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524/X. - Änderung des Gesellschaftsvertrags der WFG der Stadt Kleve mbH

Vorlagennummer524/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, den Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Kleve mbH gem. Anlage zum 01.01.2017 zu ändern.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 beschlossen, die Zusammenführung der Kleve Marketing GmbH, der Kleve Marketing GmbH & Co. KG und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Kleve mbH zum 01.01.2017 im Rahmen einer Anwachsung zu realisieren.

Die Gesellschaft soll ab dem 01.01.2017 lauten:

Wirtschaft & Tourismus der Stadt Kleve GmbH

Alleinige Gesellschafterin bleibt die Stadt Kleve. Darüber hinaus kann ein Beirat gebildet werden, der den Klever Unternehmen, Unternehmensvertretern und Einzelhändlern usw. die Möglichkeit gibt, beratend bei den Angelegenheiten der Wirtschaft & Tourismus der Stadt Kleve GmbH mitzuwirken. Die Struktur der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Kleve mbH soll dabei grundsätzlich erhalten bleiben. Sie wird ab dem 01.01.2017 durch Ergänzungen im Gesellschaftsvertrag mit der Übernahme von Aufgaben aus dem bisherigen städtischen Marketing und Tourismus betraut. Das vorhandene Personal und somit das Knowhow der beschäftigten Mitarbeiterinnen wird übernommen und somit weiter genutzt. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Kleve verfolgt in drei Teilbereichen die wirtschaftliche Stärkung des Standortes. Oberstes Ziel aller Aktivitäten ist dabei stets mittel- oder unmittelbar einen positiven Effekt auf dem lokalen Arbeitsmarkt zu erreichen.

Im Schwerpunkt vermarktet die WfG dafür im Bereich Immobilien die im städtischen Besitz befindlichen Gewerbegrundstücke und betreut und berät alle Unternehmen, die sich am Standort Kleve für die bauliche Aktivität (Ansiedlung) oder Weiterentwicklung (Expansion/ Erweiterung) interessieren.

Darüber hinaus betreibt die WfG unternehmerische Bestandsbetreuung und im dritten Teilbereich ein wirtschaftliches Standortmarketing, um für den Wirtschaftsstandort Kleve gegenüber Unternehmen zu werben und regional für Aufmerksamkeit und Interesse zu sorgen.

Die Kleve Marketing GmbH & Co. KG ist ebenfalls in drei Tätigkeitssegmenten aktiv. Zum einen ist ein Schwerpunkt im Bereich des Tourismus zu sehen, dem alle touristisch relevanten Aktivitäten wie das Betreiben der „Touristinfo“, die Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten oder Stadtführung unterzuordnen sind. Zum anderen unterhält die Gesellschaft das Resort Citymarketing, wo Aufgaben und Tätigkeiten für die örtlichen Einzelhändler und die Innenstadt Kleves gebündelt und umgesetzt werden. Im Wesentlichen wird hier die Interessenvertretung der lokalen Einzelhändler, das Klever-City-Netzwerk (KCN), unterstützt, aber auch Veranstaltungen organisiert und sich allgemein für eine Attraktivitätssteigerung der Innenstadt aktiv eingesetzt.

Weiter werden im Bereich des Resorts Stadtmarketing Messen und Veranstaltungen (teils als Aussteller) besucht, Multiplikatorenpflege betrieben sowie Veröffentlichungen, Präsentationen, Veranstaltungskalender oder auch Broschüren und Flyer erstellt und genutzt. Der Gesellschaftsvertrag (Anlage 1) beinhaltet nunmehr alle bisherigen Aufgaben der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Kleve mbH und der Kleve Marketing GmbH & Co. KG.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Liegenschafts- und Steuerausschuss, 23.11.2016
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigter Hoymann erläutert die Drucksache und weist auf die wesentlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrages hin. Der Vertrag sei mit der WFG sowie einem unabhängigen Steuerberater abgestimmt worden.

Da seine Fraktion noch Klärungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Größe des Aufsichtsrates, habe, meldet StV. Gebing für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an.

StV. Kumbrink schließt sich dem an und meint, ob nicht die Einrichtung eines Beirates gestrichen werden sollte.

Vor dem Hintergrund, dass beim Kleve Marketing aufgrund des Ausscheidens von Frau Marx sowie der Kündigung einer Mitarbeiterin durch die Stadt zwei ganze Stellen wegfielen, fragt StV. Schnütgen nach dem Konzept für die neu zu gründende Gesellschaft, da Herr Dr. Rasch diese Aufgaben nicht in Gänze werde übernehmen könne.

Erster Beigeordneter Haas führt aus, dass zwei Gesellschaften durchaus von einem Geschäftsführer geleitet werden könnten. Die Ausgestaltung obliege dem Geschäftsführer. Ein Konzept zu den Verantwortlichkeiten für die neu zu gründende Gesellschaft liege vor. Er schlage daher vor, dass Herr Dr. Rasch dieses Konzept in der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorstelle. Er weist darauf hin, dass im Etatentwurf 2017 der Zuschuss in der Summe um 45.000 Euro reduziert worden sei. Es obliege Herrn Dr. Rasch, für welche Schwerpunkte er diese Mittel einsetzen wolle.

Geschäftsführer Dr. Rasch erklärt, dass die Kündigung der Mitarbeiterin finanzielle Gründe, aber nichts mit der Zusammenlegung der beiden Gesellschaften zu tun habe. Ihm sei bewusst, dass er Frau Marx nicht in Gänze werde ersetzen können. Er sei aber davon überzeugt, dass die Arbeit mit dem vorhandenen, sehr engagierten Team, erfolgreich fortgeführt werden könne.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Wortbeitrag:
StV. Gebing meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an, da sie sich noch in Abstimmung bzgl. möglicher Änderungen des Gesellschaftsvertrages befinde.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, diesen Tagesordnungspunkt unter Berücksichtigung der Ausführungen des Ersten Beigeordneten Haas bis zum Rat am 08.02.2017 zur erneuten Beratung zurückzustellen.
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas teilt mit, dass die Verwaltung am heutigen Tage Hinweise zur Besetzung des Aufsichtsrates von der Aufsichtsbehörde erhalten habe. Es sei daher beabsichtigt, dem Rat zu seiner kommenden Sitzung am 08.02.2017 eine neue Drucksache vorzulegen. In diese würden auch die Änderungswünsche der Fraktionen CDU und SPD eingearbeitet.

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