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660/X. - Zuschuss zum Neubau der Kita Zauberstern

Vorlagennummer660/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt,
1.) dem Caritasverband Kleve e. V. für den Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung einen Zuschuss in Höhe von 25 % der förderfähigen Gesamtkosten von ca. 1.655.400 €, höchstens jedoch 415.000 € zu bewilligen,
2.) dem Caritasverband Kleve e. V. zur Realisierung des Neubaus in den Haushaltsjahren 2017 bis 2018 insgesamt Mittel in Höhe von bis zu 823.500 € zur Vorfinanzierung bereitzustellen, welche durch die erwarteten Zuschüsse des Bundes bzw. des Landes gedeckt werden.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Betreuungsplätze.

Sachverhalt:


Der Caritasverband Kleve e. V. betreibt seit dem 01.08.2014 die Kindertageseinrichtung Zauberstern, die ebenfalls Familienzentrum ist. Zur Bereitstellung der Betreuungsplätze zum Kindergartenjahr 2014/2015 hat sich der Caritasverband bereiterklärt, übergangsweise in die Räume des ehemaligen Sprach- und Regelkindergartens an der Küppersstraße 52 zu ziehen. Die erforderliche Betriebserlaubnis wurde unter der Maßgabe erteilt, dass der Träger konkret beabsichtigt, eine neue Kita zu bauen und die Räume an der Küppersstraße nur vorübergehend genutzt werden. Neben dem deutlich eingeschränkten Platzangebot ist es im Rahmen der Übergangs-Kita nicht möglich, unterdreijährige Kinder zu betreuen. Auch wünschenswerte und sinnvolle Angebote an Therapieleistungen oder Angebote des Familienzentrums sind nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.

Zur nachhaltigen Sicherung der Plätze mit einem aktuellen Raumprogramm ist ein Neubau dringend notwendig und förderwürdig.

Der Caritasverband plant, einen Anbau an die ehemalige Begegnungsstätte an der Triftstraße 143 zu errichten. Neben dem Anbau wird auch das bestehende Gebäude teilweise durch eine Reduzierung des großzügigen Raumangebotes der vorhandenen Tagesgruppe genutzt. Die neu entstehende Kita bleibt auch zukünftig von der Tagesgruppe getrennt.

Ein Teil der Ausstattung (Tische, Stühle, Schränke, Betten, usw.) wurde bereits zu einem Großteil mit kommunalen Zuschüssen von 60.652,36 € finanziert. Daher sind diese Kosten nicht noch einmal bei den geschätzten Gesamtkosten von 1.655.400 € aufgenommen worden.

In der neuen Kindertageseinrichtung ist ein Betreuungsangebot in 3 Gruppen mit bis zu 61 Plätzen vorgesehen. Darunter sind auch Plätze für 12 unterdreijährige Kinder sowie 3 Plätze für Kinder mit (drohenden) Behinderungen. Entsprechend der Förderung anderer Kindertageseinrichtungen schlägt die Verwaltung vor, die kalkulierten Gesamtkosten mit einem kommunalen Zuschuss von 25 %, höchstens jedoch 415.000 € zu fördern.

Daneben sind dem Grunde nach alle 61 neuen Plätze nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen in Höhe einer Neubauförderung förderfähig. Gemeinsam mit dem Träger wird für insgesamt 61 neu geschaffene Kita-Plätze der Höchstzuschuss von 1.098.000 € beantragt (20.000 € x 61 Plätze ./. 10 % Eigenanteil). Die Verwaltung erwartet, eine entsprechende Bewilligung, u. a. weil der Bundestag in seiner Sitzung am 27. April 2017 den Gesetzesentwurf zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Fassung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BT-Drs. 18/12158) verabschiedet hat. Dieses Investitionsprogramm ist jedoch noch nicht auf Landesebene umgesetzt.

Wegen der straffen Zeitplanung und dem Ziel zum Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 die neue Einrichtung zu beziehen, ist bereits vor einer Bewilligung mit der Maßnahme zu beginnen. Die Fälligkeit der Zuschüsse richtet sich nach dem Baufortschritt, wobei die ersten 35 % nach Vergabe des Rohbauauftrages, voraussichtlich im Haushaltsjahr 2017 fällig sind. Weitere Zuschüsse werden nach Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung voraussichtlich im Jahr 2018 fällig.

Die Verwaltung schlägt vor, bereits vor der erwarteten Bewilligung der Drittmittel, bis zu 823.500 € für die Finanzierung der Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen. Die Refinanzierung erfolgt über den vorgenannten zu stellenden Zuschussantrag in Höhe von bis zu 823.500 €. Darüber hinaus gehende Zuschüsse werden an den Caritasverband Kleve e. V. weitergeleitet.

Im Ergebnis ist vom Caritasverband Kleve e. V. der folgende Eigenanteil zu erbringen:
- Kosten des Grundstücks und der teilweisen Einbringung des Bestandsgebäudes.
- In jedem Fall ist ein Eigenanteil an den Bau- und Ausstattungskosten zu tragen, der nach den derzeitigen Planwerten 143.550 € beträgt.
- Im Falle des vollständigen oder anteiligen Ausfalls der beantragten Drittmittel verbleiben aufgrund der anteiligen Vorfinanzierung Kosten in Höhe von bis zu 274.500 €, die der Träger aus eigenen Mitteln zu tragen hätte (25% der beantragten Mittel).

Auswirkungen:


In die Beratungen zum Nachtragshaushalt 2017 sind für das Vorhaben bislang 145.000 € veranschlagt (35 % des kommunalen Zuschusses von max. 415.000 €). Eine Zwischendeckung weiterer 384.300 € (35 % der insgesamt zu erwartenden Drittmittel von 1.098.000 €) kann im Budget des Fachbereiches 51 erfolgen. Der Mehraufwand wird ergebnisverschlechternd berücksichtigt.
Als zweckgebundene Mehrerträge werden Zuschüsse des Landes/Bundes in gleicher Höhe erwartet.

Anmerkung: Beim Anteil der Stadt Kleve in Höhe von 1.237.350 € ist der Fall berücksichtigt, dass beim Eintritt einer Nichtgewährung der Drittmittel neben dem kommunalen Zuschuss von 413.850 € (max. 415.000 €) auch der der Ausfall der Landes- / Bundesmittel mit einer Höhe von 823.500 € zu tragen ist. Sofern die geplanten Zuschüsse in der erwarteten Höhe gewährt werden, verbleibt bei der Stadt Kleve ein Transferaufwand in Höhe von 413.850 € (25 % der förderfähigen Gesamtkosten).

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 30.05.2017
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig,
1.) dem Caritasverband Kleve e. V. für den Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung einen Zuschuss in Höhe von 25 % der förderfähigen Gesamtkosten von ca. 1.655.400 €, höchstens jedoch 415.000 € zu bewilligen,
2.) dem Caritasverband Kleve e. V. zur Realisierung des Neubaus in den Haushaltsjahren 2017 bis 2018 insgesamt Mittel in Höhe von bis zu 823.500 € zur Vorfinanzierung bereitzustellen, welche durch die erwarteten Zuschüsse des Bundes bzw. des Landes gedeckt werden.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Betreuungsplätze.
Wortbeitrag:
Abteilungsleiter Koch erläutert die Drucksache.

Erster Beigeordneter Haas geht auf die verschiedenen Förderprogramme ein und schätzt ein Ausfallrisiko von Bundes- bzw. Landesmittel als sehr gering ein.
Haupt- und Finanzausschuss, 07.06.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 28.06.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
1.) dem Caritasverband Kleve e. V. für den Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung einen Zuschuss in Höhe von 25 % der förderfähigen Gesamtkosten von ca. 1.655.400 €, höchstens jedoch 415.000 € zu bewilligen,
2.) dem Caritasverband Kleve e. V. zur Realisierung des Neubaus in den Haushaltsjahren 2017 bis 2018 insgesamt Mittel in Höhe von bis zu 823.500 € zur Vorfinanzierung bereitzustellen, welche durch die erwarteten Zuschüsse des Bundes bzw. des Landes gedeckt werden.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Betreuungsplätze.

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