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Inhalt

1031/X. - Zuschuss an den Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Kleve e.V.

Vorlagennummer1031/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt,
a) dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Kleve e.V. für die Dauer des mit dem Gebäudemanagement der Stadt Kleve bestehenden Mietverhältnisses einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro zu den Mietkosten zu gewähren und
b) dem Rat zu empfehlen, die hierfür erforderlichen Mittel im Rahmen des Nachtragshaushaltes bereit zu stellen.

Sachverhalt:


Der Kinderschutzbund ist seit inzwischen 40 Jahren ehrenamtlich auf dem Gebiet der Jugendhilfe in Kleve tätig. Zur Unterstützung seiner Arbeit wurden dem Verein in den letzten Jahrzehnten unentgeltlich städtische Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um die ehemalige Hausmeisterwohnung an der Montessorischule, Spyckstr. 22, die der Kinderschutzbund als Räumlichkeiten für die Begleitung von Besuchskontakten, Beratungsgespräche, Projekte und als Vereinssitz nutzt. Die Räumlichkeiten bestehen aus einem Beratungsraum, einem Spielzimmer, einem Büro, sowie Küche, Diele, Bad auf insgesamt 78,12 qm. Für die Arbeit des Kinderschutzbundes bieten die Räumlichkeiten auch aus Sicht des Vereins optimale Rahmenbedingungen.
Aufgrund der historischen Entwicklung gab es für diese Raumnutzung bzw. Unterstützung des Vereins bislang keinen politischen Beschluss, keine vertragliche Grundlage und keine Steuerung im Rahmen der Haushaltsführung. Daher wurde die Nutzung einvernehmlich in ein ordentliches Mietverhältnis zwischen Gebäudemanagement der Stadt Kleve und Kinderschutzbund umgewandelt. Hierfür erhält das GSK, dessen Haushalt die Raumnutzung bislang belastet hat, vom Kinderschutzbund ab dem 01.01.2019 eine ortsübliche Miete.
Da es sich um einen freien Träger der Jugendhilfe handelt, dessen Arbeit weiterhin zu unterstützen ist, ist ein Zuschuss aus Mitteln der Jugendhilfe zu gewähren. Somit ergibt sich eine Gleichstellung gegenüber anderen Trägern, beispielsweise von Beratungsstellen, die aus Zuschussmitteln u.a. die entstehenden Raumkosten bestreiten.
Das GSK hat eine angemessene monatliche Warmmiete von 507,60 Euro ermittelt, mithin 6.091,20 Euro jährlich. Der Mietvertrag wurde für die Dauer von fünf Jahren, jedoch unter der auflösenden Bedingung einer politischen Beschlussfassung zur Mietkostenförderung, geschlossen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die Gewährung eines jährlichen Zuschusses in Höhe von 6.000 Euro aus Mitteln der Jugendhilfe. Da der übrige Sachaufwand vollständig aus Eigenmitteln des Trägers aufgebracht wird und aufgrund der ehrenamtlichen Struktur kein Personalaufwand entsteht, ist es nicht sachgerecht, einen größeren Trägeranteil an den Mietkosten anzusetzen. Werden die Leistungen des Kinderschutzbundes in Einzelfällen auch von Jugendämtern anderer Kommunen in Anspruch genommen, so wird der Kinderschutzbund diese im Rahmen einer Erhebung von Leistungsentgelten an den entstehenden Kosten beteiligen.

Der Träger wird seine Arbeit in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorstellen und dem Fachbereich Jugend und Familie zukünftig jährlich einen Bericht über die geleistete Arbeit zur Verfügung stellen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 25.02.2019
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig,
a) dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Kleve e.V. für die Dauer des mit dem Gebäudemanagement der Stadt Kleve bestehenden Mietverhältnisses einen jährlichen Zuschuss in Höhe der Mietkosten zu gewähren und
b) dem Rat zu empfehlen, die hierfür erforderlichen Mittel im Rahmen des Nachtragshaushaltes bereit zu stellen.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiter Traeder erläutert die Drucksache.

StV. Döllekes regt an, den Mietkostenzuschuss entsprechend der tatsächlich mit dem Gebäudemanagement vereinbarten Miete zu gewähren, ansonsten entstünde ein Delta von derzeit 91,20 € im Jahr. Fachbereichsleiter Traeder teilt mit, dass der Vorschlag der Verwaltung mit dem Kinderschutzbund abgestimmt sei. Für die Dauer des auf 5 Jahre befristeten Mietverhältnisses sei auch die Miete festgeschrieben.

Sachkundige Bürgerin Kamps erkundigt sich nach der Inanspruchnahme von Leistungen des Kinderschutzbundes von anderen Jugendämtern, auf die in der Drucksache hingewiesen werde. Fachbereichsleiter Traeder erläutert, dass es sich z. B. um Umgangsbegleitungen mit Zuständigkeiten von anderen Jugendämtern handle. Diese seien dann im Rahmen der üblichen Finanzierungssystematik über Leistungsvereinbarungen abzugelten.

Ausschussvorsitzender Hiob stellt den bezüglich der Zuschusshöhe modifizierten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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