderzentren Kunterbunt gGmbH:

Der Träger betreibt in 10 Bundesländern Kindertageseinrichtungen. In Nordrhein-Westfalen werden 22 Kindertageseinrichtungen u. a. in Meerbusch, Köln, Troisdorf und Mühlheim betrieben. Der Träger hat sich mit dem Ziel gegründet, den steigenden Betreuungsbedürfnissen der Eltern nachzukommen. So verzichtet der Träger z. B. auf Schließtage während der Sommerferien und bietet verschiedene Möglichkeiten der Randzeitenbetreuung an.

Bei der Errichtung einer Kita in Kleve würde nach dem Ko-Konstruktiven Konzept (in Teilen orientiert an Montessori und geprägt von Partizipation der Kinder) gearbeitet. Dabei wird eine Teilöffnung praktiziert, die Kindern Wahlmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen Angeboten ermöglicht. Besonders ist die Gestaltung der Funktionsräume (Rollenspielraum, Bewegungsraum, Forscherraum, etc.).

Die Qualitätssicherung und -entwicklung wäre durch den Einsatz einer Qualitätsleitung, die auch die Aufgaben einer Fachberatung wahrnimmt sichergestellt. Diese Person ist jeweils für 10 bis 14 Kitas zuständig.

Ein Grundstück steht dem Träger selbst noch nicht zur Verfügung. Eine Realisierung wäre mit verschiedenen Grundstücksrechten denkbar. Der Träger kann einen Eigenanteil an den Kindpauschalen entsprechend den in Kleve ortsüblichen Konditionen übernehmen.


Anna-Stift:

Der Träger Anna-Stift verfügt über verschiedene Erfahrungswerte in der Zusammenarbeit mit Trägern von Kindertageseinrichtungen, betreibt jedoch noch keine Einrichtung in eigener Trägerschaft. Als Träger, der vorwiegend im Bereich der Hilfen zur Erziehung tätig ist, wäre eine Verbindung der Arbeitsfelder ein angedachter konzeptioneller Ansatz. Dies würde sich unter Umständen ebenfalls im flexiblen Raumkonzept, beispielsweise zur Verbindung mit Beratungsangeboten wiederfinden. Zudem würde der Träger eine Zertifizierung als Bewegungskindergarten und Familienzentrum anstreben. Eine Qualitätssicherung wäre über interne Standards gewährleistet, zu denen eine interne Fachberatung gehören würde.
Darüber hinaus hat der Träger Flexibilität signalisiert, sich auf Anforderungen einstellen zu können.


Im Rahmen der Auswertung der von den Trägern vorgelegten und vorgestellten Konzepten und Möglichkeiten wurden folgende Abwägungen als entscheidungserheblich herausgearbeitet:

Zur schnellen Realisierung eines verlässlichen Betreuungsangebotes zum nächsten Kindergartenjahr kann die Lebenshilfe gGmbH als einziger Träger bereits über vorhandene Kita-Strukturen und Kita-Personal im Umkreis verfügen und hat zudem als einziger Träger bereits ein konkretes Grundstück zur Realisierung avisiert. Dieses Grundstück liegt in dem Bereich der Klever Oberstadt, der besonders von steigenden Kinderzahlen betroffen ist. Somit wäre die Kita sehr gut erreichbar. Überzeugend ist zudem ein angedachtes generationenübergreifendes Quartierskonzept, das eine deutliche Bereicherung für die Oberstadt darstellen kann.

Besonders innovativ und in jeder Hinsicht konzeptionell ausgereift sind die Vorstellungen des Trägers Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, die sehr überzeugend vorgestellt wurden. Weil bisher kein konkretes Grundstück zur Verfügung steht, wäre eine Umsetzung zum nächsten Kindergartenjahr nicht möglich. Auch zur Ausweitung der Trägervielfalt wäre es jedoch aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, diesen erfahrenen Träger mit der Errichtung einer Kita zum übernächsten Kindergartenjahr zu beauftragen.

Da noch keine Kindertageseinrichtung durch das Anna-Stift selbst betrieben wird, wurden von diesem Träger fundierte Überlegungen vorgetragen, die noch nicht so konkretisierbar waren, wie bei den beiden vorgenannten Trägern. Gleichwohl ist der inhaltliche Ansatz innovativ und ggf. für eine spätere Umsetzung in den nächsten Jahren interessant.


Mit dem Vorschlag in den nächsten beiden Kindergartenjahren zwei neue Kindertageseinrichtungen zu errichten, wird der Pflicht zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes, das insbesondere durch die positive demografische Entwicklung und steigenden Betreuungsbedarfen auszubauen ist, nachgekommen. Es ist zu erwarten, dass mit diesen Maßnahmen auf eine eingeplante Überbelegung von Gruppen zu Beginn des Kindergartenjahres weitgehend verzichtet werden kann.

Gleichzeitig ist nicht zu befürchten, dass Betreuungsplätze einzelner Kindertageseinrichtungen hierdurch unbesetzt bleiben. Sollten sich langfristig die Betreuungsbedarfe reduzieren, gäbe es weiterhin die Möglichkeit im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Gruppenstrukturen neu zu überdenken, indem z. B. weitere U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen werden, die die Gruppenstärke reduzieren würden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 16.11.2016
Jugendhilfeausschuss, 16.11.2016
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig:

1. Die Lebenshilfe gGmbH wird zum 01.08.2017 mit einer neu zu errichtenden 4-gruppigen Kindertageseinrichtung in der Klever Oberstadt in die Jugendhilfeplanung aufgenommen, die Grundlage für die öffentliche Förderung ist. Der Trägeranteil an den Kindpauschalen wird zu 2/3 von der Stadt Kleve bezuschusst.

2. Die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH wird zum 01.08.2018 mit einer neu zu errichtenden bis zu 4-gruppigen Kindertageseinrichtung in die Jugendhilfeplanung aufgenommen, die Grundlage für die öffentliche Förderung ist. Die Einrichtung soll in der Klever Unterstadt entstehen.
Wortbeitrag:
Ausschussmitglied Reimers erkundigt sich, ob das Angebot der beiden neuen Kindertageseinrichtungen ausreichend sei, um die Bedarfe zu decken. Fachbereichsleiter Traeder erklärt, dass die beiden zu errichtenden Kindertageseinrichtungen gemeinsam mit weiteren Maßnahmen aus heutiger Sicht die Bedarfe decken.

Ausschussmitglied Boskamp fragt, wie mit den weiteren Interessenten, insbesondere der AWO, verfahren worden sei. Fachbereichsleiter Traeder erklärt, dass lediglich zwei überregionale Träger nicht zu einem Erörterungsgespräch eingeladen worden seien. Mit der AWO habe man als erstes gesprochen, jedoch sei keine Einigkeit bezüglich eines in der Stadt Kleve üblichen Eigenanteils des Trägers an den Aufwendungen herbeizuführen gewesen.

nach oben