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821/X. - Zuschuss für die freie Kulturszene


Aufstellung von Richtlinien zur Vergabe der Mittel

Vorlagennummer821/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt die Richtlinie zur Vergabe der Mittel für Projekte der freien Kulturszene. Die Richtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 20.12.2017 entschieden, einen Betrag von insgesamt 11.950 € für die freie Kulturszene bereitzustellen.
Der bereits seit einigen Jahren zur Verfügung stehende Betrag von 7.500 €, der im Wege der Konsolidierung um 10 % auf 6.750 € gekürzt wurde, wurde somit für das Jahr 2018 um 5.200 € aufgestockt.

Zur ordentlichen Vergabe der Mittel wird die Aufstellung einer Richtlinie vorgeschlagen.
Die Richtlinie beschreibt deutlich, dass nur natürliche Personen und Personenvereinigungen sowie juristische Personen, die ausschließlich ideelle Zwecke verfolgen und in Kleve wohnen bzw. ihrem Sitz in Kleve haben , einen Anspruch haben. Außerdem soll die maximale Fördersumme von 1.000 € pro Projekt nicht überschritten werden.

Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 20.12.2017 dem Antrag der Wasserburg Rindern, den Musiksommer Campus Kleve mit 1.500 € zu unterstützen zugestimmt. Auf Vorschlag der Verwaltung sollen die Mittel aus dem Budget der Jugendhilfe und der freien Szene gezahlt werden. Somit werden 750 € für den Musiksommer nach Rechtskraft des Etats aus den Mitteln der freien Kulturszene bewilligt.
Außerdem hat der Rat beschlossen, dem Klevischen Verein für Kultur und Geschichte für den Klaviersommer, der sich in diesem Jahr zum 30, jährt, einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € zu gewähren. Diese Mittel werden nach Rechtskraft des Etats aus den Mittel der freien Kulturszene bewilligt.


Die Verwaltung schlägt vor, die beigefügte Richtlinie zur Vergabe der Mittel für Projekte der freien Kulturszene zu beschließen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung, 27.02.2018
Wortbeitrag:
Sachkundiger Bürger Knippert stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Ausschusssitzung zu vertagen, da die freie Kulturszene sich hierauf nicht so recht habe vorbereiten können.

StV. Gebing erwidert, dass er keine Notwendigkeit darin sehe, da es bei diesem Tagesordnungspunkt lediglich darum gehe, über die Aufstellung von Richtlinien zur Vergabe der Mittel zu befinden.

StV. Lichtenberger ergänzt, dass hierzu die Höhe der Mittel vom Rat festgelegt worden seien und schlägt hinsichtlich des Antragsverfahrens zunächst Fraktionsberatung vor.

Erster Beigeordneter Haas unterstreicht, dass der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung vom 20.12.2017 entschieden habe, einen Betrag von insgesamt 11.950 € für die freie Kulturszene bereitzustellen. In diesem Zusammenhang sei der bereits seit einigen Jahren zur Verfügung stehende Betrag von 7.500 €, der im Wege der Konsolidierung um 10 % auf 6.750 € gekürzt worden sei, somit für das Jahr 2018 um 5.200 € aufgestockt worden. Daher gehe es jetzt nur um die Rahmenbedingungen, was ein normales Verfahren darstelle, wobei eine höhere Summe nicht zur Disposition stehe.

Das Ergebnis der weiteren Diskussion ist, dass

- Ziffer 2.2 dahingehend ergänzt werden soll, dass bis zu drei Anträge pro Jahr gestellt werden können,
- in Ziffer 4 der Zuschuss auf bis zu 1.000 € beschränkt werden soll,
- der Ziffer 4 der Satz "Darüber hinaus entscheidet der Rat" angehängt werden soll.

Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass zu diesem Tagesordnungspunkt Fraktionsberatung besteht und schlägt vor, dass zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Stadtgestaltung ein Vertreter der freien Kulturszene diese in ihren Arbeiten und Vorhaben vorstelle.
Haupt- und Finanzausschuss, 07.03.2018
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing und in Ergänzung Oberverwaltungsrätin Wier weisen auf die gewünschte Änderung bzw. Ergänzung der Richtlinien unter 2.2 dahingehend hin, dass die Antragsberechtigten bis zu drei Anträge pro Kalender Jahr stellen könnten. Ziffer 4 der Richtlinien solle dahingehend ergänzt werden, dass der Zuschuss pro Projekt auf bis zu 1.000 € beschränkt und ein dritter Satz "Darüber hinaus entscheidet der Rat" eingefügt werde.

Auf Nachfrage von StV. Bay erläutert Bürgermeisterin Northing den Berechtigtenkreis der freien Kulturszene.

StV. Gebing beantragt für seine Fraktion eine weitere Ergänzung der Ziffer 4 der Richtlinien in der Form, dass die Bürgermeisterin über Ausnahmen im Benehmen mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Stadtgestaltung entscheide.

StV. Dr. Merges meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve entschieden.
Rat, 14.03.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen folgende Richtlinie zur Vergabe der Mittel für Projekte der freien Kulturszene, die am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt:

Richtlinien zur Förderung des kulturellen Angebotes in der Stadt Kleve

Vorwort

Das kulturelle Leben in der Stadt Kleve prägt das Stadtbild auf vielfältige Weise.

Viele Menschen aus den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen beteiligen sich am kulturellen Leben unserer Stadt und geben der Stadt Kleve ihre individuelle Note.

Die Stadt Kleve will mit diesen „Richtlinien zur Förderung des kulturellen Angebotes“ dazu beitragen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die materiellen Voraussetzungen für das kulturelle Leben vor Ort zu verbessern. Aus diesem Grunde hat der Rat der Stadt Kleve diese Richtlinien in seiner Sitzung am 14.03.2018 beschlossen.


Northing
Bürgermeisterin

1. Allgemeines

Die Stadt Kleve gewährt in ihrem Zuständigkeitsbereich Zuschüsse nach Maßgabe der folgenden Richtlinien, jedoch nur im Rahmen der haushaltsplanmäßig zu diesem Zweck bereitgestellten Mittel.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

2. Antragsverfahren und -prüfung

2.1. Anträge auf Zuschüsse sind bei der Bürgermeisterin zu stellen. Die Prüfung, sowie Bearbeitung des Zuschussantrages erfolgt durch den Fachbereich Schulen, Kultur und Sport. Antragsberechtigt sind nur natürliche Personen und Personenvereinigungen sowie juristische Personen, die ausschließlich ideelle Zwecke verfolgen und in Kleve wohnen bzw. deren Sitz in Kleve liegt. Kommerzielle Anbieter sind nicht antragsberechtigt.

2.2 die unter Ziffer 2.1 Antragsberechtigten können jeweils bis zu drei Anträge pro Kalenderjahr stellen.

2.2. Den zu begründenden Anträgen müssen vollständige Kostenvoranschläge und Finanzierungsübersichten beigefügt werden.

2.3. Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist insbesondere, dass

a) ein Vorhaben nach Umfang und Aufwand der Bedeutung der Leistungsfähigkeit des Antragstellers entspricht,
b) der Antragsteller vorab alle andere Zuschussquellen, welche ihm noch offen stehen oder auf welche er zugreifen kann, in Anspruch nimmt,
c) Eigenmittel und Eigenleistungen in angemessenem Umfang nachgewiesen und in Anspruch genommen werden (Mindesteigenmittel und Eigenleistung 50 %),
d) die Finanzierung eines Vorhabens gesichert ist.

3. Allgemeine Bewilligungsbedingungen

3.1. Über die Bewilligung wird ein schriftlicher Bescheid erteilt, sofern nicht eine vertragliche Regelung vorgenommen wird.

3.2. Die Bewilligung städtischer Zuschüsse ist an nachstehende Bedingungen gebunden:

a) Zuschüsse sind zweckgebunden und müssen so wirtschaftlich wie möglich verwendet werden.
b) Werden sie nicht ihrem Zweck entsprechend verwendet, sind sie in voller Höhe zurück zu zahlen.
c) Über die Verwendung des Zuschusses ist ein umfassender Nachweis in schriftlicher Form zu erbringen.

4. Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss ist auf bis zu 1.000 € pro Projekt beschränkt. Über Ausnahmen entscheidet die Bürgermeisterin bis zur Höhe von 2.000 €. Darüber hinaus entscheidet der Rat.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing weist auf die gewünschte Änderung bzw. Ergänzung der Richtlinien unter 2.2 dahingehend hin, dass die Antragsberechtigten bis zu drei Anträge pro Kalenderjahr stellen könnten. Ziffer 4 der Richtlinien solle dahingehend ergänzt werden, dass der Zuschuss pro Projekt auf bis zu 1.000 € beschränkt und ein dritter Satz "Darüber hinaus entscheidet der Rat" eingefügt werde.

Da es sich um eine geringe Erhöhung im Vergleich zu anderen Kommunen handele, der Empfängerkreis nach wie vor unklar sei und seine Fraktion sich grds. ein höheres Budget wünsche, beantragt StV. Dr. Merges die Rückverweisung in Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung.

Erster Beigeordneter Haas, StV. Gebing und StV. Dr. Meyer-Wilmes stellen daraufhin in Ergänzung zueinander klar, dass die Entscheidung zur Höhe des Budgets bereits getroffen sei und es nun um die Frage der Verteilung der Mittel und des Verfahrens gehe.

Bürgermeisterin Northing weist darauf hin, dass die Missverständnisse mit dem Kulturraum Kleverland zwischenzeitlich ausgeräumt worden seien.

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