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688/X. - Zuschuss zum Neubau einer Kindertagesstätte


Trägerin Kinderzentren Kunterbunt

Vorlagennummer688/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kleve beschließt,

1. der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH für den Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung einen Zuschuss in Höhe von 25 % der förderfähigen Gesamtkosten von ca. 2.006.970 €, höchstens jedoch 502.000 € zu bewilligen,
2.) der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH zur Realisierung des Neubaus im Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von bis zu 1.080.000 € zur Vorfinanzierung bereitzustellen, welche durch die erwarteten Zuschüsse des Bundes / Landes gedeckt werden.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Betreuungsplätze.

Sachverhalt:


Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 16. November 2016 beschlossen, die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH zum Kindergartenjahr 2018/2019 mit einer neu zu errichtenden 4-gruppigen Kindertageseinrichtung in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen. In der Zwischenzeit wurden weitere Gespräche zwischen der Trägerin und der Verwaltung geführt.

Für den Neubau der Kita ist die Veräußerung eines städtischen Grundstückes an der Van-den-Bergh-Straße beabsichtigt.

Für die Baumaßnahmen sowie sie Ausstattung der Gruppenräume veranschlagt die Trägerin 2.006.970 €. Diese Kosten erscheinen im Vergleich mit anderen Maßnahmen angemessen und förderwürdig.

Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der Besonderheit, dass der Träger zusätzliche Aufwendungen für den Ankauf eines Grundstückes hat, schlägt die Verwaltung vor, einen festen Zuschuss von 25 % der angemessenen Kosten, höchstens jedoch 502.000 € zu bewilligen. Dabei ist auch berücksichtigt, dass die Trägerin 1/3 des Trägeranteils an den Kindpauschalen selber aufbringt und die Plätze durch eine 20-jährige Zweckbindungsfrist nachhaltig gesichert werden. Durch die Realisierung des Bauvorhabens mit Eigenmitteln und öffentlicher Förderung verzichtet der Träger auf die Inanspruchnahme eines regelmäßigen Mietkostenzuschusses, der im Falle der Realisierung durch einen Investor fällig würde.

Neubauvorhaben werden zudem nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege mit einer Höchstförderung von 18.000 € (Höchstförderung i.H.v. 20.000 Euro, von denen 10% als Eigenanteil zu erbringen sind) je zusätzlichem Platz aus Landes- / Bundesmitteln gefördert. Nach dieser Richtlinie werden Vorhaben aus verschiedenen Investitionsprogrammen gefördert.

Gemeinsam mit der Trägerin wird für insgesamt 80 neu geschaffene Kita-Plätze ein Zuschuss von 1.440.000 € beantragt (20.000 € x 80 Plätze ./. 10 % Eigenanteil). Die Verwaltung erwartet, eine entsprechende Bewilligung, u. a. weil das Bundeskabinett ein weiteres Investitionsprogramm beschlossen hat. Dieses Investitionsprogramm ist jedoch noch nicht auf Landesebene umgesetzt.

Wegen der straffen Zeitplanung und dem Ziel zum Kindergartenjahr 2018/2019 neue Plätze zu schaffen, ist bereits vor einer Bewilligung mit der Maßnahme zu beginnen.

Die Verwaltung ist daher bereit, bis zu 1.080.000 € für die Finanzierung der Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen. Die Refinanzierung erfolgt über die vorgenannten zu stellenden Zuschussanträge in Höhe von bis zu 1.440.000 €. Über die Vorfinanzierung der Stadt Kleve hinaus eingehende Zuschüsse werden an die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH weitergeleitet.

Im Ergebnis ist von Kinderzentren Kunterbunt gGmbH der folgende Eigenanteil zu erbringen:
- In jedem Fall geht der Erwerb des Grundstückes zu Lasten der Trägerin.
- In jedem Fall ein Eigenanteil an den Bau- und Ausstattungskosten, der nach den derzeitigen Planwerden 64.970 € beträgt.
- Im Falle des vollständigen oder anteiligen Ausfalls der beantragten Drittmittel verbleiben aufgrund der anteiligen Vorfinanzierung Kosten in Höhe von bis zu 360.000 €, die die Trägerin aus eigenen Mitteln zu tragen hat (25% der beantragten Mittel).

Der vorgeschlagene Finanzierungsplan entspricht den zuletzt vereinbarten Konditionen, wie sie z. B. mit der Lebenshilfe gGmbH getroffen wurden.

Auswirkungen:


Beim Anteil der Stadt Kleve in Höhe von 1.582.000 € ist der Fall berücksichtigt, dass beim Eintritt einer Nichtgewährung der Bundes- / Landeszuschüsse neben dem Zuschuss von 502.000 € auch der Ausfall der Landes- / Bundesmittel mit einer Höhe von 1.080.000 € zu tragen ist. Sofern die geplanten Zuschüsse in der erwarteten Höhe gewährt werden, verbleibt bei der Stadt Kleve ein Transferaufwand in Höhe von 502.000 € (25 % der förderfähigen Gesamtkosten).

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 30.08.2017
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kleve beschließt einstimmig,

1. der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH für den Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung einen Zuschuss in Höhe von 25 % der förderfähigen Gesamtkosten von ca. 2.006.970 €, höchstens jedoch 502.000 € zu bewilligen,
2. der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH zur Realisierung des Neubaus im Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von bis zu 1.080.000 € zur Vorfinanzierung bereitzustellen, welche durch die erwarteten Zuschüsse des Bundes / Landes gedeckt werden.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Betreuungsplätze.
Wortbeitrag:
Abteilungsleiter Koch erläutert die Drucksache.

StV. Bucksteeg erkundigt sich nach dem Ausfallrisiko der zu beantragenden Drittmittel. Abteilungsleiter Koch teilt mit, dass der Beschlussvorschlag verwaltungsintern abgestimmt worden sei und fest mit Rückflüssen oder nachfolgenden Förderprogrammen gerechnet werde. Das unbedingte Ziel, die zusätzlichen Plätze zu Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 bereitzustellen, mache es erforderlich, heute den finanziellen Rahmen für den Träger festzustecken, da mit einer Bewilligung frühestens im nächsten Jahr zu rechnen sei.

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